Im- und Export-Lizenzen
Nach EU-Recht müssen für die Aus- und Einfuhren (Ex-/Import) von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Drittländer, die der gemeinsamen Marktorganisation unterliegen, Genehmigungen (Lizenzen) erteilt werden. In Deutschland ist das Referat 514 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Erteilung von Lizenzen zuständig.