Terminmarkt FAQ's
Alles, was Sie über den Terminmarkt wissen müssen. Der Terminmarkt ist ein komplexer und volatiler Markt, der viele Vorteile, aber auch Risiken bietet. In unseren FAQs beantworten wir 25 essenzielle Fragen, die Ihnen helfen, den Terminmarkt zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
- 1. Wodurch unterscheidet sich der Handel mit Warenterminkontrakten und Kassamarkt?
- 2. Wie lautet die allgemeine Definition eines Warenterminkontraktes (Futures)?
- 3. Wie sind Futures ausgestaltet und was bedeutet Standardisierung?
- 4. Wo werden Warenterminkontrakte gehandelt?
- 5. Wer kann an Warenterminbörsen handeln?
- 6. Wie wird an Warenterminbörsen gehandelt?
- 7. Wann wird ein Auftrag ausgeführt?
- 8. Was bedeuten die Begriffe Geld (bid) und Brief (ask)?
- 9. Was versteht man unter opening (price), high, low und closing (price)?
- 10. Unterscheiden sich Schluss- und Settlementkurs?
- 11. Wer nimmt beim Börsenhandel die Gegenposition ein?
- 12. Welche finanziellen Erfordernisse sind mit einer Positionseröffnung verbunden?
- 13. Wofür stehen die Begriffe long und short?
- 14. Was versteht man unter der täglichen Gewinn- und Verlustberechnung?
- 15. Was bedeutet Glattstellung?
- 16. Wofür steht der Begriff Offenes Interesse (Open Interest = OI oder Open Positions = OP)?
- 17. Welche Leistungsverpflichtung tritt nach dem letzten Handelstag ein?
- 18. Welche Funktionen erfüllen Warenterminbörsen?
- 19. Warum führen Warenterminbörsen zu einer Informationsverbesserung und was versteht man in diesem Zusammenhang von der Preisleitfunktion?
- 20. Welche Marktteilnehmer gibt es an Warenterminbörsen und welche Ziele verfolgen sie?
- 21. Wie funktioniert eine Preisabsicherung?
- 22. Welchen Nutzen stiften Preisabsicherungen?
- 23. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Börsennotierung und dem Kassamarktpreis?
- 24. Was versteht man unter Prämiengeschäften (EFP-Geschäften/against actuals)?
- 25. Welche Produkte werden neben Futures an Warenterminbörsen gelistet?
Im Kassageschäft liegen dem Handel zwischen zwei Parteien Geschäfte mit einer effektiven Erfüllung zugrunde (z. B. den Verkauf von Kartoffeln vom Landwirt an den Erfassungshändler). Der tatsächliche Warenaustausch ist folglich der wesentliche Beweggrund, um am Kassamarkt aktiv zu werden. Der Begriff umfasst sowohl den Spothandel (zeitnahe Erfüllung) als auch den Forwardhandel (spätere Erfüllung) mit Waren. Die erzielten Preise werden Kassamarktpreise genannt. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen dem Kassamarkt und Terminmarkt besteht darin, dass der tatsächliche Warenaustausch bei Warenterminkontraktgeschäften weder beabsichtigt und z.B. bei Kartoffelfutures an der EUREX in Frankfurt auch nicht möglich ist. Der Terminmarkt ist ein Parallelmarkt zum Kassamarkt und kann deshalb zur Absicherung von Preisrisiken, als auch zu spekulativen Zwecken genutzt werden.
Weiterhin lassen sich die Geschäfte anhand
- ihres Handelsgegenstandes (individuelle versus standardisierte Spezifikation)
- der Art der Geschäftsabwicklung (Physische Lieferung von Kartoffeln versus Handel mit einem Derivat)
- der Organisationsform des zugehörigen Marktes (Clearing).
Warenterminkontrakte (Futures) sind
- rechtlich bindende Vereinbarungen,
- eine genau definierte Leistung
- zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft zu erbringen.
Ein wesentliches Merkmal von Warenterminkontrakten ist ihre gegenseitige Vertretbarkeit.
Die preisbildenden Parameter
- Menge
- Qualität
- Erfüllungszeitraum sowie ggf.
- Erfüllungsort
werden nicht individuell zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt, sondern sind in den Futurespezifikationen genau festgelegt (z. B. 25 Tonnen Veredelungskartoffeln ab Produktionsstätte in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Frankreich, lose verladen auf dem Transportmittel des Käufers). Diese exakte Normierung wird als Standardisierung bezeichnet. Sie bedeutet nicht, dass man nur am Futurehandel partizipieren kann, wenn die tatsächlich gehandelte Ware (z. B. die am Kassamarkt gekauften Kartoffeln) exakt den vorgegebenen Spezifikationen entspricht. Ganz im Gegenteil, man kann auch am Warenterminkontrakthandel teilnehmen, wenn man am Kassamarkt abweichende Ware handelt oder überhaupt keine Ware kaufen oder verkaufen will.
