Jaeger Research unter Bafin Zwangsabwicklung (Teil 2 von 2)
Wegen zu langer Ladezeitung des Ursprungsthemas mit 263 Beiträgen wurde diese Fortsetzung eröffnet. Hier die letzten drei Beiträge aus dem alten Thema:
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kurt50 Am: 28.06.2004 20:07:14 Gelesen: 95
Na endlich rührt sich hier wieder etwas!
Habt ihr denn nicht auch kürzlich von Büttner die mit 15.06. datierte Mitteilung erhalten, wonach
- die Forderung am Prüfungstermin 4.6.04 geprüft wurde,
- nur Gläubiger bestrittener Forderungen einen Auszug aus der Tabelle erhalten,
- nach derzeitigem Verfahrensstand mit einer 50%-Quote zu rechnen sei und
- das Verfahren selbst voraussichtlich 2 (zwei!!) Jahre dauern würde?
Nette Aussichten! Büttner kann dem Jaeger dankbar sein, dass er uns mit seiner Unzulänglichkeit so geschädigt hat - jetzt sahnt der ab, und das auf Jahre hinaus! Unschwer auszurechnen, dass auch die verbleibenden 50% von Büttners gierigem Rachen verschlungen werden!
Insofern sind wir mittlerweile nicht nur Jaeger-, sondern auch Henningsmeier- und Büttner-Geschädigte!
Isn´t it?
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he96 Am: 28.06.2004 20:47:38 Gelesen: 80
@ kurt50
'Insofern sind wir mittlerweile nicht nur Jaeger-, sondern auch Henningsmeier- und Büttner-geschädigte!'
Wann merkt Ihr es eigentlich endlich: IHR habt EUCH SELBST geschädigt !
Ich möchte mit den RAen nicht tauschen, auf deren Rechnung steht nicht
"Honorar" sondern "Schmerzensgeld".
gruss hans
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kurt50 Am: 28.06.2004 21:10:53 Gelesen: 73
@ he96
Es fehlt gerade noch, dass wir den armen RAen Almosen überweisen, damit sie nicht vor die Hunde gehen. Auch wenn wir durch unsere Kurzsichtigkeit und Gutgläubigkeit schwer "eingefahren" sind, ist nur schwer nachvollziehbar, warum man die RAs bemitleiden soll, die haben auf Jahre hinaus Arbeit und tun sich an unserem sauer verdienten Geld gütlich! Aber ok., das ist ihr Job und die Gesetze sind nun mal so; trotzdem gönne ich ihnen nicht meinen Zaster, vor allem dann nicht, wenn sie unsere Beträge anstatt unbürokratisch jetzt zu refundieren per endloser Verfahren immer dünner werden lassen und damit ihre eigenen Kassen füllen!
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Wieso Karibik ?
Wie hoch wird eigentlich das Insolvenzguthaben verzinst ?
Und was ist mit der Zinsabschlagsteuer ?
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@ strolchi65 [#122]
Ich habe unter diesem Thema mehrfach geschrieben, dass ich mit einer Abwicklungszeit von vielen Jahren rechne. Je mehr und öfter beim Konkursverwalter Henningsmeier angefragt wird, umso länger wird das Verfahren dauern.
Fragen Sie doch mal bei Mario Jaeger nach [#116], denn seine Adresse und seine Rufnummer ist Ihnen ja bekannt. Sie können ja berichten, was er zum Verfahren meint.
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strolchi65 [#122]
Wenn man sein Geld an eine Fa. mit Firmensitz in der Karibik überweist, dann heisst das bei mir eben "Karibik".
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Nach den uns vorliegenden Informationen hat Herr Jaeger die Vorbehalte gegen die beschlagnahmten Konten zurückgenommen und der Insolvenzverwalter kann über alle Konten frei verfügen. Alle Wertpapiere konnte er verwerten. Ein Bestand von rund 2,5 Mio Euro ist vorhanden.
Ob noch weitere Gelder zur Masse geflossen sind, ist uns weiter nicht bekannt. Um eine Gläubigerversammlung einberufen zu können, ist eine entsprechende Mehrheit erforderlich. Die Antragsberechtigung richtet sich nach § 75 InsO, es sei denn, das Gericht handelt nach § 74 InsO und beruft die Gläubigerversammlung selbst ein.
Es müssen mindestens fünf nicht nachrangige Gläubiger, deren Forderungen gemeinsam mindestens 1/5 der Summe erreichen, die sich aus dem Gesamtwert der Forderungen, die angemeldet wurden, errechnen den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung stellen.
Gläubiger wenden sich bitte an:
Rechtsanwalt Ernst Albrecht Fischer
Friedrich-Ebert-Straße 25
04109 Leipzig
Tel. 0341 98 45 00
Fax 0341 98 45 019
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Ich kenn mich da nicht so aus,
was bringt eine Gläubigerversammlung ?
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@ strolchi65 [#126]
Wikipedia.de antwortet:
Die Gläubigerversammlung ist im deutschen Insolvenzverfahren das Gremium, das die Rechte der Gläubiger gegenüber Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahrnimmt. Sie dient damit der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Gläubiger.
Die Gläubigerversammlung wird vom Gericht berufen und geleitet und tagt nicht öffentlich. Bei Abstimmung ist die Stimmenmehrheit zunächst nach den Forderungsbeträgen zu berechnen. Bei Stimmengleichheit nach Forderungsbeträgen entscheidet die Mehrheit der Gläubiger nach Kopfzahl.
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Wir bitten weitere Gläubiger um Beteiligung an der Aktion Gläubigerversammlung, es fehlen nach heutigem Stand noch Anleger mit einem Gesamtwert vom 400.000 Euro
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@ DasTribunal [#128]
Worin liegt der Vorteil sich zu beteiligen ? Schliesslich ist dieser immer mit Zeit- und/oder Kostenaufwand verbunden.
Aus Ihrem Posting vom 24.04.07 kann ich nicht erkennen, worin für mich der Vorteil liegt, wenn ich selbst teilnehmen würde (Abo-Forderung unter 100 Euro).
Und schliesslich: In welcher Höhe sind bisher Kosten der Abwicklung entstanden, für Konkursverwalter und alle anderen Beteiligten, die aus der Jaeger-Restekasse bezahlt werden müssen.
Sie sind anscheinend Insider, warum verschweigen Sie das ? Offenheit hier im Forum hat noch nie geschadet, höchstens den 'bösen Buben'.
Ich bin mit meiner Firma Gläubiger, habe die Forderung über meinen Anwalt angemeldet und bekomme bisher keinerlei Informationen !
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Danke an Alle, die mit uns Verbindung aufgenommen haben, wir haben jetzt genug Anleger für die Gläubigerversammlung.
Wir werden über Neuigkeiten nach der Versammlung berichten.
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@ DasTribunal [#130]
Warum erhalte ich keine Antwort ?
Wollen Sie im Forum immer nur nehmen und nichts geben ?