Sebastian
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Abgeltungssteuer umgehen ?

Hallo,

hat sich schon mal jemand hier im Forum mit diesem Modell auseinander gesetzt? Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem Bekannten dem dieses Modell angeboten wurde. Angeblich soll man alles in einen solchen Mantel stecken können um dadurch die Abgeltungssteuer umgehen zu können.

Infos auch hier: http://www.presseportal.de/pdf.htx?nr=557447

Sowie einiges weitere auch bei google unter dem Schlagwort "Lebensversicherungsmantel"

Gruss Sebastian

Sunbeam
Mitglied seit 10 Jahre 10 Monate

@ BrokerMaster II [#29]

Also von solchen Fällen habe ich noch nie gehört, wie sollten den Spekulationsgewinne im voraus geschätzt werden, die schwanken doch schon fast naturgemäß? Allerdings weiß ich, dass manche Finanzämter eine ungeahnte Kreativität entwickeln, um an Steuern zu kommen. Verschiedentlich habe ich schon gelesen, dass Finanzämter erfolgreiche Daytrader im nachhinein als "gewerblich" einstufen wollten, um über mehrere Jahre rückwirkend Gewerbesteuer zu kassieren. Kommt mir so vor nach dem Motto "probieren kann man´s ja mal, vielleicht fällt einer drauf rein und zahlt".

Ich würde gegen so einen Bescheid jedenfalls sofort Widerspruch einlegen und bin mir sicher: mit Erfolg.

New_Ben

@ scorpion260 [#31]
@ Sunbeam [#32]

Das mit den Steuervorauszahlungen kommt meist im Zusammenhang mit Personengesellschaften (OHG,KG,GmbH&Co.KG,Ltd&Co.KG,...), wenn diese als Geschäftszweck (auch) "erfolgreich" traden, weil hier sonst erst nach 2..4 Jahren die Einkommenssteuer fällig wird:
KG Gewinn 2006 ist frühestens in der Bilanz 2007 ausgewiesen und den Gesellschaftern persönlich zugewiesen, diese habe also "private" Einnahmen in 2007, welche sie selbst erst über die persönliche Einkommenssteuererklärung 2008 versteuern und somit frühestens 2008 zahlen müssen. Wenn die KG die Bilanz 2006 bis 2009 verzögert, fällt die persönlich Einkommenssteuer erst 2010 an...

Ganz dumm sind die im FA auch nicht, "erfolgreiche" gewerbliche Daytrader werden über die Festsetzung von Quartalsweisen (Voraus)Zahlungen "ermuntert" doch auch ihre Bilanz immer gleich im nächsten Jahr zu erstellen und selbst zeitnah alle Steuererklärungen abzugeben :)

(z.B. auch Gewerbesteuer zahlt kein gewerblicher Daytrader, er muss nur mehrere Peronengesellschaften haben und die Gewinne "verteilen", denn hier in D sind ja je 24500EUR Gewerbesteuerfrei. Für Gründung und das bisschen laufende IHK und Bilanzkosten gibt es gute Rahmenverträge mit passenden Dienstleistern, wenn man selbst keinen Bilanzbuchhalter hat)

Aber wie es immer so schön heisst, für solche und andere "kreative" +"rechtssichere" Ratschläge frage man daruf spezialisierte Zünfte... ;)

BrokerMaster II
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ scorpion260 [#31]

Ein reales Beispiel für meine These hab ich nicht. Aber vielleicht findet sich ein ja ein Vollzeittrader im Board der seine Einkommensteuerschuld in einer Summe nach Abgabe der Einkommensteuererklärung leistet. In diesem Fall wäre das Gegenteil bewiesen.

Rein rechtlich gesehen, unterscheidet das Gesetz nicht, ob deine Einkommensteuerschuld durch gewerblichen Einkünften, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder sonstigen Einkünften entstanden ist. Wäre aber interessant, ob es jemand geschafft hat, das FA vom Gegenteil zu überzeugen.

Sunbeam
Mitglied seit 10 Jahre 10 Monate

@ TimeTrade [#33]

Ich sprach nicht von gewerblichen Daytradern, sondern von privaten Daytradern, die nur ihr eigenes Vermögen verwalteten, aber vom Finanzamt unberechtigter Weise als gewerblich eingestuft worden sind.

vatie
Mitglied seit 10 Jahre 10 Monate

Thema Einkommenssteuervorauszahlung:

Ich muss als privater Händler viermal im Jahr eine Vorauszahlung wegen der Spekulationsgeschäfte leisten. Sollte abzusehen sein, dass die Erträge niedriger sind als geplant, setzt man halt ein Schreiben an das FA auf, mit der Bitte um Minderung der Vorauszahlungen. Zu ergänzen wäre, dass mein FA trotz stark erhöhter Einnahmen im Jahr 2006 die Vorauszahlungen nicht erhöht hat.

Vatie

New_Ben

Das ist in A auch übliche Praxis, ich habe so lange ich als Privatperson gehandelt habe, auch Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten müssen.

Die Diskussionen waren immer amüsant, bei jeder Vorschreibung habe ich dann mit der Begründung geringerer Handelsaktivität im entsprechenden Jahr um Herabsetzung angesucht, einige Jahre hat das auch funktioniert, als dann aber das Einkommen im Endeffekt nie gesunken ist war's vorbei mit Herabsetzung.

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