praktikus
Mitglied seit 10 Jahre 10 Monate

Wie werde ich ein CTA Commodity Trading Advisor ?

@ Jochen Futures

Hallo Jochen. Ich sehe da gerade eine Link auf deiner Webseite zu http://www.lux-cta.de, wollte immer schon mal wissen wie man CTA wird - wie habst du das gemacht ?

Gruss,
Martin

Termin-Trader
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Hallo Walter,

ähnlich erging es mir in der Vergangenheit. Glücklicherweise wusste ich zu dieser Zeit um die für mich damit einhergehenden Probleme und habe Angebote von aussen grundsätzlich abgelehnt.

Ganz toll fand ich die Reaktionen der Bafin. Trotz konkreter Anfragen meinerseits wurde ausschliesslich auf deren im Juristendeutsch verfasste Internetseiten und Paragraphen verwiesen. Aber auch ich hatte keine Lust, einen RA zu beschäftigen und erst mal Kohle aus dem Fenster zu werfen.

Fazit: Gute Trader betreiben - falls sie für andere tätig werden möchten - ihr Geschäft im Ausland.

Und: Auch ich bezeichne mich als Eigenhändler ;)

Gruß,
Bruno

New_Ben

Ich habe mich bei der in Österreich zuständigen FMA erkundigt, welche Kriterien ich erfüllen muss um Fremdgelder handeln zu dürfen. Ergebnis: Das ist mehr oder minder unmöglich, die Auflagen kann kein einzelner Mensch erfüllen.

Es bleibt eben nur die "Flucht" ins Ausland, oder eben nur als Eigenhändler zu traden, ich ziehe die zweite Variante vor, ich bin Trader und nicht Jurist, habe absolut keine Lust mich jahrelang mit der FMA vor diversen Gereichten zu bekriegen, andererseits hält sich auch mein Bedürfnis nach Auslandsgesellschaften in Grenzen, mir ist das Ganze einfach zu stressig.

Die "alteingesessenen" Dienstleister sichern sich ihr Geschäft ganz gut ab, die wollen keine Newcomer, die dann möglicherweise mehr Rendite als sie erwirtschaften würden, da käme ja die ganze Hackordnung durcheinander

autokor
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Zum Thema Wehklage gegen die Bürokratie.

Momentan darf jeder ohne Bafingenehmigung eine Fonds in Deutschland "beraten" also managen. Da darf er dann alles machen was ihm am Herzen liegt.

TraderLux
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ autokor [#124]

So ist es und das tue ich bereits. Man könnte das ganze auch als Buyside Analyst bezeichnen. Dafür gibt es genügend Möglichkeiten. Man muß halt nur mal suchen und dann findet man auch einen Weg.

Gruß

Henning

New_Ben

traderlux

Betraten oder Managen ist doch etwas anders, als einen Fond aufzulegen.

Irre ich mich hier, oder hab ich was überlesen.

gruss

New_Ben

Meine ich wohl auch, da braucht es eine Gesellschaft, die diese Rechte hat.

Eine Möglichkeit, die zumindest in Österreich noch legal ist.

Der entsprechende Trader gründet eine Ges.m.b.H, diese Gesellschaft gibt nicht börsennotierte Unternehmensanleihen mit variabler Verzinsung aus, die Höhe der Verzinsung steht in einem direkten Zusammenhang mit der erzielten Rendite.

Diese Vorgehensweise ist lt. Auskunft der FMA legal.

meerschwein
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Richard Ebert [#113]

"Wenn die e-Mail-Adresse richtig im Sinne von erreichbar ist, habe ich damit kein Problem."
Soll das auch heißen, daß Sie kein Problem damit haben wenn Forumteilnehmer mit ihren persönlichen Angaben eine Qualifikation als Finanzdienstleister vorgeben, die sie tatsächlich nicht besitzen ? Es ist ja nicht das erste Mal, das Jochen sich wahrheitswidrig als CTA ausgibt (#10).
Kann ich mich bei den persönlichen Angaben unter der e-mail-Adresse dann auch als Rechtsanwalt oder Steuerberater gerieren ?

"Es ist schade, dass er durch Ihr ständiges sticheln hier im Forum nicht mehr schreibt."
Nachdem Jochen mir in diesem Thread bereits mit einer Strafanzeige drohte habe ich ihn nicht als so sensibel eingeschätzt. Und ob er wegen meines "Stichelns" nicht mehr schreibt oder der Tatsache, daß er mehrfach bei wahrheitswidrigen Angaben zu seinem Betätigungsfeld und seiner ehemaligen Homepage erwischt wurde, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn ich so oft beim Lügen erwischt worden wäre würde ich jedenfalls nicht mehr posten.

@ autokor [#124]
Für "Beratung" braucht man in D keine BaFin-Erlaubnis, egal ob Fonds,Aktien oder Futures.

@goso (#127)
Unternehmensanleihen und Genußscheine des eigenen Unternehmens können Sie in D auch ohne BaFin-Erlaubnis verkaufen, eigene Aktien auch wenn Sie BaFin einen Emissionsprospekt schicken (den die leider nicht lesen).

Gruß

Jürg
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ meerschwein [#128]

"Unternehmensanleihen und Genußscheine des eigenen Unternehmens können Sie in D auch ohne BaFin-Erlaubnis verkaufen, eigene Aktien auch wenn Sie BaFin einen Emissionsprospekt schicken (den die leider nicht lesen)."

Und wieso sollen dann die gesamten Genussscheinkonstruktionen (und auch über die Anleihe mit Gewinnbeteiligung) nicht mehr zulässig sein (K1, E&R ...) und BaFin droht mit Zwangsabwicklung? Ich gehe davon aus, dass genau das mit "Eigenhandel für Fremde" gemeint ist.
Wenn das mit den Genusscheinen so einfach ginge, dann würde das in D jeder machen. Übrigens habe ich auch von einem fall gehört, wo das BaFin bei dieser Anleihenlösung eingeschritten ist und Abwicklung angeordnet hat.

TraderLux
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Walter [#126]

Da hast Du schon richtig gelesen. Aber es gibt nun mal auch andere Möglichkeiten Gelder zu "verwalten". Jeder erfolgreiche Trader wurde garantiert schon mehrmals von Freunden, Bekannten und sonstige darauf angesprochen, ob sie nicht Gelder für eine Verwaltung annehmen wollen.

Grund für ein Scheitern sind doch meist folgende Punkte.

-Das Bafin erlaubt das nur bei einer fachlichen Eignung.
-Es muß eine GmbH gegründet werden (Eigenkapital mind. 50.000 Euro)
-Mindestens 2 Gesellschafter
-Die Gründungs- & fortlaufenden Kosten (Prüfung LZB, Haftpflichtversicherung) sind enorm. Lt. der Brochüre von Cortal Consors im ersten Jahr 22.000 Euro und 30.000 Euro p.a.

Cortal Consors rechnet vor, dass es mindestens 8-10 Mio Euro sein müssen.

Da es sich aber meist bei den Anfragen um wesentlich weniger handelt, muß man sich halt eine andere Möglichkeit suchen. Und da gibt es einige.

New_Ben

Traderlux

Vollkommen richtig was Du schreibst.

Nur sind diese sogenannten anderen Möglichkeiten auch so gelagert, das Sie juristisch Wasserdicht sind? Schlupflöcher lassen sich manchmal schon darstellen, nur wenn es mal darauf ankommt, zeigt sich dann sehr schnell ob Sie juristisch einwandfrei sind.

gruss

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