Ist die Aktienbesteuerung ein Bumerang für den Staat ?
Milliarden-Bumerang für Eichel
Mit der geplanten Steuer auf Aktiengewinne will Bundesfinanzminister Hans Eichel mehr Geld in die Staatskasse bekommen. Steuerexperten erwarten jedoch, dass das Gegenteil eintreten wird.
Hamburg - Das Gesetz in der geplanten Form habe einen entscheidenden Fehler, berichtet manager-magazin.de. Der Entwurf zum "Steuervergünstigungs-Abbaugesetz", der am hetigen Freitag im Bundestag beraten wird, sieht unter anderem den Wegfall der Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften vor. Dies gilt dem Bericht zufolge auch für Verluste: Wer zum Beispiel vor drei Jahren Aktien kaufte und damit bis heute 10.000 Euro Buchverlust machte, weil er bislang nicht verkauft hat, könne seinen Verlust mit künftigen Gewinnen verrechnen.
Wenn der Staat rückwirkend Gewinne aus Aktiengeschäften besteuert und Haltefristen entfallen, dann müssen auch rückwirkend Verluste aus Aktiengeschäften steuerlich ansetzbar sein. Der Fiskus kann nicht rückwirkend Gewinne besteuern, aber Verluste außen vor lassen." sagte Josef Sauerwald, Präsident des Bundesverbandes der Steuerberater gegenüber manager-magazin.de.
Nach Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften (BVI) schlummern noch Verluste "in dreistelliger Milliardenhöhe" in den Depots deutscher Anleger. Sprecher Andreas Fink: "Wenn die Spekulationsfrist abgeschafft wird, werden Anleger in den kommenden Jahren diese Verluste genüsslich aufbrauchen, bevor sie auf Gewinne Steuern zahlen". Bei einer Erholung der Börsen ginge der Staat dann leer aus.
Im Bundesfinanzministerium wiegelt man laut manager-magazin.de dagegen ab. Die Möglichkeit der Verlustverrechnung sei in dem Gesetzentwurf "noch nicht problematisiert", sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage.