Seykota
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Phoenix Kapitaldienst: 800 Millionen Euro verschwunden

Kennt jemand Phoenix Kapitaldienst, insbesondere dort den "Managed Account". Ich wurde nach diesem Produkt befragt, kannte es aber nicht und versuche mir gerade ein Bild zu machen.

Es klingt nach "Options-Abzocke", ich blicke allerdings noch nicht wirklich durch.

Für jedwede kurzfristige Hilfe bin ich dankbar. :-)

Danke und beste Grüße.

Seykota

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Gerät nach dem Phoenix-Absturz jetzt auch die EdW ins trudeln?

Anleger müssen sich auf Nachforderungen vom Finanzamt einstellen.

(23.03.05) - In einem Beitrag vom 21.03.2005 zitiert das Handelsblatt den Rechtsanwalt der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW), wonach "im Fall von Untreue eine Entschädigungsanspruch möglicherweise nicht gegeben sei". Dazu Rechtsanwalt Peter Mattil: "Genau diese Aussage entspricht unserer Erfahrung mit der EdW. Wir führen eine Klage gegen die EdW wegen der verweigerten Entschädigung im Fall der EuroPacific KG aus Düsseldorf. Auch die EuroPacific hatte die Kundengelder veruntreut."

"Es ist klar, dass die EdW auf dem Standpunkt steht, dass sie bei Untreue
nicht entschädigungspflichtig ist", meint Rechtsanwalt Torsten Geißler (PWB
Rechtsanwälte Jena). Nach Auffassung beider Kanzleien ist die Rechtsauffassung
der EdW eindeutig falsch. Die Gesetzesbegründung zu dem Entschädigungsgesetz
des Deutschen Bundestages sowie die Begründung zur entsprechenden EU-
Richtlinie, wonach bei Betrügereien und Veruntreuungen ausdrücklich Schutz der
Geschädigten bestehen soll, sprechen eine andere Sprache. Darüber hinaus geht
aus einem Leitfaden zweier BaFin-Mitarbeiter zum Entschädigungsgesetz, das
den Kanzleien Mattil (München) und PWB Rechtsanwälte (Jena) vorliegt,
eindeutig hervor, dass die EdW-Entschädigungspflicht auch ausdrücklich Fälle
von Veruntreuungen umfasst.

Entgegen der Intention des Gesetzgebers und dem erwähnten Leitfaden möchte
sich die EdW der Entschädigung jetzt wohl auch im Falle von Phoenix entziehen.
Die Anwälte Mattil und Geißler gehen davon aus, dass dies nach der
Gesetzesbegründung nicht möglich sein wird und sich die zuständigen Gerichte
dem gesetzgeberischen Willen, auch Betrugsopfer zu entschädigen, nicht
entziehen können.

Ungemach droht den Phoenix-Anlegern jetzt allerdings möglicherweise vom
Finanzamt. Der Grund: Phoenix hat den betrogenen Anlegern tatsächlich nämlich
nur Scheingewinne gutgeschrieben und zum Teil auch ausbezahlt. Weil Phoenix
Anlagegelder mittels eines so genannten Schneeballsystems angenommen und
ausgezahlt hat, resultieren die "Renditen", die den Anlegern monatlich
gutgeschrieben worden sind, nicht auf Börsen-/Termingeschäften, sondern aus
Einlagen der Phoenix-Neukunden. Dazu Rechtsanwalt Geißler: "Die
Scheinrenditen, die aus einem Schneeballsystem fließen, sind als Einkünfte aus
Kapitalvermögen zu besteuern. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlich
gelagerten Fall zum Az. XIII R 15/01 bereits im Jahre 2001 entschieden."

Es ist deshalb zu befürchten, dass jetzt die Steuerbehörden Zugriff auf die
Anlegerkonten bei Phoenix nehmen und Kontrollmitteilungen an die zuständigen
Finanzämter verschicken werden.