Warenterminkontrakte werden an Warenterminbörsen gehandelt. Börsen sind hochorganisierte Marktveranstaltungen, die hinsichtlich des Ortes, der Zeit, der Marktteilnehmer sowie des Ablaufes genau geregelt sind. Auf Grund der modernen Kommunikationstechnologien handelt es sich dabei in vielen Fällen um Computerbörsen. Angebot und Nachfrage fließen hier über ein elektronisches Netzwerk zusammen und werden in einem Zentralrechner gebündelt. Folglich kann man standortunabhängig am Handel teilnehmen.
Theoretisch kann jedermann am Warenterminkontrakthandel teilnehmen. Es sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die von Börse zu Börse unterschiedlich sein können. Bei den persönlichen Voraussetzungen spielen wie auch bei der Eröffnung eines Wertpapierdepots die Erfahrung, die Zielsetzung und die Vermögenssituation des Antragstellers eine Rolle. Diese Aspekte bestimmen auch den Umfang, in dem der jeweilige Marktteilnehmer handeln darf. Als technische Voraussetzungen sind ein Konto bei einer angeschlossenen Clearingbank und eine vertragliche Übereinkunft mit einem angeschlossenen Broker anzuführen.
Alle Börsen haben gemein, dass die Aufträge an einem zentralen Ort (Börsenparkett oder Zentralrechner) zusammenlaufen. Hinsichtlich der Auftragseingabe gibt es allerdings Unterschiede. So genannte Eigenhändler (Personen, die für eigene Rechnung handeln) können die Aufträge direkt in das elektronische Handelssystem eingeben bzw. haben bei Präsenzbörsen einen Sitz. Bei allen weiteren Marktteilnehmern erfolgt die Auftragseingabe über einen Broker, an den die Gebote mündlich, fernmündlich, per Fax oder via Computer übermittelt werden. Bei Börsen mit elektronischem Handelssystem werden die eingehenden Aufträge gespeichert und bei entsprechender Auftragslage ausgeführt. Bei Präsenzbörsen kümmert sich der Broker vor Ort um eine Ausführung des Auftrages.
Da bei Warenterminkontrakten alle preisbildenden Parameter normiert sind, hängt die Auftragsausführung im Wesentlichen davon ab, ob ein anderer Marktteilnehmer bereit ist, die angebotenen (nachgefragten) Kontrakte zum gewünschten Preis zu kaufen (zu verkaufen). Darüber hinaus ist relevant, welche Auftragsart der Marktteilnehmer gewählt hat. Angenommen ein Erfassungshändler möchte 20 Kontrakte Kartoffeln bestens verkaufen, dann könnte dieser Auftrag (in der Regel Market-Order genannt) bei guter Auftragslage sofort zu einem einheitlichen Preis ausgeführt werden. Es wäre aber auch denkbar, das zehn Kontrakte zum besten- und zehn Kontrakte zum zweitbestmöglichen Preis gehandelt werden. Bei einer geringen Markttiefe könnte es mangels entsprechenden Kaufinteresses zu einer Teilausführung kommen. Dann empfiehlt sich eine Limit-Order, bei der z. B. 15 Kontrakte sofort gehandelt würden und die weiteren fünf vorerst zu einem limitierten Preis im System stehen blieben. Eine solche Teilausführung könnte auch mit einer Alles-oder-Nichts-Order verhindert werden. Die wohl am häufigsten genutzte Auftragsart ist die Limit-Order. Sie wird nur ausgeführt, wenn der Börsenpreis oberhalb (Verkaufsorder) oder unterhalb (Kauforder) des Limits liegt oder dieses erreicht.
Die Kauf- und Verkaufsbereitschaft wird durch die Geld- und Briefkurse zum Ausdruck gebracht. Als Geldkurs (bid) bezeichnet man den Kurs (Preis), den ein Käufer für den Future zu zahlen bereit ist und zu dem augenblicklich kein Angebot existiert. Unter dem Briefkurs (ask) versteht man den Kurs, den ein Verkäufer für den Future verlangt.
