Kennzeichnungspflicht
Lebens- und Futtermittel, die einen Anteil von mehr als 0,9 Prozent an Bestandteilen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten, sind in der EU kennzeichnungspflichtig.
So steht es in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003. Davon ausgenommen sind Eier, Milch und Fleisch.