Rechtsanwälte Mattil & Kollegen, Thierschplatz 3, 80538 München, http://www.mattil.de, info@mattil.de

Jürg
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Fall Phoenix: Streit an allen Fronten

Einem Bericht des Handelsblattes zufolge hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im spektakulären Betrugsfall rund um die Frankfurter Phoenix Kapitaldienst GmbH (siehe Link) geschlafen. Die Wirtschaftszeitung beruft sich dabei auf ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt Dr. Werner Meier von der Münchner Kanzlei Marzillier, die einige der betroffenen Anleger vertritt. “Hätten die Finanzaufseher härter und entschlossener durchgegriffen“, so Meier im Handelsblatt, wären die Unregelmäßigkeiten Jahre früher ans Licht gekommen.

BaFin weißt Vorwürfe zurück

Meiers Einschätzung beruhe auf der Tatsache, dass das Betrugsunternehmen Phoenix bereits im Jahr 2000 von der Vorläuferbehörde der BaFin sorgfältig unter die Lupe genommen wurde. „Dennoch“, so der Anwalt im Handelsblatt, „konnte Phoenix bis März dieses Jahres weiter arbeiten.“ Von Seiten der BaFin wird dieser Vorwurf aber zurück gewiesen. „Auch bei einem energischeren Vorgehen der Aufsicht wären die jahrelangen Fälschungen nicht aufgefallen“, wird eine BaFin Sprecherin im Handelsblatt zitiert.

Eine der größten Anlagebetruge der Nachkriegsgeschichte

Der Fall Phoenix, so die Wirtschaftzeitung, entwickelt sich immer mehr zu einer der größten Anlagebetrügereien in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Frankfurter Firma habe seit 1992 Kundengelder auf Gemeinschaftskonten eingesammelt, um damit an den internationalen Terminmärkten auf Öl, Kaffee oder Aktienindizes zu spekulieren, heißt es. Mit dem Ergebnis, dass jetzt auf einem offenbar über Jahre hinweg gefälschten Sammelkonto von Phoenix beim weltweit größten Hedge-Fonds Man Group in London bis zu 800 Millionen Euro verschwunden sind.

Mit Bescheid vom 21. März 2000 hatten die Finanzaufseher schon einmal verfügt, dass das Kapital der Phoenix-Anleger nicht länger auf gemeinsamen Treuhandkonten, sondern "unverzüglich" getrennt von den Geldern des Unternehmens und anderen Kundengeldern geführt werden müsse, schreibt das Handelsblatt weiter. Phoenix habe daraufhin gegen diesen Beschluss geklagt, unterlag aber am 24. April 2002 endgültig vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das habe die Frankfurter Gesellschaft aber nicht davon abgehalten, noch in diesem Jahr Gelder auf die Gemeinschaftskonten zu buchen.

BaFin: Äpfel nicht mit Birnen vergleichen

"Sammelkonten wie bei Phoenix öffnen wegen ihrer Intransparenz Betrug Tür und Tor", moniert Anwalt Meier im Handelsblatt. Bei einer konsequenten Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts durch die BaFin wäre der Betrug aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich früher aufgeflogen. Im Gegenzug warnt die Finanzaufsicht im Handelsblatt davor, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. "Die vorgeschriebene Trennung der Kundengelder kann kriminelles Verhalten nicht verhindern", betont die BaFin-Sprecherin. Auch bei pflichtgemäßer Trennung der Gelder habe ein Institut wie Phoenix als Kontoinhaber jederzeit Zugriff auf die Kundengelder, heißt es in dem Artikel.

Für den Münchner Anwalt Meier dennoch ein Unding. Er habe, so das Handelsblatt, bereits 2002 schriftlich über die dubiosen Geschäftspraktiken der Frankfurter Firma bei der Finanzaufsicht beschwert. Darüber hinaus hätten Verbraucherschützer bereits seit Ende der 90er-Jahre vor Phoenix gewarnt und auch der Justiz sei das Skandalunternehmen seit vier Jahren bekannt.

Lage für Anleger wird unsicherer

Für die Betroffenen Anleger wird die Lage indes immer unsicherer. Dem Handelsblatt zufolge ist in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die den geprellten Investoren Schadensersatz leisten soll, ein offener Streit ausgebrochen. 77 der 760 EdW-Mitglieder drohten damit den Fonds zu verlassen und hätten bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt. Laut Informationen des Handelsblattes handelt es sich dabei um die Mitglieder des Verbandes der unabhängigen Vermögensverwalter (VUV), die sich gegen die ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Zwangsmitgliedschaft in der EdW wehren.