Angenommen der Gleichgewichtspreis für einen Kartoffelkontrakt läge bei 20, dann könnte das Auftragsbuch (Orderbuch) wie folgt aussehen:
- Anzahl (Volume)
- Geld (bid)
- Brief (ask)
- Anzahl (Volume)
Anzahl (Volume)
|
Geld (bid)
|
Brief (ask) | Anzahl (Volume) |
---|---|---|---|
20 | 19,9 |
20,3
|
20
|
13 | 19,8 |
20,2
|
50
|
25 | 19,7 |
20,1
|
5
|
Den Anzahl-Spalten ist zu entnehmen, wie viele Kontrakte zum jeweiligen Kurs angeboten (ask) bzw. nachgefragt (bid) werden. Im Beispiel stünden 5 Kontrakte zum Kurs von 20,1 zum Verkauf. Die Anzahl der nachgefragten Kontrakte zum Kurs von 19,9 betrüge 20. Die Differenz zwischen diesen besten Kursen (dem höchsten Gebot zum Kauf und dem niedrigsten Angebot zum Verkauf) wird als Geld-Brief-Spanne bezeichnet – hier 0,2. Eine Börse ist umso leistungsfähiger, je enger die Geld-Brief-Spanne und je höher die Markttiefe (market depth) ist. Ein Markt wird als tief bezeichnet, wenn ausreichend Aufträge vorliegen, die nahe am Gleichgewichtspreis und zudem in die Tiefe gestaffelt sind (Im Beispiel gibt es 20 Kaufgebote zu 19,9. Gäbe es nur zwei, wäre die Markttiefe niedriger.).
Die Begriffe werden gemäß der obigen Reihenfolge für den Eröffnungs-, den Höchst-, den Tiefst- und den Schlusskurs in einer Sitzung für jeden Kontrakt verwandt. Entsprechend der Bezeichnung ist der Eröffnungskurs (Schlusskurs), der Kurs des ersten (letzten) Handelsabschlusses eines Tages und der Höchstkurs (Tiefstkurs), der Kurs des höchsten (niedrigsten) Handelsabschlusses zum Zeitpunkt der Einsichtnahme.
Der Schlusskurs eines Handelstages ist der Kurs des letzten Handelsabschlusses. Mit Settlementkurs wird der Bewertungskurs bezeichnet, der für die tägliche Gewinn- und Verlustberechnung maßgeblich ist. Er kann dem Schlusskurs entsprechen, wird aber auch häufig aus den letzten Umsätzen eines Tages berechnet.
Wird ein Kontrakt verkauft, ist nicht ein anderer Börsenkunde Vertragspartner des Verkäufers, sondern zwischen den beiden Marktteilnehmern ist eine Clearingstelle geschaltet. Die Gegenposition für alle Kontraktkäufe und -verkäufe wird von dieser Abrechnungsstelle (Clearing Bank) eingenommen. Sie gibt allen Börsenhändlern eine Erfüllungsgarantie. Deshalb haben die Vertragsparteien auch keine Ausfallrisiken zu befürchten. Außerdem wird durch die Clearingstelle die Anonymität des Börsenhandels gewährleistet.
Werden Kontrakte gehandelt und entsprechend Futurespositionen eröffnet, sind von Käufer und Verkäufer Provisionen zu entrichten sowie Sicherheiten zu hinterlegen. Mit den Provisionen werden die am Handel beteiligten Institutionen/Unternehmen (Broker, Börse, Clearinghaus der Börse, Clearingbank, sowie ein Sicherungsfond) für ihre Dienstleistungen abgegolten. Die Höhe der Sicherheitsleistung auch Ersteinschuss, Einschuss, Origin oder Initialmargin genannt hängt vom aktuellen Preisniveau, den aktuellen und/oder historischen Preisschwankungen sowie der Bonität des Händlers ab. Sie beträgt in der Regel nur einen Bruchteil des Kontraktwertes und soll den Wertverlust abdecken, der pro Kontrakt innerhalb eines festgelegten Zeitraumes erlitten werden kann. Ein Wertverlust tritt ein, wenn sich der Kontraktpreis zum Nachteil des Positionsinhabers ändert (entweder Preisanstieg nach Verkauf oder sinkender Preis nach Kauf). Die beschriebenen Ersteinschüsse sind ein wesentlicher Bestandteil eines Sicherheitensystems, das an Börsen die Erfüllung der Geschäfte garantiert.
Beim Warenterminkontrakthandel werden die Inhaber von Kaufpositionen als long (im Future) und die Positionen als Longpositionen bezeichnet. Analog sind Inhaber von Verkaufspositionen (Shortpositionen) short (im Future). Die Begriffe können auch für den Handel der physischen Ware verwandt werden. In diesem Fall werden Landwirte, die Kartoffeln produzieren oder bereits im Lager haben und diese erst später verkaufen wollen als long in der Ware bezeichnet. Im Kassamarkt short sind z.B. Kartoffelverarbeiter, die noch nicht produzierte Güter verkauft haben. Deshalb empfiehlt es sich, Terminkontrakte zu kaufen und sich gegen das Risiko steigender Preise abzusichern, weil sie die Ware z.B. Veredelungskartoffeln noch nicht besitzen.
