welldone
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

35% Abgeltungssteuer in der Schweiz: Das wars dann wohl mit IAB

Hallo,

wie die FAZ heute berichtet, sind die Verhandlungen deutscher Behörden mit der Schweiz inzwischen wohl soweit gediehen, dass das Land sich allen deutschen Forderungen unterwirft und eine Abgeltungssteuer für ausländischen Vermögen einführt. Die Rede ist dabei von 35% - 10% mehr als in Deutschland.

Mal abgesehen von der Frage, wie sich ein souveränes Land auf so etwas einlassen kann, ist doch wohl klar, dass unter diesen Umständen (klare Schlechterstellung bei der Besteuerung) niemand mehr freiwillig sein Geld in die Schweiz trägt. Betroffen ist z.B. auch Interactive Brokers (IAB), die ich wegen ihrers Shortselling-Angebots sehr schätze und die im praktischen Handeln für mich inzwischen unverzichtbar geworden ist.

Also: Am besten schon mal das Briefpapier rausholen und das Kündigungsschreiben vorformulieren. Apropos: Wie sind eigentlich die Erfahrungen mit amerikanischen Brokern in den USA insbesondere im Hinblick auf das Shortselling und wie sehen die steuerlichen Regelungen für Deutsche, die dort ihr Geld geparkt haben, aus?

Schönen Gruß
Welldone

Asamat
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ schalke04 [#20]

"Müsste weiterhin so gelten?"

Ja. Selbstverständlich führen ausländische Broker keine Abgeltungssteuer aufgrund deutschen Rechts an deutsche Behörden ab. Das in #1 genannte Abkommen mit der Schweiz ist von daher eine (politisch motivierte, Schweiz-spezifische) Ausnahme.

Trotzdem gilt das, was ich in #2 schrieb: unabhängig davon, ob eine Bank eine Quellensteuer für einen Steuerpflichtigen abführt, ist letzterer steuerpflichtig. Er schuldet den Finanzbehörden die Steuer, deren Höhe sich aus seinem (von ihm anzugebenden) Einkommen berechnet. Je nachdem kann man die Quellensteuer auf den geschuldeten Steuerbetrag anrechnen (oder sie sogar rückerstattet bekommen). An der Höhe der festgesetzten Steuer ändert das nichts.

Ich hoffe, es ist klar, daß und warum die Aussage von Herrn Lücking richtig, aber irreführend ist. Wenn nicht: nachfragen. Sie suggeriert, die dortigen Gewinne sind von deutscher Steuer befreit. Das ist natürlich nicht so. Sie sind nur von der (Zwangs-) Vorauszahlung durch die Bank befreit. Wenn man nicht die Straftat der Steuerhinterziehung begehen will, muß man sie trotzdem versteuern. Man hat lediglich einen Zinsvorteil, weil die Steuern im Mittel erst ein Jahr später (bei der Steuererklärung) fällig werden.

Gast

@ sbendel [#10]

Das war der Punkt:! Mich können auch Engländer mit imitiertem Schwyzerdütsch täuschen! Nein, habe auch eine CH Nummer, aber könnte auch Rufumleitung nach Kasachstan sein.

Hittfeld
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

1. Nach meiner Kenntnis ist IAB CH nur Abwicklungstochter (Subunternehmer) von IAB UK.

2. IAB UK ist nach meiner Kenntnis WEDER Abgeltungssteuerpflichtig, noch quellensteuerabzugsplichtig -- UK hat sich auf Info-Austausch geeinigt.

3. Der automatische Infoaustausch betrifft nach meiner Kenntnis NICHT IAB UK, da er nur auf Banken, Versicherungen etc zutrifft - nicht auf Broker.

4. Das international ständig schippernde Schiff als Wohnsitz dürfte nicht funktionieren - a. wegen Wohnsitznachweis bei Banken und Brokern und b. da dann die BRD zugreift -soweit man nicht bereits 10 Jahre ausser Landes weilt. Bei der Passverlängerung wird der Fiskus abgeprüft. Grundregel ist: Man muss zwingend einen Staat haben, den man mit der Steuerpflicht (NICHT Steuern) beglückt.

5. Schweiz dürfte für die meisten Nichtanleger teuer sein, da jetzt zwingend bei bereits wenigen Bedingungen eine Veranlagung als "gewerblicher wertschriftenhändler" erfolgt: Steuern PLUS Sozialversicherung (9,5% - ohne Kappungsgrenze). Ausweg AG, aber dann werden sowohl AG als auch Transfers ins Privatvermögen besteuert, also Doppelbesteuerung.

6. NL dürfte bei Beachtung der Regeln steuergünstig sein.

7. Toskana ! Haltedauer unter 6 Tagen sind in I STEUERFREI !

8. Aber bei all diesen Steuersparaufenthaltsorten sind stets die SEHR ENGEN Bedingungen des dt. Fluchtsteuerrechts zu bedenken. So zu tun als ob ist tödlich.

MFG

Hittfeld

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SPOMI
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Hittfeld [#24]

Die italienische Steuerfreiheit ist mir bekannt aber ohne die Einschränkung auf 6 Tage.

für in Ungarn ansässige gibt es ein ähnliches Privileg; alle in der EU gehandelten Kontrakte bleiben als private Spekulationsgeschäfte unbesteuert.

Grüsse SPOMI

rodeonrwdeo
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate
benedikt54
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ rodeonrwdeo [#26]

Das wars dann wohl mit IAB

Interactive Brokers ist United Kingdom

Schweiz ist nur Office.

wuelle
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Deutsche Kunden mit einem Depot in der Schweiz werden bei den Eidgenossen mit 35 Prozent Verrechnungssteuer an der Quelle belastet. Bei der Steuererklärung im Heimatland wird die Differenz zur Abgeltungssteuer in Deutschland ausgeglichen.

Interactive Brokers Kunden aus Deutschland werden nicht an der Quelle besteuert, sondern auf dem Wege der Veranlagung, das heisst, man deklariert seine Gewinne oder Verluste gegenüber dem Fiskus im Rahmen seiner Steuererklärung und entrichtet dann die Abgeltungssteuer.

Das Prozedere beansprucht in der Regel mehr Zeit, als einen Bierdeckel zu beschriften.

DEerredux
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Ich kenne einige, die gehen nach Singapur. Erfahrungen?

sbendel
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Berlinerredux [#29]

Komplett (dann ist es ja ok), oder nur mit ihrem Konto (was wenn nicht angegeben, das in Steuerhinterziehung enden kann)?

benedikt54
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Berlinerredux [#29]

Erfahrungen?

Ja, schöne Frauen

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