Der Fonds wurde 1998 aufgrund einer EU-Richtlinie gegründet. Mit den Beiträgen der EDW-Mitglieder werden Anleger entschädigt, falls ein Finanzdienstleister zusammenbricht. Allerdings zahlt die EDW nur bis zu 90 Prozent der Forderungen und maximal 20 000 Euro – und das auch nur, wenn das Geld in Euro oder einer EU-Währung angelegt war. Jedes Unternehmen, das eine Erlaubnis der Finanzaufsicht für seine Geschäfte benötigt, muss Mitglied der EDW werden, schreibt das Handelsblatt.

Zwangsverpflichtung

"Wir sind quasi zwangsverpflichtet und müssen Betrugsunternehmen wie Phoenix mitfinanzieren", klagt Kai-Arne Jordan, Vorstand der Huber Portfolio AG und bis vor kurzem im Vorstand des VUV. Weil Portfolioverwalter wie Huber nur befugt seien, Dispositionen auf dem Depotkonto eines Kunden vorzunehmen und nicht wie Wertpapierhäuser wie Phoenix Anlagegelder entgegennehmen und Umschichtungen auf andere Konten veranlassen können, würden die EdW-Kriterien auf die Mitglieder des VUV nicht zutreffen. Im Handelsblatt klagt Jordan, dass er bereits seit Jahren davor warnt, dass sich im EdW auch viele unseriöse Unternehmen tummeln. Käme es zur Entschädigung aller 30 000 geprellten Phoenix-Kunden in Höhe der Maximalsumme von 20 000 Euro, wären 600 Millionen Euro fällig. Rechnerisch, so das Handelsblatt, entfielen auf jedes EdW-Mitglied rund 800 000 Euro. Da die Organisation nicht über solche Mittel verfüge, müssten die Mitglieder nachschießen, oder die EdW einen Kredit aufnehmen.

EDW über Finanzierung im unklaren

Der VUV hat nach Informationen des Handelsblattes bereits Klagen gegen etwaige Nachschussbescheide angekündigt und wolle alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, das das Kind in den Brunnen gefallen ist und tausende Anleger um ihr Kapital bangen. Der Fall Phoenix, so das Handelsblatt, hat für die EdW völlig neue Dimensionen. Seit 1998 wurden in 16 Fällen insgesamt lediglich zehn Millionen Euro ausgeschüttet. Noch sei völlig unklar, wie die EdW die Entschädigungen für Phoenix finanzieren will.

Möglicherweise gehen die Phoenix-Anleger aber auch ganz leer aus, so das Handelsblatt, dass dazu den EdW-Anwalt Henning Berger, Partner der Kanzlei White & Case, zitiert. „Im Fall von Untreue ist ein Entschädigungsanspruch möglicherweise nicht gegeben", sagt Berger. Aber auch bei fehlerhafter Beratung hafte die EdW ausdrücklich nicht. (rmk)

Quelle: FONDS professionell

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Der Fall Phoenix ist kein Zufall - El Dorado für Betrug

Von Frank Wiebe, Handelsblatt

(22.03.05) - Deutschland ist ein Land der Juristen. Und das ist manchmal durchaus ein Nachteil. Denn Juristen verlieren sich berufsbedingt schnell in Details und behalten nicht unbedingt den Blick für die wirtschaftlichen Zusammenhänge.

Beispiel Kapitalanlage: Der Fall Phoenix zeigt wieder eindrücklich, dass Deutschland ein El Dorado für Leute ist, die anderen Leuten das Geld aus der Tasche ziehen.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.handelsblatt.com)