Ab dem Zeitpunkt der Positionseröffnung wird für jede Kauf- und jede Verkaufsposition eine Gewinn- und Verlustberechnung (Mark-to-Market-Verfahren) durchgeführt. Hat ein Marktteilnehmer Kontrakte verkauft (gekauft), so wird seinem Konto bei fallenden Preisen der Wertzuwachs (Wertverlust) der Positionen gutgeschrieben (belastet). Steigen die Preise hingegen, erhält der Käufer eine Gutschrift, während das Konto des Verkäufers belastet wird. Die verbuchten Wertveränderungen werden Variation Margins genannt. Ändert sich der Preis fortwährend zum Nachteil des Positionsinhabers, so wird sein Konto immer wieder belastet. Weist es eine Unterdeckung auf, erhält der Positionsinhaber eine Nachschussaufforderung (Margin Call).
Durch die Normierung der Kontrakte können bei entsprechender Auftragslage jederzeit Kauf- oder Verkaufspositionen eröffnet werden. Gleichzeitig ermöglicht die Standardisierung aber auch den umgekehrten Vorgang, das Schließen von Positionen vor der Fälligkeit eines Kontraktes. Da Vertragsabschluss und Erfüllung beim Warenterminhandel – anders als beim Spothandel am Kassamarkt (z. B. der Lieferung in der Ernte) – zeitlich zum Teil weit auseinander liegen und Vertragspartner stets die Abrechnungsstelle der Börse ist, kann man sich der eingegangenen Verpflichtungen durch ein Gegengeschäft zwischenzeitlich wieder entledigen. Erfahrungsgemäß machen sogar nahezu alle Marktteilnehmer von dem „Glattstellung“ genannten Vorgang Gebrauch. Dazu muss ein Verkäufer (Käufer) vor Fälligkeit Kontrakte entsprechend der Anzahl seiner geöffneten Positionen kaufen (verkaufen) und löst somit seine Börsenpositionen auf.
Als Open Interest wird die Anzahl offener Futurespositionen bezeichnet. Wird ein Kontrakt gehandelt, beträgt der Handelsumsatz 1 und die Anzahl der offenen Positionen ist ebenfalls 1 (eine Kauf- und eine Verkaufsposition zusammen ergeben also das Open Interest von 1. Stellt der Verkäufer seine Position glatt, in dem er kauft und ein anderer Marktteilnehmer verkauft, erhöht sich der Umsatz auf 2, während das Offene Interesse gleich bleibt, denn nun ist lediglich ein anderer Marktteilnehmer Inhaber der Verkaufsposition. Da die Anzahl offener Kaufpositionen immer der offenen Verkaufpositionen entspricht, werden entweder nur die gekauften oder die verkauften Kontrakte gezählt.
Sind nach dem letzten Handelstag noch Positionen offen, also bis dato nicht glattgestellt, müssen die Inhaber von offenen Verkaufspositionen (Kaufpositionen) bei Futures mit physischer Erfüllung eine genau definierte Menge und Qualität eines bestimmten Basisgutes an dem/den in den Spezifikationen vorgesehenen Ort/Orten liefern (abnehmen und bezahlen). Im Unterschied dazu werden bei Futures mit Erfüllung durch Barausgleich (Cash Settlement) alle Positionen, die nach dem letzten Handelstag noch offen sind, gegen einen Referenzpreis (in der Regel Preisindex) abgerechnet. Da der Gewinn- und Verlustausgleich bis zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon täglichen stattfand, erfolgt nun nur noch die Gutschrift oder Lastschrift der letzten Tagesdifferenz zu dem Index auf den Konten der Beteiligten. Die physische also tatsächliche Lieferung ist in diesem Verfahren als Erfüllung der Leistungsverpflichtung ausgeschlossen.
An Warenterminbörsen dieser Welt können die Marktteilnehmer von zahlreichen und bewährten Funktionen profitieren. Diese basieren auf den bisher dargelegten Besonderheiten des Warenterminhandels und lassen sich in einzelbetriebliche und gesamtwirtschaftliche Funktionen unterteilen.
