Lombardgeschäft
Ein Lombardgeschäft ist ein Leihgeschäft, welches die kurzfristige Kreditgewährung, gegen Verpfändung von Waren oder Wertpapieren, garantiert. Die verpfändeten Gegenstände werden maximal zu 2/3 bei Waren und zu 3/4 bei Wertpapieren beliehen. Durch diesen Ansatz sollen Kursverluste möglichst vermieden werden. Der, in früheren Jahren von der Deutschen Bundesbank festgelegte, Zinsfuß (Lombardsatz) war beim Lombardgeschäft 1-2 % höher, als der Diskontsatz. Seit dem Jahr 1999 betreibt die Europäische Zentralbank, als Zentralnotenbank, die Geldpolitik und damit auch die Lombardpolitik der Mitglieder der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die EZB setzt jedoch, anstelle der Lombard- und Diskontpolitik, auf die Einlagen- und Refinanzierungsfazilitätszinssätze. Zu diesen Zinssätzen können die Banken, bei den Zentralbanken, Over-Night-Kredite beschaffen bzw. Over-Night-Guthaben anlegen. Das Lombardgeschäft wird auch als Lombardkredit bezeichnet.