Landwirtschaftskammern
"Die Landwirtschaftskammern nehmen als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Mittelstellung zwischen den Staatsorganen und berufsständischen Organisationen ein. Sie erfüllen einerseits im Auftrag der Bundesländer hoheitliche Verwaltungsaufgaben, wie beispielsweise die Durchführung von Fördermaßnahmen oder die Mitwirkung bei der Landschaftsplanung. Andererseits agieren sie auch als landwirtschaftliche Selbstverwaltungseinrichtungen – etwa in der Beratung oder Berufsausbildung.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den meisten Bundesländern in Anlehnung an die entsprechenden Vorkriegseinrichtungen wieder Landwirtschaftskammern (Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bremen, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen) oder kammerähnliche Institutionen (Hamburg, Berlin) eingerichtet.
In Süddeutschland (Bayern und Baden-Württemberg) wurde darauf verzichtet, in Hessen wurde sie nach einiger Zeit sogar wieder aufgelöst. Auch in den neuen Bundesländern sind keine Landwirtschaftskammern eingerichtet worden. "