Trader66
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Was kostet mich die berufliche Selbständigkeit ?

Hi.

Kann mir jemand sagen wieviel Kosten man so im Monat rechnen muss wenn man hauptberuflich Traden will, außer Miete und Lebensunterhalt. Ich meine so Versicherung usw.

Muss ich mich dafür Freiberuflich anmelden oder Selbständig? Kann mir da jemand weiter Helfen?

Gruß

Nikolaus
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Servus zusammen,

heute bekam ich von meiner Krankenversicherung (freiwillige Versicherung da selbständige Tätigkeit/Trading) ein Schreiben mit der Bitte das Formular Einkommenserklärung auszufüllen.

In dem Schreiben steht unter anderem folgender Satz:

- Ihr Beitrag richtet sich nach der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen. Dazu zählen ... das Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit und alle sonstigen Einnahmen und Geldmittel, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können ...

Geldmittel, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können. Zählt darunter auch das Sparbuch, Girokonto, Bausparverträge usw. ?

Bin bisher davon ausgegangen, dass sich der Beitrag nach dem Einkommen richtet.
(Steuerbescheid)

Einkommen=Gewinn/Verlust aus dem Trading im Laufe des Jahres = Einkommenssteuererklärung

Wenn unter Einkommen auch das Guthaben auf dem Sparbuch, dem Girokonto usw. zählt, dann wird ein wesentlicher höherer monatlicher Beitragssatz fällig.

Vielleicht weiss hier im Forum jemand über die Problematik bescheid.

Im voraus vielen Dank und allen eine gute Woche.

Mit freundlichen Grüßen

Robin

Gast

@ Termin-Trader

Was ist ein "Invaliditätsschutz" bei der Gesetzlichen? Pflegeversicherung?

@ Nikolaus

Einkommen = Einnahmen aus Arbeit, Kapital, Vermietung, Verpachtung etc.

Laufende Guthaben aus Lebensvesicherungen, Girokonten, Sparbüchern zählen NICHT dazu. Das wär ja noch schöner. Eventuell überlegen, ob PKV mit hoher Selbstbeteiligung günstiger kommt. Ich zahle bei der **** mit 1200 € Selbstbeteiligung und kaputtem Rücken als Risiko € 220/Monat. Alter 43. "****"= Selbstzensur, ich heiße ja schließlich nicht Oegeat. :-(

Sie dürfen IN KEINEM FALL DARAUF ZÄHLEN, daß mit Beginn des selbstständigen Tradens ALLE LAUFENDEN KOSTEN DURCH DEN ERTRAG DES TRADENS GEDECKT SIND! Eine faire (für Sie selbst faire) Rechnung wäre, daß Sie einen Teil Ihres Kapitals mit minimalem Risiko anlegen (Festgeldbasis, Vermietung von Immobilien - was auch immer), daraus Fixkosten und Unterhalt bestreiten, und mit dem anderen Teil Ihres Kapitals beginnen zu traden. Alles andere ist selbstmörderisch, es sei denn, Sie können jederzeit in ihren alten Beruf zurück, wenn das Geld weg ist. Denken Sie mal drüber nach!

Gruß,
B.

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Berliner

Es gibt keine Probleme mit der Nennung von Firmennamen, nur Werbung von Firmen oder Firmenmitarbeitern, besonders als 'Anleger' getarnt, für eigene Produkte sind unerwünscht.

@ Nikolaus

Die Barmer möchte von mir, freiwillig versichert, eine Einkommensteuererklärung, wenn ich weniger als den Höchstsatz zahlen möchte (über 540 Euro monatlich, keine Eigenbeteiligung). Nach telefonischer Auskunft der BEK gehören dazu ALLE Einnahmen, zum Beispiel Zinsen und Dividenden.

Ich habe die Sache meinem Steuerberater übergeben. Bei Interesse werde ich gerne berichten, wie es ausging.

can
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ trader66

Wenn du privat tradest bist du nicht pflichtversichert. Du kannst dich demnach freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung gegen Krankheit versichern lassen, du musst es aber nicht.

Bei der Krankenkasse hängt der Beitrag von deinem Einkommen/Gewinn ab, in der PKV ist er unabhängig davon. Die Leistungen der Krankenkasse bekommst du für das Geld sicher auch privat, außer du hast noch ein Frau und ein paar Kinder. :) Auch eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit kannst du privat abschließen, aber um den Beruf des Traders nicht mehr ausüben zu können, müsstest du schon ganz schön berufsunfähig werden. :) Die sonstigen Versicherungen wie Todesfall usw. sind bei allen gleich.

Ich glaube das beantwortet deine Frage am ehesten. Miete und Lebensunterhalt hast du ja außen vor gelassen, und dazu haben die anderen bereits ganz vernünftige Antworten gegeben.

Gruß
can

wuelle
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Meine Krankentagegeld-Versicherung, die ich aus meiner Zeit als Gewerbetreibender noch hatte, leistet nicht mehr, da ich kein Gewerbe angemeldet habe und auch nicht angestellt bin. Also kann ich nach deren Bedingungen auch nicht arbeitsunfähig werden.

Darauf habe ich meine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung überprüft.

Meine Versicherung antwortete mit einer sehr unspezifischen Aussage bzgl. der Verweisungsklausel. "kann erst zu gegebener Zeit geprüft werden."

Hier lauern fiese Fallstricke falls der Versicherungsfall eintritt. Dazu gabs letzte Woche im Bloomberg TV eine Sendung.

Ein Neuabschluss einer BU-Versicherung scheiterte daran, dass der Versicherer meine berufliche Tätigkeit nicht absichern wollte!

Wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast oder abschliessen möchtest, solltest Du auf jeden Fall eine genaue Beschreibung Deiner Tätigkeit beifügen.

Eine sehr genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ist unabdingbar. Sonst bezahlst Du Prämie und bekommst am Ende doch keine Leistung.

F
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Hallo zusammen.

Vor kurzem bin ich auf die folgende interessante Infoseite gestossen, die vielleicht den an "Selbständigkeit interessierten" Informationstechnisch weiterhelfen kann.

http://www.ueberbrueckungsgeld.de/Ueberbrueckungsgeld/Arbeitsamt/arbeitsamt.htm

http://www.ueberbrueckungsgeld.de

Ciao

Franjo

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