praktikus
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Wie werde ich ein CTA Commodity Trading Advisor ?

@ Jochen Futures

Hallo Jochen. Ich sehe da gerade eine Link auf deiner Webseite zu http://www.lux-cta.de, wollte immer schon mal wissen wie man CTA wird - wie habst du das gemacht ?

Gruss,
Martin

meerschwein
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@he96
Und bei der BaFin ist er auch nicht registriert, deshalb ist er auch kein Finanzportfolioverwalter.
Bleibt die noch unbeantwortete Frage unter welcher Aufsicht das "lux fund mangement" arbeitet.

Gruß

he96
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@meerschwein

""Und bei der BaFin ist er auch nicht registriert, deshalb ist er auch kein Finanzportfolioverwalter.""

Isss mir wurscht - das hat er ja auch nie behauptet !

Es gibt aber: http://www.lux-cta.de und http://www.lux-cta.com und damit wird eine Verbindung hergestellt die nicht korrekt ist ! Lt. NFA ist dies strafbar !

""Bleibt die noch unbeantwortete Frage unter welcher Aufsicht das "lux fund mangement" arbeitet.""

Das sieht man doch am layout & design der webpage: AUGSBURGER PUPPENKISTE

gruss hans

he96
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

.

meerschwein
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@Jochen Futures
AUGSBURGER PUPPENKISTE ?

Jetzt wäre ein Kommentar von Ihnen angebracht......

brokerface
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

vielleicht bedeutet "cta" nur

"club technischer anleger" oder ähnliches *lach*

mit bestem gruss

bueschl
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Wie Hans schon sagte "Man kann sich seinen Teil denken". Jeder Mensch sollte eigentlich denken, aber denken und Dinge ins Lächerliche ziehen sind zwei Paar Schuhe. Den bisherigen Postings von Jochen zu urteilen, besitzt er einen hohen Sachverstand. Ob er sich mit CTA betitelt oder mit World Best Trader ist mir persönlich egal. Mir wäre lieber, manch anderer im Forum würde das Niveau seiner Beiträge erreichen!

Jochen Futures
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Bueschl 19.01. – 13:29

Vielen Dank, Bueschl.

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@ Meerschwein 18.01.

Wie Brokerface heute schon richtig darauf hingewiesen hat: Die reine Abkürzung „CTA“ sagt, zumindest in Deutschland, noch gar nichts Konkretes aus. Also kann sie auch nicht verboten oder gar „strafbar“ sein, wie Sie es ausgedrückt haben. (Ich schätze, dass Sie in Ihren Aussagen gerne „überziehen“; vielleicht, um dadurch MEHR Informationen zu erhalten als andere?. Sind Sie vielleicht journalistisch tätig?).
Es könnte ABER auch sein, dass Sie an die Gefahr denken, die darin besteht, dass Anlage-Interessenten mit schlechten oder gar falschen Informationen „reingelegt“ werden könnten.

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@ Alle, auch an he96

Jede Person, die ein ordentliches Rechts-Studium hinter sich hat, darf sich „Rechtsanwalt“ nennen. Wenn sie jedoch in einem Hoheitsgebiet tätig sein möchte, in dem die Tätigkeit von Rechtsanwälten durch eine Aufsicht zu genehmigen ist, dann müsste sie sich dort registrieren lassen. In Deutschland ist das die jeweilige Rechtsanwaltskammer, vor der sie sich vereidigen lassen müsste. Dabei gibt es aber wieder 2 Ausnahmen! (Wie überall).

Genauso sollte man zwischen der Bezeichnung „Commodity Trading Adviser“ und der Tätigkeit unterscheiden. In den Ländern, in welchen eine Aufsicht besteht (CFTC & NFA in den USA und BAFin in Deutschland), muß man sich entsprechend seiner Tätigkeit registrieren lassen. Die Registrierung hat aber natürlich unter DER Person (natürliche beziehungsweise juristische) zu erfolgen, welche die betreffende Tätigkeit ausübt! Dafür gibt es aber auch hier, wie schon in den letzten Tagen angesprochen, gewisse Ausnahmen; in meinem Sprachgebrauch „Toleranzen“.

