praktikus
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Wie werde ich ein CTA Commodity Trading Advisor ?

@ Jochen Futures

Hallo Jochen. Ich sehe da gerade eine Link auf deiner Webseite zu http://www.lux-cta.de, wollte immer schon mal wissen wie man CTA wird - wie habst du das gemacht ?

Gruss,
Martin

Gast

Finde ich ja klasse dass in der Terminmarktwelt wieder die heilige Inquisition eingeführt wurde! Und da führen sie auch schon dergleich ein peinliches Verhör durch.... auf dass die arme Seele gestehen und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden möge! *g*

@Jochen Futures

Sie machen ständig den gleichen Fehler: Sie versuchen sich zu erklären! Das brauchen Sie doch gar nicht! Ist Ihre Privatsache! Schließen Sie das peinliche Verhör mit dem einfachen Satz: "ich bin kein CTA und behaupte gegenüber niemanden einer zu sein!" Und damit hat es sich!

Gruß, rw

Gast

Zu dem Thema "Titel" fällt mir immer die alte Geschichte dem Auszubildenden ein der eine Transaktion über eine Bondplattform beobachten sollte.

Dann kam die prüfende Frage an ihn: OK, wir haben verkauft und wer war unser Kontrahent auf der Käuferseite?

Na, DrKW - Doktor Kleinwort Wasserstein!? *LOL*

Jochen Futures
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

MEIN LETZTES POSTING ZU DIESEM THEMA, DANN IST ALLES AUSDISKUTIERT. Und wenn Sie trotzdem noch mehr wissen wollen, dann wenden Sie sich einfach an einen Spezial-Anwalt. Ich bin nicht mehr bereit, meine kostbare Arbeitszeit weiterhin mit kostenloser Beratung zu vergeuden, wenn ich dafür auch noch in ungehöriger Weise dafür „belohnt“ werde.

@ Meerschwein
Einige objektive Überprüfungs-Kriterien eines Aufsichtsamtes stehen unter Ziffer 2).
Es wäre übrigens schön, wenn Sie auch mal Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse angeben würden, oder anderweitig aus Ihrer „Deckung“ herauskommen.

Wenn ich heute noch einige Informationen gebe beziehungsweise Fragen zum Nachdenken stelle, dann mache ich das vor allem noch für PRAKTIKUS, der dieses Thema begonnen hat, und der sicherlich etwas davon haben wird.

1) Ihre Antwort, dass "Quadriga" bei der BaFin registriert sei, ist nicht korrekt. Denn es gibt keine Gesellschaft, die nur "Quadriga" heißt; „Quadriga“ ist ein Oberbegriff.
Zum anderen habe ich konkret von einer "Quadriga Trading Management, Inc." gesprochen. Das ist DIE Gesellschaft, die einen Teil der Gelder managt. Ihrer Aussage nach ist es aber auch egal, wo die Gesellschaft ihren Sitz auf der Welt hat (für Sie, die BaFin reicht es ja schon völlig aus, wenn es in Frankfurt eine Gesellschaft gibt, die das Wort „Quadriga“ im Namen hat). Und es ist Ihnen ja auch egal, wo in der Welt die Anleger sitzen und die Konten geführt werden.
„Deutsch ist deutsch.“

2) Genauso ist das mit den Gesellschaften, die unter dem Oberbegriff „Lux“ bekannt sind. Die Familie Lux ist groß. Und auch hier hat jede Gesellschaft selbstverständlich ihren eigenen Namen. Auf welchem Weg haben Sie denn erfahren, das es „Lux Fund Management“ überhaupt gibt? Doch nur aus meiner E-Mail-Adresse, die ich ehrlicherweise angegeben habe?
Für eine Behörde zum Schutze von Anlegern spielt ein Name aber keine Rolle, sondern wichtig ist eine Kombination folgender Gesichtspunkte:
a) Wie kommt es zum Kontakt mit möglichen Anlegern?
b) Was steht im Gesellschaftsvertrag zu Unternehmenszweck und Gesellschafter und /oder Geschäftsführer?
c) Was macht die Gesellschaft tatsächlich?
d) Reicht z.B. eine unfertige Website dafür aus? Ist die deutsche Sprache dabei ein Kriterium?

Grundsätzliche Bemerkung: Von der deutschen Aufsicht aus ist im Zusammenhang mit einem Management von Funds (Portfolioverwaltung) „nur“ der Privatanleger zu schützen. Auch ich bin der Meinung, dass das einerseits schon lange überfällig war (begonnen hat man damit erst 1998) , aber andererseits genügt es aber auch grundsätzlich, nur diese Zielgruppe zu schützen.

