Frachtklauseln
"Die häufigsten Abkürzungen sind:
- cif (cost, insurance, freight): Lieferung frei an Bord im Abladehafen einschl. Versicherung und Fracht bis zum Löschhafen; der Käufer trägt die Transportgefahr.
- fob (free on board): Verkäufer hat die Ware frei in das vom Käufer vorzulegende Schiff zu liefern.
- fr.F. (frei Fuhre): Der Verkäufer hat die Ware kostenfrei in den Lkw zu liefern.
- ffr (frachtfrei): Der Verkäufer hat die Ware kostenfrei an den vereinbarten Ort zu liefern, der Käufer trägt die Transportgefahr.
- franko: Verkäufer hat Transportgefahr und Frachtkosten bis zum vereinbarten Ort zu übernehmen (maßgebend ist ausgeliefertes Gewicht und Qualität).
- ab St. (ab Station): Käufer trägt Frachtkosten ab dem vereinbarten Ort, kann auch ab Hof des Landwirts sein (maßgebend sind eingeladenes Gewicht und Qualität).
- fca (free carrier): Verkäufer verpflichtet sich, die Ware einem Frachtführer am benannten Ort zu übergeben und für die Ausfuhr freizumachen. Ab hier trägt der Käufer die Kosten und Gefahren des Transports."