Nun zur rechtlichen Seite:
(1) Um die rechtliche Seite geht es ja wohl all denen, die so richtig „draufhauen“ aufgrund vielleicht eigener schmerzlicher Erfahrungen. Weil früher OHNE Aufsichtsbehörde allein durch „Hallodries“ (die nicht wussten, was sie tun) Hunderte von Millionen DM verloren wurden; und niemand hatte sie schon im Vorfeld gestoppt, bevor es zu spät war. Das wurde durch die BaFin-Aufsicht nun anders geregelt.
Natürlich: Wir im statistischen deutschen Durchschnitt Überkorrekte „überziehen“ jetzt dabei, so wie die Börse nach einer Baisse-ohne-Ende plötzlich eine Hausse-ohne-Ende beginnt.
Bis vor einigen Jahren war es noch das Gegenteil: Da hat die Rechtsprechung immer von „Spiel und Wette“ gesprochen (BGB) und gesagt: Ihren Schaden (Verlust) müssen Sie selbst tragen, denn das war doch ALLES ganz unverbindlich – und deshalb sowieso nicht einklagbar. Fast immer hatten die in Deutschland ansässigen Brokerfirmen den Schaden dabei zu tragen, aber auch manche Kunden. – Für Amerikaner, die seit 1934 sehr gut geregelte Anleger- und Börsen-Gesetze haben, und für die alle Termingeschäfte seit jeher ernst und verbindlich sind, haben über „die Deutschen“ damals gelacht! Wirklich gelacht! Beim ersten Mal hatte ich mich persönlich davon betroffen gefühlt, obwohl ich an diesem deutschen juristischen „Schlamassel“ nicht die geringste Mitschuld hatte. – Ja, und nun geht es eben in die Gegenrichtung! Jetzt werden wir von den Amerikanern bedauert. Mal sehen, wie lange; 10 Jahre oder 20?

(2) Noch 1 Information, die vielleicht interessant für Sie sein könnte:
Der Trading Adviser der „Superfund Group“ ist „Quadriga Trading Management, Inc.“.
Die ist nicht bei der CFTC (UND der späteren NFA natürlich) registriert.
Finden sie mal heraus, warum auch das trotzdem seine Ordnung hat.
Und bei der BaFin?

Weitere Informationen zum Thema aus deutscher Sicht:
BaFin-D Merkblätter – 040614.url (Komplette url: 3 Zeilen)
http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin_ind.pl?sprache=0&nofr=1&site=0&filter=w&ntick=0&verz=03_Fxfcr_$A$nbieter*80
_$W$ertpapierdienstleistungsunternehmen*01_$A$llgemeine_Informationen
_und_Merkblxe4tter

Grüsse von Jochen Futures

meerschwein
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@Jochen Futures
(Ich schätze, dass Sie in Ihren Aussagen gerne „überziehen“; vielleicht, um dadurch MEHR Informationen zu erhalten als andere?.

Da gibt es nichts zu überziehen. Die BaFin_Regeln sind klar:
Wer IN DEUTSCHLAND Finanzdienstleistungen erbringt, egal ob die Kunden oder der Broker im In-oder Ausland sitzen, braucht die BaFin-Erlaubnis.Im Klartext:Auch wer ausländische Kunden an einen ausländischen Broker vermittelt kommt um die BaFin-Erlaubnis nicht herum.
Wer diese nicht hat, aber trotzdem Finanzdienstdienstleistungen erbringt, macht sich strafbar nach §54KWG.
Die von Ihnen angesprochenen "Toleranzen" (2 bis 3 Kunden)gibt es nicht.
Ob es in D verboten ist sich als CTA zu bezeichnen weiß ich nicht. Habe ich allerdings auch nicht behauptet.

