Spezialist zur Umsatz- und Körperschaftsteuer gesucht

Gibt es in unserem Forum einen Spezialisten im Steuerrecht, oder kennt jemand einen absoluten Spezialisten?

Habe ja schon öfter hier im Forum mit meinem Kampf gegen das FA berichtet.

Im speziellen Fall hat man jetzt die Körperschaftssteuer der GmbH umgebucht in Umsatzsteuer. Die Körperschaftssteuer ist bereits im Jahre 1999 angefallen und die Damen und Herrn vom FA haben hier in 6 Jahren den achten Sachbearbeiter aufgebraucht. Versäumniszuschläge usw. muss natürlich ich zahlen, wenn die Idioten 6 Jahre für einen Sachvorgang brauchen.

Fakt ist, das es meiner Ansicht nach und nach meinem gesunden Menschverstand nicht sein kann eine 6 Jahre alte Steuerforum einfach so umzumodeln.

Mein Steuerberater hat das Handtuch geschmissen, oder zeigt kein Interesse mehr daran. Man soll sich halt vergleichen. Ich frage mich nur warum. Warum soll ich für die Willkür dieser Leute auch noch kleinbeigeben.

Mal abgesehen von dem Ärger und den geschäftlichen Konsequenzen handelt es sich nicht gerade um eine Pipifaxsumme.

Ich habe nichts dagegen Steuern zu zahlen, aber nicht wenn das FA 6 Jahre braucht und dann noch nach Willkür umbucht.

gruss

Kobban
Member for 10 years 9 months

@ Walter [#1]

Ein Freund von mir ist ein sehr guter Steuerberater (allerdings schon seit einiger Zeit in Ruhestand). Seine Leidenschaft in seiner Berufspraxis sind immer die allerschwierigsten Fälle gewesen. Das war/ist sein Hobby.

Hab ihn grad' mal angerufen und den Fall geschildert. Von dem, was er mir dann geantwortet hat, hab ich leider wuhl nur etwas mehr als die Hälfte richtig verstanden - außerdem hat er noch einige Nachfragen.

Er hat mir die Erlaubnis gegeben, dir seine Telefonnummer zu mailen, was ich gleich tue. Also ruf ihn doch einfach selbst an.

Gruß Kobban

Anonymous

@ Kobban [#2]

Danke für Deine tolle Hilfe. Ich werde Sie wohl auch in Anspruch nehmen.

Man kann sich das im Bankenbereich als Vergleich so vorstellen.

Auf einem Konto habe ich seit 1999 100000 Guthaben.
Auf dem anderen Konto seit dem Jahr1999 100000 Minus.

Es ist nicht ganz klar, welchen Konto der Sachvorgang zuzuordnen ist.
Nach 6 Jahren ist es dem FA klar.

Sie buchen rückwirkend das Guthaben für 1999 auf das Minuskonto.

Die Hauptbeträge haben sich neutralisiert. Die Zinsen auf dem Minuskonto, sowie die Versäumniszuschläge bleiben aber bestehen.

Gleichzeitig gibt es keinen Erstattungsanspruch sprich Zinsen für das Guthaben.

Kann nicht sein sagt Walter. Ich kann nichts dafür wenn das FA 6 Jahre für eine Entscheidung braucht. Das FA sagt, kann schon sein.

Dafür das wir solange brauchen und soviele Sachbearbeiter haben musst Du schon die Zinsen und Versäumniszuschläge zahlen.

Da sagt Walter. Ok, dann schicke ich die Firma in Konkurs. Gläubiger ausser dem FA gibt es keine.

Daraufhin macht das FA aus den geschulden Zinsen für Körperschaftssteuer usw . eine Umbuchung und zaubert daraus eine Umsatzsteuer.

Warum? Ganz einfach, wir sind doch nich blöd. Bei einer Insolvenz haftet der Geschäftsführer immer privat für die Umsatzsteuer, ebenso für Sozialversicherungsbeiträge.

So, und wenn Du jetzt nicht zahlst, dann pfänden wir dich. Denn erst wird gepfändet und dann kann man klagen, viele viele Jahre .....

Gute Nacht Deutschland.

scorpion260
Member for 10 years 9 months

@ Walter [#3]

Danke! Das hat mir das Posting erspart zu fragen, worum es denn genau geht.

also, ich bin zwar steuerlich eher Laie, aber...

Daß die 6 Jahre für den Vorgang gebraucht haben, wirst Du halbwegs hinnehmen müssen. Es gibt nur Haue von oben wenn ein Sachbearbeiter über ein halbes Jahr GAR NIX macht. Wenn unter dieser Frist immer mal wieder an der Sache was dazugeschrieben wird, wird man die so nicht drankriegen können.
Vielleicht gibts aber ne Frist für eine entgültige Lösung, in der ein steuerlicher Vorgang per Bescheid entschieden werden muß, das weiß ich nicht.

"Daraufhin macht das FA aus den geschulden Zinsen für Körperschaftssteuer usw . eine Umbuchung und zaubert daraus eine Umsatzsteuer."