Bevor Sie weiterhin die Dinge aus Ihrer Sicht auslegen, dann lesen und studieren Sie doch erst mal die Merkblätter Ihrer (Bundes-)Anstalt. Diesen Merkblättern können Sie alles Wissenswerte entnehmen:
http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin_ind.pl?sprache=0&nofr=1&site=0&filter=w&ntick=0&verz=03_Fxfcr_ $A$nbieter*80_$W$ertpapierdienstleistungsunternehmen*01_$A$llgemeine_Informationen_und_Merkblxe4tter

Jochen Futures

P.S.1:
Wo die deutsche Aufsicht versagt und wo die Anleger versagen
Das WESENTLICHE Kriterium ist der GELDFLUSS.
(A) Den von Ihnen genannten Pleitefirmen ...
... hat der Anleger sein Geld anvertraut. Diese Firmen werden aber NICHT
daraufhin kontrolliert, ob sie die Gelder auftragsgemäß an die Börsen (Broker) weitergeleitet haben oder nicht. Und die Versuchung für die betreffenden Geschäftsführer ist unter solchen Umständen mehr oder weniger groß, zumal dann, wenn sie keine peinlich genaue (und damit teure) Buchführung haben.

(B) WIR erteilen nur Kauf- und Verkaufsaufträge. Der Investor zahlt sein Geld an einen Broker seiner Wahl und eröffnet damit ein Konto auf seinen Namen, wenn er nicht schon eines hat. Der Investor erteilt seinem Broker eine Vollmacht („Power of Attorney“) zu Gunsten der betreffenden Management-Gesellschaft.
Stellen Sie sich mal vor, die genannten Firmen hätten das auch so gemacht ...
Aber dazu muß man eben wissen (nicht nur glauben), „dass man’s an der Börse kann“...
Und WIR weisen dem Investor nach, dass wir’s können.

P.S.2:
Roadwarrior und mir tue ich einen Gefallen, wenn ich Ihnen sage, dass ich selbst kein „CTA“ bin, dass ich das niemandem gegenüber behauptet habe und auch keiner sein möchte.

Termin-Trader
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Hallo Jochen Future,

leider hast Du auf meine Frage bzgl. Traderwettbewerb 2004 um den es auf deiner Seite geht noch nicht geantwortet. Es liegt mir fern, irgendetwas anzweifeln zu wollen.

Wir sind Mitorganisatoren der diesjährigen internationalen Top-Trader Championship und veranstalten regelmäßig unser Tradinggame. Alleine vor diesem Hintergrund ist meine Frage zu sehen.

Zum CTA - erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen und Bafin:
Bei unserem Tradinggame I war vollkommen klar und explizit gesagt worden, dass mit virtuellem Geld ein virtueller Wettbewerb durchgeführt wir. Alleine die Tatsache dass einem der Sieger möglicherweise unter bestimmten Umständen ein kleines Handelskonto zur Verfügung gestellt wird, hat damals die Bafin auf den Plan gerufen und wir mussten detailliert über unsere bestehenden und nicht bestehenden Aktivitäten in Bezug auf jede Art von Börsenaktivitäten und mögliche (unterstellte) Finanzdienstleistungen Auskunft erteilen sowie explizit den Geschäftszweck der TerminTrader GbR darlegen.
Nur mal so als Gedankenanstoß.

Grüße,
Bruno Stenger

Jochen Futures
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Termin-Trader
„ ... Frage bzgl. Traderwettbewerb 2004 auf Website von „Lux-Fund- Management.com.“

Guten Abend,
es ging dabei übrigens um einen Wettbewerb zwischen Futures Funds, vor allem um einen Vergleich mit meinem „Freund Quadriga“. Wenn die statistischen Zahlen alle vorliegen, schicke ich Dir die Auswertung per E-Mail. Eine Veröffentlichung auf der betreffenden Website ist vorgesehen, wenn wir einen geeigneten Partner finden, der die weitere Bearbeitung der Website übernehmen kann. Bisher wurde das von Los Angeles aus gemacht; ist leider ausgefallen.

Das andere habe ich Dir bereits unter Ziffer 2) meines vorigen Beitrags bestätigt.

Grüße von Jochen Futures

bueschl
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

# Hans

Mir ist es dennoch egal wie sich jemand betitelt. Ich selbst habe auch einen Titel und weiß bei Leibe, dass ich nicht perfekt bin. Für mich zählt allein der Charakter der Person und die Qualität der Dienstleistung. Jeder normal denkende Mensch mit etwas kritischem Verstand wird nicht blindlings eine Dienstleistung in Anspruch nehmen aufgrund des Titels einer Person. Weniger kritische Menschen mögen da Probleme haben, die dürften aber in diesem Board eher die Ausnahme bilden. Ich hatte geschrieben "mir persönlich ist es egal", und das ist es, weil ich mir als erwachsener Mensch mit meinem Denkappart selbst ein Urteil bilden kann über Mitmenschen mit oder ohne Titel.

