Cross Compliance
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 ist die Gewährung von Direktzahlungen seit dem Jahr 2005 an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft. Bei Verstößen gegen Cross-Compliance-Regelungen kann es zu Kürzungen der EU-Ausgleichszahlungen kommen.