Erzeugergemeinschaften

Erzeugergemeinschaften sind, im Gegensatz zu Erzeugerringen, wirtschaftlich tätige Vermarktungsorganisationen. Sie können seit 1967 nach dem Marktstrukturgesetz als förderungswürdig anerkannt werden.

Zweck dieser Organisationen ist die Aufstellung und Einhaltung gemeinschaftlicher Erzeugungs-, Qualitäts- und Vermarktungsregeln zur Verbesserung der Produkte und zur Stärkung der Marktposition der landwirtschaftlichen Erzeuger.

Eine Besonderheit ist die Freistellung von § 1 des Kartellgesetzes, d.h. von dem Verbot, Preisempfehlungen herauszugeben oder Preisabsprachen zu treffen. 

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