Kassageschäft (an einer Börse)
Kassageschäft an der Börse bedeutet, dass "sofort", d.h. innerhalb einer Frist erfüllt werden muss, die üblicherweise zur Abwicklung ausreicht. An deutschen Börsen bedeutet das binnen zwei Tagen, an der Tokyo Stock Exchange binnen drei Tagen und an der New York Stock Exchange binnen fünf Tagen nach Geschäftsabschluss. Der dem Kassageschäft zugrunde liegende Kurs wird als Kassakurs bezeichnet.