Sind Sie vielleicht journalistisch tätig?).
Nein.

Es könnte ABER auch sein, dass Sie an die Gefahr denken, die darin besteht, dass Anlage-Interessenten mit schlechten oder gar falschen Informationen „reingelegt“ werden könnten.

Genau.Und das Risiko existiert nunmal bei all den "Hallodries", die mit fremder Leute Geld an den Börsen arbeiten ohne einer Aufsicht zu unterliegen (Jäger, K1,Gamag...Sie wissen ja sicher, wie das ausging.)

Finden sie mal heraus, warum auch das trotzdem seine Ordnung hat.
Und bei der BaFin?

Quadriga ist als Zweigniederlassung bei der BaFin registriert.

Da bei der BaFin weder Herr Lux noch "lux fund management" registriert ist. bleibt die Frage unter welcher Aufsicht dieses Unternehmen arbeitet.
In Ihrem Posting konnte ich eine Antwort auf diese Frage nicht erkennen.

Gruß

Driehaus
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ bueschl

Ich würde es eher so formulieren:

"Den bisherigen Postings von Jochen zu urteilen, besitzt er einen hohen Sachverstand bei der Formulierung von ausweichenden Allgemeinplätzen."

he96
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@bueschl

""Ob er sich mit CTA betitelt oder mit World Best Trader ist mir persönlich egal.""

Das sollte aber nicht ! Du kannst Dich auch nicht aus Langeweile als DOKTOR bueschl, NOTAR bueschl, Rechtsanwalt bueschl oder Steuerberater bueschl betiteln. Natürlich auch nicht eine entsprechende Webpage: http://www.steuerberater-bueschl.de ins web stellen. Du würdest in "sekundenschnelle" Abmahnungen & Ärger bekommen und das ist auch richtig so. Diese "Begriffe" sagen etwas aus und daher kann sich diese nicht jeder einfach "ausleihen".

CTA ist ein feststehender Begriff. Dieser sagt Leuten die aus dem Finanzmarkt stammen etwas bestimmtes: Nämlich einge gewisse Mindestqualifikation und dass diejenige Person die dieses "Siegel" trägt einer entsprechenden AUFSICHT untersteht und von dieser KONTROLLIERT wird. Er hat entsprechende Prüfungen absolviert und entsprechende Kenntnisse nachgewiesen und muss fortlaufende Prüfung seiner Bücher hinnehmen. Deshalb kann sich NICHT jeder als CTA bezeichnen! Dies ist eine TÄUSCHUNG !

@ Jochen Futures

""Die reine Abkürzung „CTA“ sagt, zumindest in Deutschland, noch gar nichts Konkretes aus.""

KÄSE ! - WARUM nutzen Sie die denn überhaupt ? Wofür steht denn Ihr LUX-CTA.de ?

""@ Alle, auch an he96""

Danke der Ehre

""Der Trading Adviser der „Superfund Group“ ist „Quadriga Trading Management, Inc.“.Die ist nicht bei der CFTC (UND der späteren NFA natürlich) registriert.
Finden sie mal heraus, warum auch das trotzdem seine Ordnung hat.
Und bei der BaFin? ""

WHO CARES ??? Es ging doch um eine ganz andere Sache - um ganz simple Fragen die Sie immer langatmigst umgehen und einfach nicht beantworten (wollen/können). Sind sie eigentlich POLITIKER ?

Wollen wir hier ein Lehrstück aufmachen, wie umgehe ich BAFIN, NFA, CFTC & Co ?

@meerwschwein

""Da bei der BaFin weder Herr Lux noch "lux fund management" registriert ist. bleibt die Frage unter welcher Aufsicht dieses Unternehmen arbeitet.
In Ihrem Posting konnte ich eine Antwort auf diese Frage nicht erkennen.""

siehe oben: POLITKER !

@Driehaus

BINGO - nice one !

gruss hans

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