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09.14
15:10

Afrikanische Schweinepest - Erhöhte Aufmerksamkeit in der kommenden Jagdzeit gefordert

Seit Anfang 2014 über 100 Fälle Afrikanischer Schweinepest im Baltikum – neue Fälle am 25. Sept. 2014 bestätigt

Ursprünglich stammt die Afrikanische Schweinpest aus den mittel- und südafrikanischen Regionen. Sie wurde nach Spanien verschleppt und grassiert heute noch auf Sardinien.

Wie das Virus ans Schwarze Meer gekommen ist, läßt sich nicht nachweisen. Jedenfalls sind seit 2007 gehäufte Fälle der ASP in Südrussland und auf den Balkanstaaten aufgetreten.

Die Nordwanderung des Virus im westrussischen Gebiet  wird neben dem Wildwechsel u.a. auch mit der Verlagerung von Militärtruppen in Verbindung gebracht.

Seit Beginn des Jahres 2014 wurden in den osteuropäischen Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland über 100 Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen festgestellt.  Estland meldete Anfang September den ersten Fall bei einem Wildschwein. Unter den  Hausschweinbeständen sind neben Fällen in Kleinsthaltungen auch große Haltungen, so ein Bestand in Litauen mit rund 20.000 Tieren. Mittlerweile sind auch Fälle in Estland bestätigt worden. In den betroffenen Regionen gelten Restriktionsmaßnahmen zur Bekämpfung gemäß EU-Reglementierung.

Eine Einschleppung in weitere Länder der Europäischen Union kann nicht ausgeschlossen werden. Über Transportfahrzeuge, die aus betroffenen Regionen zurückkehren, sowie mit Produkten aus nicht durchgegartem Fleisch (Schinken, Salami, usw.) infizierter Schweine könnte das Virus weiter verbreitet werden. Besonders das (illegale) Verfüttern von Speiseabfällen stellt hierbei eine Infektionsquelle dar.

Angesichts des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes an den EU-Grenzen ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden bzw. entsprechende Proben (v. a. Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich abklären zu lassen.

Der ASP-Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können bereits die unachtsam entsorgten Reste eines Wurstbrötchens ausreichen, um die Seuche einzuschleppen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt daher, solche Essensreste zu vermeiden oder ordnungsgemäß – das heißt für Wildschweine nicht zugänglich – zu entsorgen.

 Da das ASP-Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende – auch Jagdreisende – und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten sowie die Hygienemaßregeln beachten.

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