Jürg
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Phoenix Kapitaldienst GmbH 20.03.05: Die Phoenix-GmbH hatte mit der Bafin-Aufsicht und der EdW-Mitgliedschaft geworben. Diese Institutionen haben jetzt alles nach menschlichem Ermessen Mögliche zu unternehmen, um unverzügliche Wiedergutmachung zu leisten. Die EdW zerstreute Zweifel daran, dass sie nicht zahlen könne. Die Zahlung der Entschädigung unmittelbar an die Geschädigten selbst erfolgt Zug-um-Zug gegen Zession der Regressansprüche gegenüber der Phoenix GmbH bzw. gegenüber dem Insolvenzverwalter. Da die generierte Masse in Höhe der Entschädigungsleistung diese substituiert, dürfte die rasche Entschädigungszahlung auch rechtlich kein Problem sein. Die Geschädigten benötigen für eine Entschädigungsleistung bis Euro 20.000,-- keinen Anwalt, hier reicht die eine oder andere Interessensgemeinschaft zum Informationsaustausch. Die EdW wird gegen die mitverantwortlichen Broker aus den Gründen des u.a. unter Führung der Kanzlei Robert, Kempas, Segelken erstrittenen Urteils des BGH vom 02.02.99 (BGH-Urteil vom 02.02.99) zum ergänzenden Ausgleich der Regressansprüche vorzugehen haben. Damit ist eine prozessuale Unterstützung durch eine Bundesbehörde unter sachkundiger strategischer Anleitung im Interesse der Geschädigten gesichert. Das Verfahren ist Deutschland zu führen, die Zwangsvollstreckung erfolgt in England.

Der folgenden anonymisierte Schadensbericht an uns zeigt auf, wo in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen anzusetzen ist. Nach der Rechtsprechung des BGH genügt zum Nachweis der unlauteren Systematik im Vertrieb eine Mehrzahl übereinstimmender Berichte. Der uns zugesandte Bericht lautet wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zählen zu Anlegern im Phoenix Managed Account. Wir haben die Anlage über mehrere Jahre erst beobachtet und wurden dann als Kunden des Fondscenter XYZ in K. durch schriftliche Zusendung von Informationen über die stabile Wertentwicklung dieser Anlageform, über gesicherte Auszahlungen an Kunden und darüber, dass das Produkt durch die BAfin überprüft wurde, überzeugt, in Schritten anzulegen. Die letzmalige Prüfung durch die BAfin wäre 2004 ohne Beanstandungen durchgeführt worden. Weiterhin wurden Fahrten nach Frankfurt mit Anlegern in die Phoenix-Geschäftsräume durch das XYZ angeboten, an denen wir uns aber nicht beteiligt haben. Bei einer Infoveranstaltung im November in K. in den Räumen des XYZ. wurde von Herrn S. von Phoenix in einem Finanzforum, wo es um verschiedenste Anlageformen ging, ausgeführt, dass in dem Phoenix Managed Account eine Sicherheitsschwelle eingebaut sei. Wenn der Index der Anlage unter einen Wert (es waren wohl 65 %) fallen würde, gäbe es einen Stopp, dann käme eine Nachricht an die Anleger, die dann die Möglichkeit hätten, auszusteigen oder die Anlage weiter zu halten in Erwartung zukünftiger Gewinne und Stabilisierung. Die Anlage wurde als relativ sichere und wenig volatile Anlageform, in der Stillhalterkapitalanlage bei Optionen, dargestellt. Außerdem war eine Absicherung über den Einlagensicherungsfond gegeben. Wir haben unser Gemeinschaftskonto auf zwei Namen und in EURO geführt und die 30 000 EUR-Grenze bis Anfang 2004 nicht wesentlich überschritten. Erst als uns Ende 2004 ein Super-Angebot vom Leiter des KPD, Herrn A., gemacht wurde mit einem Agio von 1 % haben wir nochmals 20.000 EURO im November 2004 angelegt. Im Nachhinein stelle ich mir die Frage, warum das Agio dort so abgesenkt wurde, was es vorher nie gab. Das Agio lag nie unter 4,5 Prozent und auch das wurde nur als Weihnachts- oder Sonderangebot gehandelt. Gab es damals vielleicht schon Finanzzwänge oder gar Hinweise auf Schieflagen bei Phoenix? Es ist keinesfalls so, dass ich mich mit Kapitalanlagen nicht beschäftigt habe und mir auch Risiken nicht bewusst waren und sind. Was hier abgelaufen ist, bewegt sich aber in anderen Kategorien und deutet auf organisierten Betrug hin. Es ist auch unverständlich, dass es wohl Hinweise auf Probleme bei Phoenix gegeben habe, aber die Aufsichtsbehörden nichts bei Ihren Kontrollen gemerkt haben sollen?