Und soviel zu Titeln:

London (AFP) - Der mittlerweile verstorbene britische Serienmörder Harold Shipman hat vermutlich weitaus mehr Morde begangen als bisher angenommen. Shipman habe möglicherweise bereits als junger Assistenzarzt in Yorkshire zwischen 1970 und 1974 Patienten ermordet, erklärten die Ermittler. Untersucht würden 137 Todesfälle in dieser Zeit. Den offiziellen Bericht wollen die Ermittler am Donnerstag kommender Woche veröffentlichen.

Bisher waren Shipman 215 Morde zur Last gelegt worden, bei denen der Arzt zwischen 1975 und 1998 Patientinnen bei Hausbesuchen oder in seiner Praxis in Manchester mit Morphiumspritzen getötet. Wegen Mordes an 15 Patientinnen wurde er Anfang 2000 zu lebenslanger Haft verurteilt. Vor einem Jahr erhängte er sich in seiner Zelle.

meerschwein
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@Jochen Futures

Zitat:
"1) Ihre Antwort, dass "Quadriga" bei der BaFin registriert sei, ist nicht korrekt."

Quadriga Asset Management GmbH Zweigniederlassung Frankfurt
Eschersheimer Landstr. 10
60322 Frankfurt am Main

Zweigniederlassung

Nachzulesen auf der BaFin -Homepage.

Zitat:
"(B) WIR erteilen nur Kauf- und Verkaufsaufträge. Der Investor zahlt sein Geld an einen Broker seiner Wahl und eröffnet damit ein Konto auf seinen Namen, wenn er nicht schon eines hat. Der Investor erteilt seinem Broker eine Vollmacht („Power of Attorney“) zu Gunsten der betreffenden Management-Gesellschaft."

Jetzt haben Sie bei der Inquisition ja doch noch gestanden.
Das was Sie in Ihrem Posting beschreiben und offensichtlich bereits durchführen nennt sich "Anlage-und Abschlußvermittlung" bzw. mit Entscheidungsspielraum bei der Order "Finanzportfolioverwaltung" und ist erlaubnispflichtig, auch dann, wenn Sie kein Geld vom Kunden annehmen und dieser direkt an den Broker überweist.
Wenn Sie sich auf Ihrer Homepage mit dem Satz brüsten

"Ich kenne die Futures-Märkte seit über 30 Jahren."

sollten Sie das KWG kennen und wissen , daß sowohl die Anlagevermittlung (§32 Abs.1)als auch die Abschlußvermittlung (Abs.2)und die Finanzportfoliovermittlung(Abs.3) erlaubnispflichtig sind.

Zitat:
"Auf welchem Weg haben Sie denn erfahren, das es „Lux Fund Management“ überhaupt gibt?"

LUX FUND MANAGEMENT in Stuttgart,
vertreten durch Herrn Jochen Lux, Futures Fund Manager.

Nachzulesen auf Ihrer eigenen Homepage.

Zitat:
" Und wenn Sie trotzdem noch mehr wissen wollen, dann wenden Sie sich einfach an einen Spezial-Anwalt"

Den werden Sie bald selber brauchen,Herr "Futures Fund Manager", oder denken Sie etwa, Sie können erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen in D erbringen ohne sich um das KWG zu kümmern ?

Gast

Jochen Future

Es ist frustrierend, aber die Jungs haben recht. Du bewegst Dich auf verdammt dünnen Eis. Natürlich, wo kein Kläger, da kein Richter.

Sollte allerdings einmal Kohle verloren werden, kommen die Kläger schneller als man denkt. Auch von Leuten, denen man das nie zugetraut hätte.

Wird dann in der Verhandlung festgestellt, das Du gegen das KWG verstossen hast, nützen Dir auch die ganzen Risikoaufklärungen nichts mehr.

gruss

Gast

Noch was Jochen.

Du bist betreffend dieses Themas stark angegriffen worden. Ich bin überzeugt, das Dir die Jungs, obwohl es natürlich Visionen zerstört, die Augen geöffnet haben.

Die Richtung, welche Du hier einschlägst, oder zumindest in Erwägung gezogen hast, kann Dir wenns schief geht die Existenz kosten.

Ich denke, Du wirst dem Forum noch dankbar sein.

gruss

meerschwein
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Walter

Natürlich, wo kein Kläger, da kein Richter

Kläger, Richter und Henker (BaFin)stehen doch schon in den Startlöchern, sobald sie die "lux fund management"-Seite sehen. Und die wissen auch was sie von der "CTA"-Werbung zu halten haben.

Auch ein Mario Jäger, der sich mit seiner Genußscheinkonstruktion fälschlicherweise auf der sicheren Seite wähnte , war sicherlich überrascht, als am Tag nach seinem Anruf bei der BaFin ein Abwickler vor der Tür stand und seinen Laden liquidierte.

Sollte allerdings einmal Kohle verloren werden, kommen die Kläger schneller als man denkt.

Das Problem kommt danach auch noch auf ihn zu, falls die Liquidationskosten ihn bis dahin noch nicht ruiniert haben.

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