Funktionen aus einzelbetrieblicher Sicht:
- Informationsverbesserung (Preistransparenz/-leitfunktion)
- Risikominderung (Preis- und Kalkulationssicherheit)
- Kapitalbeschaffungshilfe (Verbesserung der Bonität)
- Anlagemöglichkeit (Spekulation)
Funktionen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht:
- Ausgleich von zeitlichen oder räumlichen Ungleichgewichten
- Wettbewerbsförderung
An Börsen fließen die Markteinschätzungen zahlreicher Marktteilnehmer in gebündelter Form zusammen. Dabei werden die verfügbaren Informationen in die einzelnen Aufträge/Futuresnotierungen eingepreist. Da diese durch Datenanbieter, im Internet und in Printmedien veröffentlicht werden, sind Warenterminbörsen dazu geeignet, die Markttransparenz zu erhöhen und das Informationsniveau zu homogenisieren. Von einer Preisleitfunktion spricht man in diesem Zusammenhang, da die Kontraktpreise im Idealfall die künftigen Marktverhältnisse zuverlässig widerspiegeln, sodass sie von den Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft als Grundlage ihrer Produktions- und Vermarktungsentscheidungen herangezogen werden. Ebenso können die Futuresnotierungen als Referenzpreis für Spot- oder Termingeschäfte am Kassamarkt (EFP – siehe unten: Punkt 24.) dienen. Jedermann kann von den Vorteilen der Informationsverbesserung profitieren, ohne sich selbst an der Börse zu engagieren. Die Preistransparenz leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsförderung.
Die Marktteilnehmer an Warenterminbörsen werden allgemein in vier Gruppen unterteilt (Hedger, Spekulanten, Arbitrageure und Spread-Trader). Sämtliche von ihnen vorgenommene Transaktionen lassen sich auf die Handlungsmotive Risikomanagement und Gewinnerzielung zurückführen, wobei deren Gewichtung von Teilnehmer zu Teilnehmer unterschiedlich ist.
- Hedger: Als Hedger werden Marktteilnehmer bezeichnet, die Börsenpositionen eröffnen, um sich gegen Preisveränderungen der Ware abzusichern, die sie künftig am Kassamarkt kaufen oder verkaufen wollen.
Die eingegangenen Positionen werden in der Regel zum Zeitpunkt des Warenflusses wieder aufgelöst. Daher kann eine solche als Hedge(-geschäft) bezeichnete Preisabsicherung auch als vorübergehende Substitution des bestehenden oder erwarteten Kassageschäftes angesehen werden: Jemand, der künftig Ware verkaufen (kaufen) möchte, verkauft (kauft) diese frühzeitig an der Börse und liquidiert später seine zunächst eingegangene Erfüllungsverpflichtung. Ein Hedger agiert folglich immer sowohl am Kassamarkt als auch am Warenterminmarkt. Hedge-Transaktionen haben zum Ziel, dass durch Preisveränderungen am Kassamarkt entstandene Verluste weitestgehend durch Wertsteigerungen der Börsenpositionen kompensiert werden und der Hedger somit frühzeitig Preis- und Kalkulationssicherheit erlangt (Kompensationsgeschäft). - Spekulanten: Spekulanten sind Marktteilnehmer, die das Preis-/Kursveränderungsrisiko bewusst in Kauf nehmen, da sie daraus Gewinnchancen erwarten. Spekulanten verkaufen (kaufen) Futures, wenn sie mit fallenden (steigenden) Preisen rechnen und spekulieren darauf, diese später zu einem niedrigeren (höheren) Preis glattstellen zu können. Entsprechend haben sie in der Regel kein Interesse am Besitz der Ware und sind fast ausschließlich an der Börse aktiv. Spekulanten gehören zu dem Personenkreis, die das Risiko der Hedger übernehmen. Mit der von Ihnen zur Verfügung gestellten Liquidität leisten sie somit einen wichtigen Beitrag zur Funktionalität des Marktes.
- Arbitrageure: Arbitrageure versuchen, zeitliche oder räumliche Preisunterschiede zwischen Futures bzw. zwischen Future und Kassaware durch die simultane Einnahme gegenläufiger Positionen an verschiedenen Märkten gewinnbringend zu nutzen.