Quelle http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html

Jürg
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Aspekte der Phoenix GmbH aus innerbetrieblicher Sicht, 23.03.05

Bei der Phonix GmbH gab es zwei Bereiche: den der handelbaren Optionen, die über 14 Telefonverkäufer (Handelsvertreter) angeboten wurden, und das umstrittene Konstrukt des „managed account“, das über Vertriebe veräußert wurde und einen jährlichen Zuwachs von ca. 10 % verhieß. Das Unternehmen arbeitete mit einem milliardenschweren Broker zusammen.

Bei der Phoenix GmbH bestand seit längerem die vage Vermutung, dass Geld fehlte. Die Geschäftsführung eilte - möglicherweise anlässlich bevorstehender erneuter Prüfung - zur BaFin nach Bonn und teilte mit: „Das Geld ist weg“. Man versuchte, dieses dem Mitgeschäftsführer M. in die Schuhe schieben. Tatsächlich waren aber monatliche Kontoauszüge des Brokers zunächst in das Backoffice gelangt, wurden dort mit einem Eingangsstempel versehen und dem dortigen Leiter vorgelegt. Aus den monatlichen Kontoauszügen musste der gesamten Führungsriege der Verlust klar sein. Deliktstypisch zog sich ein einmal begonnenes leichtfertiges Verhalten über einen längeren Zeitraum hin und war folglich auf Wiederholung angelegt.

Dem Broker vorgeschaltet war ein uralter Bekannter auf dem grauen Kapitalmarkt, der Zwischenvermittler S. aus S. in Norddeutschland, der über ein Londoner Büro die Zwischenabwicklung zum Broker durchführte. Dieses Londoner Büro bestand aus einem verrauchten Raum mit 6 Personen (Engländer), die mit der Bearbeitung der Zwischenorders befasst gewesen waren und die Aufträge an den Broker weiter leiteten. Dieser Zwischenbroker war seit Jahren auf dem grauen Kapitalmarkt in Deutschland tätig und ließ das durch hohe Zahlungen erdiente besonders schutzwürdige Vertrauen der Anleger in den Fortbestand der Investition stets unberücksichtigt. Die kapitalmarktrechtliche Schadenstypizität bedingt letztlich seine Haftung.

Die Probleme begründende amtliche Prüfung erweckte den Anschein einer Farce. Der Prüfer konnte die Nichtplazierung im Bereich „managed account“ aus der Sicht der gebundenen Agenten nicht erkennen, verfügte über keine Kenntnisse von den Gegebenheiten des Marktes, vernachlässigte Feststellungen zu den Handelssignalen, er wusste weder, was ein Tick im Öl ist noch was ein Punkt im Crude Oil ist. Er war mangels Kenntnis der Bedeutung der Kontoauszüge nicht in der Lage, die Werte verlässlich zu attestieren. Er hatte zwar überprüft, ob eine tatsächliche Plazierung der Optionen erfolgt war und verglich zu diesem Zweck einige Zahlen miteinander, wusste aber nicht, welcher Wert wie umzurechnen gewesen war, da er die Tick-Größen und Handelsgrößen bzw. die Kontraktmengen ersichtlich nicht kannte. Er war mehr Poet als Philosoph. Darf man einen Poeten in F.a.M. hängen? Sollte das „managed account“, der jetzt umstrittene Bereich von Phoenix, in gleicher Weise analysiert worden sein, verwundert nicht, dass das gebotene Mindestmaß an Aufklärung nicht gewahrt wurde.

Die Gelder der Kunden gingen auf das Konto der F.-Bank. (normale Bank in F.). Jeder Kunde weiß dieses. Die Begründung war, dass diese die einzige Bank sei, die ein Konto für die Phoenix zu führen bereit gewesen war. Es besteht die Annahme, dass nur Bruchteile von diesem Konto beim Broker von diesem Einzahlungskonto übermittelt wurden. Anhand der Kontoauszüge der F-Bank wird der Geldverbleib festzustellen sein. Es ist aufgefallen, dass der Börsenhandel der Finanzausstattung keine Rechnung trug und im Vergleich zum Geldeingang bescheiden war.

