Landwirteprivileg
Unter dem Begriff des Landwirteprivilegs versteht man das Recht von Landwirten, ihr eigenes Erntegut wieder zur Aussaat verwenden zu dürfen. Das ist aber an die Bedingung geknüpft, dem Züchter Gebühren zu zahlen. Kleinlandwirte sind von der Nachbaugebührenpflicht befreit. Das Privileg ist im § 10a des Deutschen Sortenschutzgesetzes festgehalten.