Markus Frick Finanzseminar - Pennystockraketen fürs Volk
In diesem Beitrag geht es nicht wirklich um Markus Frick, sein Name steht nur als Beispiel für eine Reihe von Aktienpromotern.
Financial Times Deutschland leistet erfreulicherweise Aufklärungsarbeit. Heute auf w:o entdeckt:
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Agenda Lockangebot
FTD (13.02.06) - Als Markus Frick die Stimme hebt, zücken seine Jünger erwartungsvoll die Stifte. " Bei ONA steht ein Indonesien-Deal an, die Aktie wird weiter steigen" , ruft der Investmentberater in den rappelvollen Saal des Bielefelder Tagungszentrums Bethel.
(Quelle und ausführlich weiter lesen: Financial Times Deutschland, http://www.ftd.de)
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@ Archie [#181]
Also die Aussichten auf Schadensersatz zwecks Misswirtschaft (Fressen, Saufen, Bumsen der AR und Vorstände) sind für Aktionäre gleich Null.
Ebenso bei wirtschaftlichen Fehlentscheidungen wie bei Thyssen usw.
Das liegt in der Natur der Dinge wenn man Aktien kauft, und widerspricht oft dem Gedanken der Rechte des Aktionärs. Der hat nämlich keine.
Es sei denn, das die Herren jedes Mass verlieren und eine hohe kriminelle Energie an den Tag legen um die Aktionäre zu schädigen. Die Strafen hingegen sind meist lächerlich. Ein paar Monate meist zur Bewährung für Millionenschäden, so bei Flowtex.
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@ benedikt54 [#182]
Hätten die Leute TMW gelesen dann wäre Ihnen der Umgang mit Gerichten und finanziellen Verlusten erspart geblieben.
Auf jeden Fall haben Sie den guten Frick so Richtig am Arsch.
http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_66094414/markus-frick-vor-gericht-tv-boersenexperte-soll-anleger-getaeuscht-haben.html
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@ scorpion260 [#179]
ich glaube mich zu erinnern: limitup schreibt für börsego. nix genaues weiss man nicht. SPOMI
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@ SPOMI [#184]
Wollen wir mal hoffen das da nicht limit down ist.
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@ benedikt54 [#183]
Und wie immer kommen jetzt die "Anlegerschutzanwälte", die den Käufern dieser Schrottaktien das Fell ein zweites Mal über die Ohren ziehen, weil sie Prozesse gegen bald insolvente Klagegegner führen.
Das war schon in den 80er Jahren so und wird sich vermutlich nie ändern.
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@ meerschwein [#186]
Mittlerweile hat doch schon jeder eine Rechtsschutzversicherung welche die Kosten einer Klage, zumindest in der ersten Instanz übernimmt.
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@ benedikt54 [#187]
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Rechtschutzversicherung gibt, die solche Klagen bezahlt.
Und mit einer Instanz kommt eh keiner hin.
Da werden die Anwälte schon das richtige Lied singen, um nochmal in der 2. Instanz abzusahnen.
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@ benedikt54 [#187]
Rechtsschutzversicherungen greifen nicht bei strafrechtlich relevanten Prozessen.
Vielmehr sind solche Prozesse explizit ausgeschlossen.
Ich spreche aus Erfahrung.
Für Strafprozesse kannst Du keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
@ meerschwein [#188]
Korrekt.
Da die Gegenseite auch entsprechend "aufmunitioniert" ist, geht es eigentlich immer in die 2. Instanz, es sei denn, man hat schon vor der Anverhandlung einen Vergleich ausgehandelt.
@ SPOMI [#184]
Wirklich? Das hatte er mir nie gesagt. Hast Du einen Link?!
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@ scorpion260 [#189]
ch spreche aus Erfahrung.
Für Strafprozesse kannst Du keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Wieso? Bist Du so ein böser Bube?
Das weis ich, das war ja auch gar nicht die Frage bzw. das Thema, es ging nur um zivilrechtliche Ansprüche der Kunden siehe #186
und hier kommt es auf die Rechtschutzversicherung an.
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@ benedikt54 [#190]
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