Die personelle Zusammensetzung bei Phoenix gestaltete sich wie folgt: Im HO-Bereich (= handelbare Optionen) waren 14 Personen tätig, im Tradingraum 5 Angestellte. Im HO-Bereich wurden handelbaren Optionen verkauft mit einem Aufschlag von 50 %, die 14 Leute waren im Wege des cold calling tätig. Die Personen aus dem HO-Bereich waren als Handelsvertreter tätig und verdienten unterschiedlich auf Provisionsbasis, einige erhielten 400 Euro im Monat, andere 40.000,-- Euro. Es wird geschätzt, dass die ganze Truppe im Monat ca. 100.000,-- Euro einnahm. Der frühere Inhaber der Phoenix hatte monatlich daran das Doppelte verdient, also ca. 200.000,-- Euro. Das war der Schnitt, es gab weniger und mehr.

Im Bereich „managed account“ waren die folgenden Vertriebsorganisionen tätig:

ProIndex GmbH
INNOFINANZ GmbH (soll Insolvenz angemeldet haben)
Firmengruppe Kircheis
SIB Spar-& Investment-Beratungs GmbH

Dann gab es weitere 80 Vermittler, eventuell auch mehr. Die Vertriebe erhielten schier unglaubliche Provisionen, nämlich sagenhafte 600.000,-- bis 700.000 DM monatlich. Die kapitalmarktrechtliche Schadenstypizität bedingt letztlich ihre Haftung.

Es gab einen Kunden aus dem skandinavischen Raum, der 30 Mio. Euro in dem “managed account” gelassen hatte. Aktiv war auch die dänische Dependance, sie betreute sehr vermögende Kundschaft. Phoenix hatte auch versucht, eine Dependance in Abu Dhabi City aufzubauen.

Quelle http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Betrugsverdacht - Zehntausend Phoenix-Kunden aus Ostdeutschland bangen um ihr Geld

(16.03.05) - Von der Pleite des Frankfurter Phoenix Kapitaldienstes sind offenbar mehr als 10.000 Anleger aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt betroffen. Allein das Unternehmen ProIndex aus Suhl hat nach Angaben von Geschäftsführer Andreas Jelinek die Phoenix-Produkte an mehr als 7500 Kunden verkauft. Bei der Firma Innofinanz in Schmalkalden haben rund 3000 Kunden Phoenix-Anlagen erworben. Wie Geschäftsführer Matthias Reumschüssel sagte, investierten sie mehr als 50 Millionen Euro in die Kapitalanlagen des hessischen Unternehmens.

Wie viele Kunden der Firma FKM aus Chemnitz ihr Geld verloren haben, ist noch ungewiss. Der Dienstleister wollte sich am Dienstag nicht zu der Zahl der betroffenen Anleger äußern. Nach ersten Schätzungen haben Kunden aus Mitteldeutschland insgesamt mehr als 150 Millionen Euro bei Phoenix angelegt.

(Quelle: http://www.mdr.de)

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Verbaucher-Zentrale Thüringen e.V. warnt vor Hilfsangebot der ARGE-PHOENIX

(23.03.05) - Geschädigten Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH wird jetzt über ihren Anlagevermittler Innofinanz (Schmalkalden) Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche und Schadenersatzansprüche durch die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Phoenix angeboten. Hinter dieser Arbeitsgemeinschaft stehen die Rechtsanwaltskanzleien Tilp aus Kirchentellinsfurt/Berlin und Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft aus Frankfurt.

Vom Hilfsangebot umfasst ist die außergerichtliche Vertretung der Geschädigten für eine Pauschalpreis in Höhe von 5 Prozent des Anlagekapitals gegen eine ganze Reihe von Unternehmen und Personen.

Dieses Angebot erweckt den Eindruck, dass alle bestehenden Schadenersatzansprüche geprüft und gegebenenfalls Ansprüche gegen alle Schädiger geltend gemacht werden. Doch eine Prüfung von Ansprüchen gegen die Vermittler, z.B. Innofinanz, findet laut der der Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. vorliegenden Vergütungsvereinbarung und Vollmacht nicht statt. Dies ist auch nicht verwunderlich, wird die Hilfe doch gerade von den Vermittlern der hochspekulativen Geldanlage angeboten. Geschädigte, die dieses Angebot ARGE-PHOENIX im Glauben der vollumfänglichen Wahrung Ihrer Rechte annehmen, vergeben die Möglichkeit, auch Schadenersatzansprüche gegen Ihre Vermittler geltend zu machen.