Nimmt z. B. ein Kartoffelhändler eine Arbitrage zwischen zwei Kartoffelfutures verschiedener Spezifikation vor, verkauft er Veredelungskartoffeln mit dem höheren Kurs und kauft Speisekartoffeln mit dem niedrigeren Kurs. Das gleiche gilt für die Arbitrage zwischen einem Future und der Kassaware: Man kauft z.B. die preiswerte Ware und verkauft den teureren Future. Die Arbitrage wird von ihm aufgelöst, indem er später in beiden Kontrakten ein kompensierendes Gegengeschäft vornimmt. Ist die Preisdifferenz im Zeitverlauf geschrumpft oder entfallen, hat er einen Gewinn erzielt. Arbitragegeschäfte sind weniger riskant als rein spekulative Geschäfte in denen man auf steigende oder fallende Kurse setzt. Durch ihre Transaktionen gleichen Arbitrageure zeitliche und räumliche Ungleichgewichte aus und führen somit zwangsläufig eine weitgehend einheitliche Preisbildung herbei. - Spread-Trader: Ein Spread-Trader hat das Ziel, eine von ihm erwartete Veränderung einer Preisdifferenz zwischen zwei Futures (Ausweitung oder Zusammenlaufen) zur Gewinnerzielung zu nutzen.
Spread-Trader bauen gegenläufige Positionen auf (Kauf und Verkauf entweder im gleichen Future in unterschiedlichen Laufzeiten oder in ähnlichen Futures) und lösen diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf. Entsprechend bestehen Gemeinsamkeiten zwischen Spread-Trading und Arbitrage. Da Spread-Trader allerdings in der Regel kein Interesse am Besitz der Ware haben und ihre Transaktionen mit einem höheren Risiko verbunden sind, kann Spread-Trading auch als eine Spezialform der Spekulation angesehen werden.
Der Hedger ersetzt bei einer Preisabsicherung ein vorhandenes oder erwartetes Geschäft mit Kassaware vorübergehend durch ein Substitutionsgeschäft in Futures. Er ist jemand, der künftig Ware verkaufen (kaufen) möchte, verkauft (kauft) diese frühzeitig an der Börse und liquidiert später seine zunächst eingegangene Erfüllungsverpflichtung. Durch diese Transaktion möchte der Hedger erreichen, dass drohende Verluste aus der Kassaposition möglichst vollständig durch Gewinne aus der Börsenposition kompensiert werden und er somit im Voraus mit einem festen Preis kalkulieren kann (Margensicherung). Für diesen Gewinn an Sicherheit nimmt er aber auch in Kauf, dass höhere Gewinne in der Kassaposition durch den gleichzeitigen Wertverlust der Terminposition aufgezehrt werden. Ein Käufer verzichtet also darauf, von fallenden Kassamarktpreisen zu profitieren und ein Verkäufer gibt die Chance auf höhere Erlöse durch steigende Kassamarktpreise auf. Die Funktionsweise wird nachfolgend für Käufer (Long-Hedger) und Verkäufer (Short-Hedger) erläutert. Der Einfachheit halber sei davon ausgegangen, dass der Futureskurs und der Kassamarktpreis in beiden Beispielen zum Zeitpunkt des Warenflusses dieselbe Höhe haben.
Im Sommer möchte sich ein Produzent von Pommes Frites den Einkaufspreis für die im nächsten Frühjahr zu verarbeitenden Veredelungskartoffeln absichern, um das Risiko steigender Kartoffelpreise zu kompensieren. Dazu kauft sie im Juni an einer Warenterminbörse Veredelungskartoffelfutures mit der Laufzeit April. Der Kurs liegt bei 15 €/dt. Zum Zeitpunkt des Kartoffelkaufs am Kassamarkt (Ende März/Anfang April) stellt der Verarbeiter die im Juni des Vorjahres eingegangenen Börsenpositionen wieder glatt. Ist der Preis im Zeitverlauf auf 25 €/dt gestiegen, muss der Frittenhersteller 25 €/dt für die am Kassamarkt bezogenen Kartoffeln bezahlen: Der hohe Einstandspreis kann mit dem Börsengewinn von 10 €/dt verrechnen, sodass sich ihr Einkaufspreis letztlich auf die im Juni abgesicherten 15 €/dt beläuft. Die 10 €/dt Börsengewinn resultieren aus der Wertsteigerung der Positionen, die sich am besten durch einen Vergleich des Eröffnungs- und des Glattstellungskurses verdeutlichen lässt: Die Fabrik hat im Juni zu 15 €/dt Veredelungskartoffelfutures ge- und im Frühjahr zu 25 €/t verkauft. Wären die Kartoffelpreise im Zeitverlauf auf 11 €/dt gefallen, änderte dies nichts am letztlichen Einkaufspreis von 15 €/t. In diesem Fall müsste die Fabrik zwar lediglich 11 €/t an den Verkäufer der Kartoffeln bezahlen, die Börsenposition hätte aber im Zeitverlauf 4 €/dt an Wert verloren.