Das sind doch grundverschiedene Steuerarten. Wieso machen die das einfach so?
Irgendwas klingelt bei mir mit Deinen zwei Konten. Wenn ich das lese leuchtet das rot im Kopf bei mir auf. Ich weiß aber nicht (mehr) warum.
Eins ist klar, ne Steuerart einfach so umzubuchen geht schonmal gar nicht.
Ohne Wertschöpfung, keine Umsatzsteuer. Die Körperschaftssteuer hat damit ja rein gar nix zu tun.
Weiß ja nicht was für sonstige Gründe in Deinem Fall vorliegen.
Wenn keine anderen, Fall für die Dienstaufsicht?!
Ich würde gern mal bei Gelegenheit Deine Fakten unserem Steuerbüro vortragen, also ohne Namen. Wenn ich das darf. Bin mir aber sicher für eine EInschätzung kommen weitere Rückfragen.

Gruß

Scorpion

Anonymous

@ scorpion260 [#4]

Wieso machen die das einfach so?

Das habe ich doch oben geschrieben. Bei einer Insolvenz sieht das FA mit KÖSt mit dem berühmten Ofenrohr ins Gebirge.

Bei einer Umsatzsteuer hafte ich privat.

Die machen es einfach so. Basta, wie der Kanzler sagt.

Ist so, ich schreibe hier nicht einseitig zu meinen gunsten, sondern so wie sich die Fakten wirklich darstellen. sonst würde doch die Hilfe keinen Sinn machen. Du kannst den Fall vortragen wen du willst, ich bin für alles dankbar.

gruss

Global_2
Member for 10 years 9 months

@ Walter [#1]
ich bin auch nur steuerliche Laie. Und ich habe schon Probleme zu verstehen, mit welcher Begründung Du nun, Walter, Versäumniszuschläge zahlen sollst, weil das FA 6 Jahre gebraucht hat.

Das "Versäumniszuschlag" enthält nämlich das Wort "Versäumnis". Intuitiv würde ich deshalb von der Logik her annehmen, dass das FA in solchen Fällen einen Versäumniszuschlag berechnet, wenn der Steuerpflichtige was versäumt hat. Aber diese naive Annahme kann natürlich an der Realität voll vorbeigehen...

Werfen die Dir denn rückwirkend vor, bereits 1999 irgendwas versäumt zu haben?

Na ja, vielleicht ist meine Frage völlig abwegig mangels Kenntnissen auf diesem Gebiet.

StillhalterTrader
Member for 10 years 9 months

@ Walter [#1]

Säumniszuschläge können laut § 240 AO nur erlassen werden, wenn ein rechtskräftige Steuerveranlagung erfolgte und die fristgerechte Zahlung versäumt wurde. (was durch evtl. rechtzeitige Einlegung eines Einspruches einschließlich des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung hätte verhindert werden können, was aber ohne Akteneinsicht nicht beantwortet werden kann).

Hier die Quelle:

§ 240 Säumniszuschläge

(1) 1Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 vom Hundert des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.. 2Das Gleiche gilt für zurückzuzahlende Steuervergütungen und Haftungsschulden, soweit sich die Haftung auf Steuern und zurückzuzahlende Steuervergütungen erstreckt. 3Die Säumnis nach Satz 1 tritt nicht ein, bevor die Steuer festgesetzt oder angemeldet worden ist. 4Wird die Festsetzung einer Steuer oder Steuervergütung aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt; das Gleiche gilt, wenn ein Haftungsbescheid zurückgenommen, widerrufen oder nach § 129 berichtigt wird. 5Erlischt der Anspruch durch Aufrechnung, bleiben Säumniszuschläge unberührt, die bis zur Fälligkeit der Schuld des Aufrechnenden entstanden sind.

(2) Säumniszuschläge entstehen nicht bei steuerlichen Nebenleistungen.

(3) 1Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu drei Tagen nicht erhoben. 2Dies gilt nicht bei Zahlung nach § 224 Abs. 2 Nr. 1.

(4) 1In den Fällen der Gesamtschuld entstehen Säumniszuschläge gegenüber jedem säumigen Gesamtschuldner. 2Insgesamt ist jedoch kein höherer Säumniszuschlag zu entrichten als verwirkt worden wäre, wenn die Säumnis nur bei einem Gesamtschuldner eingetreten wäre.

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pullPUSH
Member for 10 years 9 months

@ Walter [#3]

Mir fehlt ebenso der Einblick in die Tiefen der Steuergesetztgebung - aber der Umstand den Sie geschildert haben macht vieles deutlich. Das wird mir eine Warnung sein - sollte ich jemals in die Versuchung geraten eine GmbH oder ähnliches zu gründen.

P.S: Sind Sie intraday wieder aktiv? Lange nichts von Ihnen gelesen.

Global_2
Member for 10 years 9 months

nur der Vollständigkeit halber:

@ Global_2 [#6]
@ StillhalterTrader [#7]
da hätte ich auch vorhin draufkommen können. Die Säumniszuschläge resultieren natürlich aus dem bereits seit bestehenden Minus (also einer Steuerforderung) auf dem einem Konto

Global_2
Member for 10 years 9 months

...aus dem bereits seit 1999 bestehenden Minus (also einer Steuerforderung des FA) auf dem einem Konto

dhp05
Member for 10 years 9 months

@ Global_2 [#9]

lol...running gag.....ohne säumnis keine säumniszuschläge.

Walters Geschichte läuft unrund.

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