Die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. rät den Geschädigten, sich nicht von vermeintlich günstigen Pauschalpreisangeboten irritieren und ihre Schadenersatzansprüche, vollständig und unabhängig vom Vermittler, prüfen zu lassen.

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Phoenix-Skandal: Fragliche Hilfsangebote

(18.03.05) - Immer mehr betroffene Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH melden sich in den Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Thüringen. Besonders groß ist der Andrang in Südthüringen, so Verbraucherberater Günter Pfaff von der Beratungsstelle in Schmalkalden.

Laut Presseveröffentlichung bietet die ProIndex GmbH in Suhl geschädigten Anleger an, Schadenersatzforderungen gegenüber der Phoenix Kapitaldienst GmbH durch die Rechtsanwaltskanzleien Tilp sowie Nieding + Barth prüfen zu lassen. Die Verbraucherzentrale mahnt Betroffene zur Vorsicht. „Hilfsangebote“ der Vermittler sollte man genau unter die Lupe nehmen und sich nicht irritieren lassen. Für die Anleger besteht die Gefahr, dass Vermittler so von eigenen Fehlern bei der Beratung ablenken wollen. Schließlich haben sie eine hochspekulative Anlage an eine Vielzahl von Verbrauchern vertrieben. Betroffene sollten deshalb unverzüglich prüfen, ob auch die Vermittler bei Vertragsabschluss Pflichtverletzungen begangen haben. Zu den Pflichten der Vermittler, wie z.B. der Innofinanz (Schmalkalden), ProIndex GmbH (Suhl) gehörte es, vor Vertragsabschluss über die Risiken des Anlageangebotes ordnungsgemäß aufzuklären. Ist das damals nicht geschehen, kann der Vermittler wegen des finanziellen Schadens in die Haftung genommen werden.

Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet Betroffenen ihre Unterstützung an. In persönlichen Beratungen durch Honorarrechtsanwälte kann ermittelt werden, ob es durch den Vermittler beim Vertragsschluss zu Pflichtverletzungen gekommen ist. Das könnte dann der Fall sein, wenn der potenzielle Anleger nicht auf negative Berichterstattung aufmerksam gemacht wurde. Außerdem können Hinweise gegeben werden, wie der Vermittler ggf. in Haftung zu nehmen ist.

(Quelle: http://www.bau-press.com)

Toronto
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

he96

Mit der Werbetrommelei fällt mir spontan was ein.... nah, welchem der Dinosaurier sagt das denn was:

Buchtipp: Derby, Herby: Horatius. Ein Wirtschaftsroman,Insel,1971

Gute Einführung über die Mentalität am grauen Kapitalmarkt aus Vertriebssicht. Noch aus IOS-Zeiten.

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Betrüger finden stets neue Opfer Die Tricks der Geldanleger

Frankfurt (30.03.05) - Der Fall war auch dem «Blick» eine Schlagzeile wert: «Im Engadin wird damit klar, woher das Geld des feinen Deutschen stammte, der vor einem Jahr bei Zuoz mit seinem Flugzeug abstürzte», urteilte rasch das Schweizer Blatt in Bezug auf die Vorgänge bei der in Frankfurt ansässigen Phoenix Kapitaldienst GmbH, die sich zu einem der größten Anlageskandale der letzten Jahre entwickeln.

Mit dem Tod des Firmengründers Dieter Breitkreuz, der im April 2004 auf dem Weg in den Osterurlaub verunglückte, war Phoenix im vergangenen Jahr ins öffentliche Interesse geraten. Dass man sich nun in gesteigertem Maße dort wiederfindet, liegt an 700 Millionen Euro, die verschwunden sind. Um diesen Betrag sieht die vor wenigen Monaten angetretene neue Geschäftsführung von Phoenix das Unternehmen mitsamt rund 30 000 Anlegern geprellt und hat deshalb bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft Anzeige gegen einen Mitarbeiter erstattet. Die Konten sind gesperrt, das Insolvenzverfahren ist beantragt.