Das soeben beschriebene Beispiel eines Einkaufs lässt sich analog auf den Verkäufer der Kartoffeln übertragen. So hätte sich ein Versandhändlerhändler im Herbst einen Verkaufspreis in Höhe von 15 €/dt absichern können, indem er Futures mit der Laufzeit April verkauft hätte. Im ersten Szenario hätte er für die Kartoffeln im Frühjahr von der Mühle 25 €/dt erhalten und gleichzeitig einen Wertverlust seiner Börsenposition um 10 €/dt zu verzeichnen gehabt. Im zweiten Szenario hätte er zum Verkaufspreis der Kartoffeln (11 €/dt) einen Börsengewinn in Höhe von 4 €/dt hinzu addieren können.
Der Kernnutzen von Preisabsicherungen besteht darin, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, frühzeitig Preise für den künftigen Absatz oder Bezug von Waren zu fixieren. Im Idealfall kann das wirtschaftliche Ergebnis eines Produktions- oder Verarbeitungsgeschäftes somit bereits Monate im Voraus weitestgehend festgelegt werden. Gleiches gilt für die künftige Marge eines Handelsgeschäftes. Die Unternehmen erlangen dadurch eine feste Kalkulationsgrundlage, an die sie ihre Zahlungsströme anpassen können und führen insgesamt eine Stabilisierung ihrer betriebswirtschaftlichen Ergebnisse herbei. Diese positiven Effekte werden auch von den Banken honoriert. Da der Risikogehalt eines Kredites maßgebliche Auswirkung auf dessen Ausgestaltung hat, wirken sich risikomindernde Steuerungsinstrumente reduzierend auf die Kreditkonditionen aus.
Darüber hinaus wirken sich Preisabsicherungen positiv auf die Positionierung und die Vermarktungsmöglichkeiten eines Unternehmens aus. Da der Handel an Warenterminbörsen anonym erfolgt, haben Marktteilnehmer die Möglichkeit, in die Zukunft gerichtete Transaktionen abzuschließen, ohne dass ihre Vermarktungspartner oder Wettbewerber von dieser Kenntnis erlangen. Zudem können sie die mit der Futurestransaktion verbundene Erfüllungsverpflichtung durch Positionsglattstellung jederzeit wieder liquidieren. Der Futurehandel an der Terminbörse hat also den Vorteil, dass gegenüber einem individuellen Forwardgeschäft die Flexibilität deutlich höher ist und somit sehr kurzfristig auf neue Marktgegebenheiten reagiert werden kann. Insgesamt senkt die Bündelung von Angebot und Nachfrage die Such- oder Wartekosten der Unternehmen und erhöht gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit. Neben diesen Vorteilen kann die Preisabsicherung auch zur Festigung oder zum Ausbau bestehender sowie zum Aufbau neuer Vermarktungsbeziehungen genutzt werden. Kartoffelhändler können auf Basis einer Preisabsicherung frühzeitig Festpreise an die Produzenten ausgeben und diesen somit ebenfalls Planungssicherheit verschaffen.
Zwischen dem Kassamarktpreis einer Ware und dem zugehörigen Futurekurs besteht ein enger Zusammenhang: In Kontrakten, die mit einem Index abgerechnet werden, wie bei den EUREX-Kartoffelfutures, ist der Abrechnungskurs am letzten Handelstag der Index. Die Preisdifferenz zwischen dem Kassapreis und Index wird Basis genannt.
Für landwirtschaftliche Produkte zählt man
- Qualitätsunterschiede
- Transportkosten zum Lieferort
- Haltekosten sowie
- Erfassungs- und Umschlagskosten
zu den Einflussfaktoren auf die Basis.
Die Basis ist spezifisch für die jeweilige Region und den jeweiligen Zeitpunkt. Sie kann im Zeitverlauf schwanken und sowohl negative als auch positive Werte annehmen. Im Hinblick auf die Preisabsicherung ist es wichtig, die eigene Basis zu kennen. Nur so kann man den letztlich für das Unternehmen absicherbaren Preis abschätzen. Notiert der Kartoffelfuture mit der Laufzeit April im Januar, also vier Monate vor der Fälligkeit bei 15 €/dt und beträgt die durchschnittliche Basis eines Versandhändlers –2 €/dt, beläuft sich der für ihn absicherbare Preis auf 13 €/dt. Folglich können Futuresnotierungen nicht 1:1 auf das eigene Unternehmen übertragen werden. Weiterhin ist für die Effektivität einer Preisabsicherung relevant, welchen Wert die Basis zum Zeitpunkt der Positionsglattstellung einnimmt. Entspricht sie der erwarteten, in der Kalkulation eines Hedgers berücksichtigten Basis, so kommt es zu einer vollständigen Kompensation der Verluste aus dem Kassamarktgeschäft durch die Wertsteigerung der Börsenposition und umgekehrt. Verändert sich die Basis allerdings, weicht das erzielte Ergebnis vom kalkulierten ab. Rechnet der Kartoffelhändler im Beispiel mit einer Basis von –2 €/dt, so dass er einen Preis von 13 €/t realisieren müsste, und beläuft sich die Basis letztlich auf –1 €/dt, kann er entgegen seiner Erwartungen einen Preis von 14 €/dt verzeichnen.
