select
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Bis 2010 über 70% weniger Finanzdiensleister in Deutschland ?

Da auch hier im Forum viele "Vertriebler" rumschleichen möchte ich gern ein paar Gedanken loswerden.

Grundlage der oben genannten These?
In DE gibt es ca. 480.000 Finanzdienstleister. Zum Vergleich: In GB ist die Zahl der Finandienstleister mit ca.40.000 anzusetzen. Diese Zahl (ja nach Volkswirtschaft/Größe u.s.w.) als obere Grenze des Durchschnitts in der EU anzusehen. Wer wird sich wem anpassen?

Da Europa auch im Finanzdienstleitungssektor "verschmilzt", hat dies auch folgen auf die Finanzdienstleister. Die ersten großen Schritte gehen über mehrere Gesetze:
- 6. KWG-Novelle
-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie
-Versicherungsvermittlerrichtlinie
-Richtlinie 2004/39/EG (Europäisches Recht)

Folge:
Viele Finanzdiensleister erfüllen nicht die geforderten Mindestbedingungen.
-Mindestqualifikation nach "drohenden" EU Recht
-Berufshaftpflichtversicherung mind. 1-1,5 Mio € pro Jahr
- u.s.w.J

Wenn man bedenkt, das nur ca. 18% der Finanzdienstleister eine Berufshaftpflichversicherung haben. Hier sollten beim Kontrahierungszwang auf die Versicherung schon viele vom Markt fliegen (hohe Stornos, Eintragungen .....) Der Rest wird nicht die Mindestqualifikation (nur ca.30%?) haben/erreichen oder über zu wenig EK verfügen.

Es wird Zeit das hier dieser ganze "Dreckhaufen" aufgearbeitet wird. Die Personen, die sich dem legalen Betrug am Kunden "bedienen" Ihre Lektion erhalten. Alles hat ein Ende!

Gruß select

gautama2
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ select [#61]

Wissen die Kunden überhaupt von der Qualifikationspflicht für Drücker?

Denn wenn nicht, dann ist es eh ein Leichtes bei Interessenten als Finanzoptimierer ohne Vorbildung bzw. mit kurzer Schulung durch den Vertrieb aufzutreten.

select
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ gautama2 [#62]

"Wissen die Kunden überhaupt von der Qualifikationspflicht für Drücker?"

Denke nicht, aber die Kunden haben andere Gedanken, Wünsche und Problemstellungen.

wuelle
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ select [#63]

Das Problem ließe sich lösen: Wenn man einen neuen Fernseher oder eine Waschmaschine kauft und das Gerät in den ersten zwei Jahren kaputt geht, gilt das Produkt als von Beginn an fehlerhaft. Dieses Rückgaberecht von fehlerhaften Produkten gibt es in der Finanzbranche nicht.

Was meinst Du wie sich die Produktwelt und das Angebot der Finanzdienstleister verändern würde, wenn der Kunde ein gesetzlich geregeltes Rückgaberecht für die Produkte hätte, die ihm verkauft worden sind!

Ein Finannzdienstleiter, der seine Produkte freiwillig so ausstatten würde, könnte sich einer hohen Nachfrage gewiss sein.

benedikt54
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ wuelle [#64]

Banker, Analysten die für ihren Quatsch geradestehen müssten, das käme einer Bezahlung nach Leistung gleich.

Ein wunderbarer Traum, denn dann gäbs bald keine mehr.

Wie sagte schon Volker Pispers, die Arschgeschwüre der Gesellschaft würden verschwinden und keiner würde sie vermissen.

Und genauso ist es.

wuelle
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ benedikt54 [#65]

Für Meinungsäußerungen sollte man niemanden haftbar machen. Wenn aber ein Finanzprodukt nicht das liefert, was versprochen wurde, dann wäre eine Mängelhaftung seitens des Produktanbieters wie beim Kauf- oder Werkvertrag sinnvoll.

meerschwein
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ wuelle [#66]

"Wenn aber ein Finanzprodukt nicht das liefert, was versprochen wurde,..." dann hat einer der beiden Parteien einen Fehler im Vertrag gemacht. Und dafür gibt es selbstverständlich eine Haftung.

Das Finanzgeschäft ist ja kein rechtsfreier Raum.

Gruß

select
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ wuelle [#66]

Immerhin kann der Verbraucher nun um die Kosten verhandeln.

"Vermittler dürfen Provisionen weitergeben

1.3.2012 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht hat laut Medienberichten die Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungs-Gericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main zum Provisionsabgabeverbot (24. Oktober 2011, Az.: 9 K 105/11.F) zurückgezogen. Der Streitgegner AVL zeigte sich erfreut, dass das Provisionsabgabeverbot der Vergangenheit angehöre und man Provisionen nun auch bei Versicherungen weitergeben dürfe."

http://www.versicherungsjournal.de/vertrieb-und-marketing/vermittler-duerfen-provisionen-weitergeben-111102.php

wuelle
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ select [#68]

Mir scheint, das Versicherungsjournal titelt falsch. Der Artikel in der FAZ zu dem Thema heute, "das Provisionsabgabeverbot wackelt heftig", hat einen ganz anderen Tenor. Seitens des BaFin werden momentan (lediglich) keine Bußgelder mehr verhängt. Es wird geprüft, ob Provisionsabgabe rechtmäßig ist. "Damit sei das Provisionsabgabeverbot aber nicht aufgehoben."

Laut FAZ ist Deutschland das einzige von 27 EU-Staaten mit einem Provisionsabgabeverbot. Deutsche Versicherungsvermittler müssen offensichtlich vom dem gierigen Verbraucher besonders geschützt werden, um die hohe Beratungsqualität aufrecht zu erhalten.

rodeonrwdeo
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

War die Umgehung des Provisionsabgabeverbotes nicht schon immer recht einfach? In dem ein "neutraler" 3. vom Verkäufer ein Zahlung für "Hilfen" erhielt.

Oder war und ist das nicht üblich?

meerschwein
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ rodeonrwdeo [#70]

"War die Umgehung des Provisionsabgabeverbotes nicht schon immer recht einfach?"

Ja, der Anwalt, der den Vertrag formuliert, gibt dem Kind einfach einen anderen Namen (Retrozession statt Kickback).

Gruß

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