Wie hoch der Schaden tatsächlich ausfallen wird, ist noch lange nicht geklärt. Dass es sich wie im zum Kinostoff geworden Fall des britischen Börsenbetrügers Nick Leeson tatsächlich um einen Einzeltäter handelt, wird in Expertenkreisen indes bezweifelt. Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) findet die These vom betrogenen Unternehmen «relativ unglaubwürdig»: Eine solche Summe verschwinde über einen längeren Zeitraum; das müsse man merken.

Die SdK geht von einem betrügerischen «Schneeballsystem» aus. Bei neuen Anlegern seien Gelder eingesammelt und diese an vorher gewonnene Anleger ausgeschüttet, die angekündigten hohen Renditen von mehr als zehn Prozent über Jahre hinweg womöglich nie erwirtschaftet worden.

Immer wieder werden auf diese Weise Investoren um ihr Geld gebracht.

Der bislang spektakulärste Fall war jener des in Frankfurt verhandelten European Kings Club, bei dem in den 90er Jahren allein in Deutschland 94 000 Anleger um mehr als 250 Millionen Euro geprellt wurden. Tatsächliche Geschäfte wurden dort nie betrieben. «Das war eine reine Luftnummer», sagt der Frankfurter Oberstaatsanwalt Manfred Grimm.

Einen Schaden von 63,5 Millionen Euro durch Anlagebetrug verzeichnet das Landeskriminalamt in Hessen für die letzten fünf Jahre. Mit Phoenix würden, so sich die Zahlen bestätigen, ganz andere Dimensionen erreicht. Auf dem stets klingelnden Sorgentelefon der Bundesanstalt für Finanzaufsicht klagen verzweifelte Anleger, dass sie ihre Notreserven oder gleich ihr gesamtes Vermögen verloren haben. «Viele sind schockiert, manche weinen», sagt Sprecherin Sabine Reimer.

Dabei ist zu einem gehörigen Teil selbst schuld, wer allzu großen Versprechungen in Form gigantischer Zinserträge arglos vertraut. «Wenn die Renditen weit über die drei, vier Prozent hinausgehen, die derzeit auf dem Markt erwirtschaftet werden können, müssen die Alarmglocken klingeln», sagt Grimm, «aber viele Leute scheinen das Risiko völlig zu vergessen, wenn das Dollarzeichen lacht».

(Quelle: Frankfurter Neue Presse, http://www.rhein-main.net)

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Phoenis Kapitaldienst: "Entschädigung auch bei Veruntreuung"

Frankfurt a.M. · 30. März · pdi · Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) müsse auch bei Veruntreuung zahlen. Zu diesem Schluss kommt der Informationsbrief Kapital-Markt intern mit Blick auf den Betrugsskandal um die Frankfurter Finanzfirma Phoenix Kapitaldienst. Der Branchenbriefverlag rät Phoenix-Anlegern, sich nicht verunsichern zu lassen. Auch wenn Gelder veruntreut worden seien, sei die EdW "grundsätzlich zur Entschädigung verpflichtet". Auslöser der Unklarheiten seien öffentliche Äußerungen eines EdW-Anwalts gewesen, wonach "im Fall von Untreue ein Entschädigungsanspruch möglicherweise nicht gegeben" sein könnte.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat Mitte März den Entschädigungsfall bei Phoenix festgestellt. Die rund 30 000 geschädigten Anleger können seitdem ihre Ansprüche bei der EdW in Berlin anmelden; die Höhe ist gesetzlich auf 90 Prozent der jeweiligen Anlage und auf maximal 20 000 Euro begrenzt.

In der Vergangenheit aber hatte die EdW in anderen Fällen eine Entschädigung verweigert. Im Fall Phoenix könnten vor allem zwei Hindernisse einer Entschädigung im Wege stehen: zum einen, wenn die Währung der angelegten Gelder auf Dollar laute; zum anderen hinsichtlich der Veruntreuung selbst. Die Position, die EdW müsse bei Veruntreuung nicht zahlen, sei laut Begründung des Entschädigungsgesetzes aber unzutreffend, zitiert der Infobrief einen Experten. Anleger sollten sich deshalb rechtlichen Beistand suchen.

(Quelle: Frankfurter Rundschau, http://www.fr-aktuell.de)

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