wuelle
Member for 10 years 9 months

Kontoeröffnung auf Guthabenbasis wird abgelehnt

Ein Bekannter möchte ein Konto eröffnen, das ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird. Diese Kontoverbindung soll bei Internetgeschäften eingesetzt werden und deswegen keinerlei Kreditfunktion aufweisen.

Eine clevere Idee, wie ich finde. Das Konto kann nur um den im Guthaben befindlichen Betrag ausgeplündert werden. Das ist zumindest das Ziel. Dieser smarte Herr hat, wie er mir berichtet, aber Probleme ein dementsprechendes Konto ohne Kreditfunktion zu eröffnen. Kaum zu glauben, aber er schilderte den Sachverhalt so.

Ich habe ihn an die Sparkasse verwiesen, weil ich der Meinung bin, daß diese öffentlich rechtlichen Institute verpflichtet sind, jedem ein Konto zur Verfügung zu stellen. Ich meine, daß es dazu Rechtsprechung gibt.

Hat jemand von Euch Erfahrungen oder Tips dazu parat, damit dem Mann geholfen werden kann?

Die Bonität meines Bekannten dürfte ganz sicher nicht das Problem sein! :-)

Vielen Dank!

wuelle
Member for 10 years 9 months

@ Walter [#9]

Wahrscheinlich hat er keine Lust, nachdem die EC- und Kreditkarte per Post zugesendet wurden, einen Termin zur gemeinsamen Vernichtung der beiden Karten mit seinem Betreuer bei der Bank zu vereinbaren.

Er war so "naiv" zu glauben, man könne einfach ein Konto ohne Karten und ohne jegliche Überziehungsmöglichkeiten eröffnen. Aber man läßt ihn nicht.

wuelle
Member for 10 years 9 months

@ zuckerschlecken [#10]

Der Betrag wird auf das Guthabenkonto überwiesen, anschließend die Internetransaktion durchgeführt, dadurch soll das Konto bei Betrügereien nicht ins Minus abrutschen können und so größerer Schaden vermieden werden.

Genau das ist der Sinn der Sache! Der gute Mann ist schon emeritiert und einige Menschen in diesem Alter haben gewisse Vorbehalte gegenüber dem Internetzahlungverkehr.

Deswegen ist die Idee eines Kontos mit begrenztem Limit nur für Internetgeschäfte gar nicht schlecht.

Die Depots und Konten mit den hohen Guthaben bleiben vom Internet abgekoppelt.

monday
Member for 10 years 9 months

@ wuelle [#1]

Antrag Girokonto auf Guthabenbasis

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich bei Ihnen ein Girokonto auf Guthabenbasis. Das Konto wird dringend benötigt, um die Möglichkeiten zur Entgegennahme von Gutschriften, zur Barein- und –Auszahlung und zur Teilnahme am Überweisungsverkehr wahrnehmen zu können. Ihre Kontoführungs-Entgelte werden durch regelmäßige Zahlungseingänge gesichert.

Mir ist bekannt, dass auch Sie aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung aller Kreditinstitute im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vom 20.06.1995, gehalten sind, für jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Falls Sie meinen Antrag auf Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis trotzdem ablehnen sollten, bitten ich um eine schriftliche Begründung Ihrer Ablehnung.

Ich möchte sie bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass ich im Falle einer Ablehnung die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (A GSBV) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung von diesem Vorgang informieren werde. Diese werden die Missachtung der ZKA-Empfehlung dokumentieren und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sowie die zuständigen Ministerien davon unterrichten.

In der Hoffnung auf ein zukünftiges Vertragsverhältnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Gruß

MONDAY

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pullPUSH
Member for 10 years 9 months

@ monday [#14]

Ein 1a "Aufforderungsschreiben". Sind Sie Jurist?

monday
Member for 10 years 9 months

@ pullPUSH [#15]

Ich bin Jurist und als Unternehmensberater selbständig. Eine Anwaltszulassung habe ich nicht, da mir die 2. Staatsprüfung fehlt. Auf die "Scheisse" ich nämlich. Will auch nicht als Beamter, Staatsanwalt oder Richter enden.

Gruß

MONDAY

monday
Member for 10 years 9 months

@ pullPUSH [#15]

Auch dieses Schreiben zeigt massiv Wirkung bei den Banken !

Girokontonommer:______________________

Gebühren für Scheck- und Lastschriftrückgabe bzw. Nichtausführung von Überweisungsaufträgen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 21.10.1997 (AZ: XI ZR 5/97 entschieden, dass Kreditinstitute nicht berechtigt sind, im Falle einer mangels Deckung verweigerten Ausführung von Daueraufträgen und Überweisungen sowie einer aus gleichem Grund verweiterten Einlösung von Schecks und Lastschriften dem Kontoinhaber ein Entgelt in Rechnung zu stellen.

Da Sie im Rahmen der o.a. Girokontoverbindung in der Vergangenheit dennoch meinem/unserem Konto entsprechende Beträge belastet haben, möchte/n ich/wir Sie hiermit auffordern, uns diese Beträge bis zum ........................... zurückzuerstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Gruß

MONDAY

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