Der Preiszusammenhang zwischen Märkten, in diesem Fall zwischen dem Kassamarkt und dem Futuresmarkt, basiert auf der Möglichkeit der Arbitrage. Übersteigt die Futuresnotierung den Kassamarktpreis um einen höheren Betrag als die übliche Basis, könnte ein Händler Kartoffeln am Kassamarkt ankaufen und Futures an der Warenterminbörse verkaufen, um einen nahezu risikolosen Gewinn zu erzielen. Durch seine Nachfrage am Kassamarkt steigt der Preis für die physische Ware, während gleichzeitig seine Verkäufe an der Börse die Kursnotierung des Futures drücken. So werden die Preise auf die übliche Differenz zusammengeführt.
Prämiengeschäfte verbinden die Vorteile eines Kassageschäftes auf Termin (Forwardgeschäft) mit den Vorteilen einer Preisabsicherung an Warenterminbörsen. Sie stellen für viele Vertragsbeziehungen die Optimallösung dar.
Lieferant und Abnehmer (bspw. ein Versandhändler und ein Kartoffelverarbeiter) schließen einen privatrechtlichen Kaufvertrag ab, der alle wesentlichen Elemente (Qualität, Lieferort, Liefermenge, Lieferzeitpunkt und Preis) umfasst. Als Preis wird allerdings weder ein Festpreis noch der künftige Kassamarktpreis, sondern der zum Lieferzeitpunkt gültige Kurs des korrespondierenden Kartoffelfutures zu-/abzüglich einer Prämie (Bonus/Malus) gewählt. Die Vertragspartner akzeptieren die Futuresnotierung somit als fairen Abrechnungspreis, sodass zeitintensive, das Geschäft möglicherweise gefährdende, Preisverhandlungen entfallen. Durch den Abschluss generieren sie frühzeitige Absatz- bzw. Bezugssicherheit. Zusätzlich erlangen sie die aus einer Preisabsicherung resultierende Preis- und Kalkulationssicherheit, da ein Prämiengeschäft vorsieht, zum Zeitpunkt der Warenlieferung in entsprechender Menge Börsenkontrakte auszutauschen. Entsprechend werden sowohl Käufer als auch Verkäufer im Zeitverlauf Börsenpositionen aufbauen, wobei sie dafür unabhängig vom Vertragspartner einen für sie günstigen Zeitpunkt wählen. Somit ist es dem Käufer möglich, durch die Verrechnung mit den Börsengeschäften einen Kaufpreis zu realisieren, der niedriger liegt als der Preis, den der Verkäufer letztlich für seine Kartoffeln erzielt. Die Bezeichnungen EFP-Geschäft (Exchange of Futures for Physicals) sowie against actuals resultieren aus dem beschriebenen Austausch der Futurespositionen zum Zeitpunkt der Lieferung. Durch diesen Tausch werden die Börsenpositionen und somit die Erfüllungsverpflichtungen beider Vertragspartner liquidiert. Da die Positionsglattstellungen unabhängig von weiteren Marktteilnehmern vorgenommen werden, spielt die Markttiefe der Börse für beide Vertragspartner nach der Positionseröffnung keine Rolle mehr. Gleiches gilt für mögliche Basisveränderungen, da die Basis durch die im privatrechtlichen Vertrag bestimmte Prämie festgelegt ist.
Neben Futures werden an den großen Terminbörsen weitere Produkte gehandelt. Für den Agrarsektor ist die nächstrelevante Gruppe die der Optionen, die nachstehend kurz umrissen wird.
Der Inhaber einer Option hat das Recht, aber nicht die Pflicht, innerhalb der Optionslaufzeit einen Futureskontrakt zu einem festgesetzten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Daraus entsteht mittelbar das Recht, die dem Future zugrundeliegende Ware zu beziehen oder zu liefern. Der Vorteil von Optionen besteht darin, die Option auch verfallen lassen zu können. Für den Käufer eines Puts (Calls) bleibt daher weiterhin die Möglichkeit, von steigenden (fallenden) Kassamarktpreisen zu profitieren. Das Verlustrisiko ist somit auf den Optionspreis beschränkt.