Der Begriff V-Preise stammt aus dem Kontext der Agrar-Terminbörsen und bezeichnet die Preise, die an den jeweiligen Börsen für landwirtschaftliche Produkte wie Weizen, Mais, Soja, Raps, Kartoffeln oder auch Milchkontrakte gehandelt werden. Das "V" steht dabei üblicherweise für Vertragspreise bzw. Vorlagerungspreise, also Preise, die im Rahmen eines Kontrakts für die Zukunft festgelegt werden. Diese Preisbildung erfolgt auf Grundlage von Angebot und Nachfrage und wird durch globale Marktbewegungen beeinflusst. Sie spielt eine zentrale Rolle im Agrarrohstoffhandel, insbesondere wenn es um die Absicherung gegen Preisschwankungen geht.
Landwirte, Händler, Genossenschaften und Verarbeitungsunternehmen nutzen die V-Preise zur Orientierung bei der Preisfindung für ihre physischen Handelsaktivitäten. Die Börsenpreise dienen als Benchmark, auf deren Basis viele Geschäftsabschlüsse im Agrarhandel verhandelt werden. Besonders relevant sind diese Kontraktpreise für das sogenannte Hedging, also die Risikoabsicherung gegen künftige Preisentwicklungen. Durch die Festlegung eines V-Preises sichern sich Marktteilnehmer gegen volatile Märkte ab, was in einem zunehmend internationalen Umfeld des Agrarhandels eine strategische Bedeutung hat.
V-Preise werden oft in Verbindung mit Liefermonaten, Basiswerten und Qualitätsstandards genannt. Ein Beispiel ist der Terminhandel mit Matif-Raps, bei dem der V-Preis für einen bestimmten Monat (z. B. November) fixiert wird. Die Preise spiegeln Erwartungen, Prognosen und aktuelle Marktereignisse wider und unterliegen dementsprechend Schwankungen, die durch Wettereinflüsse, politische Rahmenbedingungen oder Lagerbestände beeinflusst werden.