BWL-Student
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

* Darf die BaFin Prospekte zensieren ?

Guten Tag!

Ein guter Freund meinerseits arbeitet in einem Finanzunternehmen.

Die von seinen Kollegen erstellten Werbebroschüren, so berichtete er mir den Fall, müssen sämtliche Begriffe wie "Investment" oder "Kapitalanlage" wahrscheinlich aus dem Prospekt streichen. Grund ist ein eventuell möglich bevorstehender Einwand durch die BAFin!

Als unabhängiger Finanzunternehmen (sprich: ohne BAFin Zulassung) dürfen Redewendungen wie "Finanzdienstleister" oder "Kapitalanlagegesellschaft" selbtsverständlich nicht fallen. Hierfür muß man glaube ich BAFin zugelassen sein.

Wollte mal nachfragen, wir ihr das so seht!

Ist es denn überhaupt richtig, in diesem Fall, solche Redewendungen wirklich zu streichen?

Ich meine, wenn ich nicht mal das Wort INVESTOR oder KAPITALANLAGE verwenden darf, macht es wenig Sinn für solche Unternehmen einen Prospekt zu veröffentlichen!

Grüße,

BWL-Study

New_Ben

@ BWL-Student

JA, die Bafin darf zumindest Puplikationen aller Art untersuchen. Und daraus ist auch eindeutig zu schließen, dass sie Richtlinien und Änderungen zur Beachtung vorschreibt.

Allerdings stellt sich auch bei mir nun weiter die Frage, ob dies nur für von der Bafin zugelassenen Firmen gilt. Dies sind im Moment gerade mal geringfügige 148 Stück in Deutschland.

Ob von der Bafin unabhängige Gesellschaften also ebenso diesem Reglement für Publikationen unterliegen, wüßte ich auch gerne mal.

Aber generell: Die Bafin darf und wird immer jeden, egal in welcher Form arbeitenden, Gesellschaftler untersuchen auf die Korrektheit seines Handwerkes!

he96
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Zitat: 'Aber generell: Die Bafin darf und wird immer jeden, egal in welcher Form arbeitenden, Gesellschaftler untersuchen auf die Korrektheit seines Handwerkes!'

Und das ist auch gut so !

gruss hans

New_Ben

Auch wenn der Chef deines Freundes Inhaber eines Unternehmens ist mit klarer Richtlinie die keine BAFIN Zulassung bräuchte, so wird er dennoch wie jeder von der BAFIN gecheckt und überprüft werden.

Ich wäre nur Vorsichtig, daß gewisse "Konstruktionen" einer Firma nicht als Umgehungsversuch geahndet werden.

Zum Glück gibts für solche Fälle ja die gute BAFIN. ;-)

New_Ben

Wie gesagt, ohne das OK der BAFin geht nichts. Und soweit ich weiß, dürfen eben genannte Begriffe nicht in Publikationen genannt werden.

Mein bester Freund hat das Glück seit Jahren zu den Renomierten zu gehören die durch BAFin zugelassen und unterstützt werden. Aber auch hier gibt es selbst heute noch hohe Bußgelder, wenn die Broschüren nicht der Richtlinie entsprechen.

Moral von der Geschicht: "Überzeuge die BAFin, sonst läuft es nicht!"

BWL-Student
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Interessant!

Aber welche Richtlinien für Broschüren oder Prospekte gibt es denn da bitte? Würde gerne mal einen Link bekommen um da mal selbst nach zu forschen. Weiß eventuell jemand eine Site/Link mit Gesetzen oder Richtlinien, unter welchen geschrieben steht, welche Dinge bei solchen Puplikationen beachtet werden müßten?

Das wäre sehr nett, danke im Vorhinein!

Norden-Trader
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Hallo,

die Bafin macht viel Öffentlichkeitsarbeit und nimmt auch an kleinsten Events teil, z.B. mit eigenem Stand am Hamburger Börsentag vor ein paar Wochen.

Leider hatte ich zu der Zeit keine Fragen, dieser und der parallele thread zur Vermögensverwaltung liefen da noch nicht.

Es sollte daher nicht schwer sein, jedwede Info direkt zu bekommen.

Gruß

Driehaus
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

KAGG § 7 (Bezeichnungsschutz) regelt:

Die Bezeichnungen "Kapitalanlagegesellschaft" oder "Investment-Gesellschaft" sind gesetzlich geschützt und dürfen lediglich von Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des KAGG oder von ausländischen Investment-Gesellschaften, Verwaltungsgesellschaften oder Vertriebsgesellschaften im Sinne des Auslandinvestmentgesetzes geführt werden.

Gleiches gilt für Bezeichnungen, in denen die Worte "Kapitalanlage, Investment, Investor oder Invest" allein oder in Zusammensetzung mit anderen Worten vorkommen. Dieser besondere Bezeichnungsschutz gilt sowohl für die Verwendung der geschützten Bezeichnungen in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszweckes oder zu Werbezwecken.

Sinn und Zweck dieses besonderen Bezeichnungsschutzes ist, die Irreführung des Sparerpublikums zu verhindern. Aus diesem Grunde hebt das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften das Investmentgeschäft aus anderen Anlagetätigkeiten heraus und gibt damit die Möglichkeit zu einer Abgrenzung gegenüber anderen Anlageformen, die keiner speziellen Aufsicht unterliegen.

BWL-Student
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Danke vielmals an dieser Stelle für den Hinweis!

Aber mal anders herum gefragt: Das würde heißen, ich dürfte in einem Prospekt nie Begriffe wie "Investment" oder "Investor" verwenden? "Kapitalanlage" oder "Geldanlage" hingegen jedoch schon wieder benutzen!

Also sorry, aber das ist doch Kindergarten! Diese Bafin sollte wirklich ernsthaft über die Änderung ihrer Richtlinien nachdenken bitte!

New_Ben

Es ist natürlich ein Kindergarten.

Allein, wie sie bereits selbst geschrieben haben, die Unterlassung von Worten im Zusammenhang der Silbe 'Invest'. Man dürfte in einer Puplikation somit niemals Investor, Investment, Investition etc. schreiben. Das soll Schutz für Anleger bieten ? Davon bin ich nicht gerade überzeugt. :-)

Jedoch kommt es bei den Worten auf deren Zusammenhang an. So kann man u.U. Investment etc. doch verwenden. Wer will denn verbieten zu schreiben zum Beispiel "wir investieren viel in harte Arbeit"?

Auch auf wesentlich zutreffendere Konstruktionen kann man diese Worte dann auch nutzen.

New_Ben

Würde ich wie gesagt nun auch mal endlich erfahren, vielleicht wissen ja kluge Leutls wie der Herr Ebert darüber etwas hilfreiches zu schreiben?

Also wenn ich weder die Silbe 'Invest' verwenden kann, somit auch auf Investition, Investot und Investment verzichten muß, kann ich es ja gleich bleiben lassen eine Puplikation zu starten.

Bravo Herr Sanio!

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