Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Börsenbriefe: Die Formel für das schnelle Geld / Beispiel De Beira

Börsenbriefe: Die Formel für das schnelle Geld

Von Christian Kirchner, Daniel Zwick

Handelsblatt (05.05.06) - Mehr als 100 Millionen Euro hat die Deutsche Bank mit den Zertifikaten nach der geheimen TSI-Formel eingesammelt. Inwieweit die Zeitschrift „Der Aktionär“ rund um ihren schillernden Verleger Bernd Förtsch davon profitiert, bleibt im Dunkeln.

Dies ist eine Geschichte über Geld. Und es ist eine Geschichte über Journalisten, die die Grenzen ihres Metiers sprengen und sich ganz wohl dabei fühlen.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1235853)

limitup
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Meine 5MN Shortposition musste ich bei 2,6 Euro zwangsdecken und durfte keine neue Shortposition mehr eingehen.

Die 3NL Nilam resources steht übrigen bei 8 cent! ACHT CENT!

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ limitup [#112]

"und durfte keine neue Shortposition mehr eingehen."

Wer hat's verboten ?

limitup
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Richard Ebert [#113]

Mein Broker Etrade, Sino ebenfalls.

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ limitup [#114]

Warum ? Zu kleines Konto, zu grosser Gewinn ?

Es gibt doch solche Verschwörungsstrategien auch hier auf TMW, dass besonders im Forex Handel die Broker solche Kunden ablehnen, die ständig nur Gewinne machen.

Oder handelt es sich um gesetzliche Vorgaben ?

limitup
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Richard Ebert [#115]

Die Begründung kenne ich nicht. Es betrifft aber wohl alle Kunden.

Dadurch wird natürlich den Abzockern Ihre Pump&Dump Masche erheblich erleichtert

zeno
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Richard Ebert [#115]

Soweit ich das verstehe...

Wie schon mal oben erwähnt funktioniert das shorten von solchen Exoten nicht über eine gewöhnliche Wertpapierleihe, sondern als "naked shortselling" lediglich durch Ausnutzen von Lieferfristen. Wenn man bei eTrade also eine solche Aktie verkauft, hat man die sich vorher nicht mal geliehen, man verkauft also im Prinzip etwas, das gar nicht existiert.

Da gewisse Börsenbriefe in letzter Zeit das shorten von fundamental wertlosen Abzockeraktien über eTrade propagiert haben, sind hier viele Leute auf diesen Zug aufgesprungen.

Der Trick mit den Lieferfristen funktioniert so, dass Shortpositionen nach spätestens 5 Tagen durch Rückkäufe an der Börse glattgestellt werden (danach kann man wieder shorten). Wenn nun Kunden diese 5-Tage-First nicht einhalten, kommt eTrade anscheinend in Schwierigkeiten und führt Zwangseindeckungen durch. Wenn das zu heftig wird, wird wohl das Shorten gewisser Werte nicht mehr angeboten.

Wie limitup erwähnte, hilft das natürlich diesen Abzockern ihre Masche weiter durchzuziehen.

IngoM
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ zeno [#117]

selbst bei Einhaltung der 5-Tage Frist ist es faktisch Naked Shorting, wenn E*Trade nicht über Leihbestände verfügt (z.B. von anderen Kunden) oder nicht woanders die Aktien leihen kann.

Wie bereits weiter oben geposted: Unser Fazit war, dass man in der Praxis Stücke aus diesem Segment kaum leihen kann, zumal es diesbezüglich auch eine hohe Nachfrage auch von Hedge Funds geben dürfte. Wir haben die Beschäftigung mit diesem Segment daher als Zeitverschwendung eingestuft.

Dass E*Trade Deutschland bzw. die BIW Bank ein Shorten dieser Werte ermöglichte, war erstaunlich. Insofern war es eigentlich ängst zu erwarten, dass es plötzlich nicht mehr geht- Aber wer weiss, vielleicht geht's ja bald wieder. Limitup jedenfalls wäre es zu gönnen.

dhp05
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Richard Ebert [#115]

Oder handelt es sich um gesetzliche Vorgaben ?

Ja! Das BGB, in dem der Handelsverkehr geregelt ist, sieht nicht vor, dass von einer Sache, in unserem Fall ein Wertpapier, mehr verkauft wird als eigentlich vorhanden, und das dennoch statthaft, geregelt sein soll!

d.h. wer einem ein Geschäft vermittelt, bei dem der Vermittelte über den Vermittler durch Kauf mehr an Eigentumsrechten erwirbt ,oder durch Verkauf abgibt, als es eigentlich Eigentumsrechte gibt, wird der Vermittler um die Haftung nicht herum kommen.

Eine AG hat nun mal ein Stückzahl Aktien ausgegeben, wenn nachweislich mehr als die Stückzahl ge- und gleichzeitig verkauft werden, wird es nach dem Motto "wo ein Kläger" nach aktueller Rechtssprechung zum unwirksamen Geschäft.

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ limitup [#116]
@ zeno [#117]
@ IngoM [#118]
@ dhp05 [#119]

Danke an alle für die interessanten Ausführungen.

meerschwein
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ dhp05 [#119]

"Oder handelt es sich um gesetzliche Vorgaben ?

Ja! Das BGB, in dem der Handelsverkehr geregelt ist, sieht nicht vor, dass von einer Sache, in unserem Fall ein Wertpapier, mehr verkauft wird als eigentlich vorhanden, und das dennoch statthaft, geregelt sein soll!"

Die meisten dieser OTC-Schrottfirmen bestehen doch aus mehr als 100 Mio. Aktien. Da sollte diese gesetzliche Vorgabe für den Spekulanten doch kein Problem sein.

Gruß

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