JRM
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Birger Schäfermeier und sein Buch / New York Broker Düsseldorf

Hallo,

Birger Schäfermeier und NYBT waren ja einige Male schon Inhalt meist ablehnender Threads. Nun habe ich mir mal sein neues Buch quergelesen (nicht gekauft), und was stelle ich fest: hier hat jemand kräftig bei einem besserem Autor abgeschrieben, dazu ein bißchen NLP reingepackt, und fertig ist der Weg zum Master Trader.

New_Ben

@Termintrader [#41]

Sachsen und Bayern haben sowas nicht, Saarland aber z.B. auch...

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An die Betreiber elektronischer Handelssysteme mit Geschäftssitz in Thüringen oder ausländische Unternehmen, die in Thüringen ein elektronisches Handelssystem betreiben:

Ab dem 1.Februar 2003 besteht nach § 58 Börsengesetz eine schriftliche Anzeigepflicht bei der Börsenaufsichtsbehörde Thüringens . Mit der Anzeige sind insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:

Name und Anschrift der Geschäftsleitung,
einen Geschäftsplan, aus dem die Art und die Voraussetzungen des Handelszugangs für die Marktteilnehmer, das Handelsverfahren und das Verfahren der Preisermittlung sowie der organisatorische Aufbau und die internen Kontrollverfahren des Systems hervorgehen, sowie
die Angabe der Art der Wirtschaftsgüter und Rechte, die von den Marktteilnehmern gehandelt werden sollen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Soweit bisher noch nicht geschehen, sind daher alle Betreiber von elektronischen Handelssystemen aufgefordert, spätestens ab dem 1. 02.2003 dieser Anzeigepflicht an das

Thüringer Finanzministerium
Referat 401

Jenaer Str. 37, 99099 Erfurt

New_Ben

Private Trader wären auch betroffen, sobald sie ihre Trades/Marktinformationen elektronisch veröffentlichen, sprich z.B. an einer öffentlichen Veranstaltung oder Wettbewerb automatisiert teilnehmen ...

Auf Grund solcher Bestimmungen ist es z.B. auch für mich besser, einige Sachen nicht (öffentlich :) zu machen.

Jürg
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Das ist ja interessant, davon habe ich noch gar nie gehört. Tatsächlich gilt dieser §58 in ganz D.

§ 58
Anzeigepflicht für das Betreiben eines elektronischen Handelssystems
(1) [1] Wer beabsichtigt, im Inland ein elektronisches Handelssystem für den Handel in börsenmäßig handelbaren Wirtschaftsgütern und Rechten zu betreiben, das nicht nach § 1 Abs. 1 als Börse genehmigt ist, hat dies der zuständigen Börsenaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen. Zuständig ist die Börsenaufsichtsbehörde am Geschäftssitz des Betreibers. Handelt es sich bei dem Betreiber um ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, ist die Börsenaufsichtsbehörde an dem Ort zuständig, an dem das System betrieben wird. Mit der Anzeige sind insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:

Name und Anschrift der Geschäftsleitung,

einen Geschäftsplan, aus dem die Art und die Voraussetzungen des Handelszugangs für die Marktteilnehmer, das Handelsverfahren und das Verfahren der Preisermittlung sowie der organisatorische Aufbau und die internen Kontrollverfahren des Systems hervorgehen, sowie

die Angabe der Art der Wirtschaftsgüter und Rechte, die von den Marktteilnehmern gehandelt werden sollen.
Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

(2) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die näheren Bestimmungen über Art und Umfang der nach Absatz 1 vorgesehenen Anzeige und vorzulegenden Unterlagen zu treffen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Börsenaufsichtsbehörde übertragen.

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Die Frage nun ist was ist ein elektronisches Handelssystem? Das scheint mir nicht definiert zu sein. Sind das System bei denen anderen Leuten ein Zugang zu diesem Börsensystem angeboten wird (z.B. ein Online FX Broker) oder ist damit auch jeder gemeint, der online (elektronisch) einen Börsenzugang hat (z.B. dann auch online Banking wenn damit auch Wertschriften oder devisen gehandelt werden können), oder hat es wirklich mit technischen Handelssystemen zu tun. Wenn es letzteres ist, muss dann der Trade elektronisch geroutet werden, dass eine Anzeigepflich besteht, oder ist es generell hedes technische Handelssystmen und damit letlich sogar jeder popelige Indikator wie z.B. MA oder RSI wenn er nach einem gewissen System angewendet wird. Dann wäre man ja beim ersten Postings eines solchen Trades z.B. auf TMW oder tradesignal anzeigepflichtig. Da würde sich ein super betätigungsfeld für meerschwein auftun bei den Behörden nachzufagen ob denn alle die so etwas posten das Betreiben eines solchen Handelssystemes auch ordentlich angemeldet haben. :-D

Sammy
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Ich denke, mit "elektronischen Handelssystemen" sind wohl in diesen Paragraphen eher börsenähnliche elektronische Handelsplattformen gemeint.
Sonst würde es nicht heissen
"ein elektronisches Handelssystem... das nicht nach § 1 Abs. 1 als Börse genehmigt ist".
Daher würde ich auch sagen: Entwarnung für TimeTrade.
Vollautomatische Trading Systeme zuhause auf dem Rechner haben damit nichts zu tun.

Aber das ist natürlich jetzt nur meine Interpretation der Dinge.

JRM
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

http://217.110.32.44/gesetze/boerseng.htm#p58

Also, im Kontext ists doch wohl recht eindeutig - gemeint sind z.B. ECNs, oder ähnliche Plattformen. Trader nutzen ja diese Plattformen nur. Anders ausgedrückt: wer Xetra Konkurrenz machen möchte, der muß es melden.

Termintrader, lassen wir einfach mal das vergangene Kontenroden vom BS außen vor:
Wo läßt sich die Performance seiner letzten z.B. 20 Livetrades überprüfen - incl. Kontraktzahl und Initial Margin, um die Risikokomponente zu erfassen?
Gehe ich recht in der Annahme, daß diese Informationen entweder
a) nicht mehr erhältlich sind
b) aus Gründen XYZ nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

Warum wird eigentlich kein neuer "Advanced Momentum Trading Fonds" aufgelegt - jetzt müsste doch alles in Butter sein?

New_Ben

@ Sammy [#45]
@ JRM [#46]

Nunja, ECN's usw fallen ganz sicher darunter, aber leider auch automatische Ordermanagementsysteme über mehrere Accounts, welche in der Lage sind notfalls Positionen cross zu "headgen". Wenn dann womöglich auch noch Accounts mehrerer Personen uber das automatische System gesteuert werden (können), sind wir voll in der Zulassungspflicht.

Ich habe die Folgen obiger Bestimmung in nächster Umgebung beobachten dürfen und tue alles dafür, damit mir sowas nicht auch wiederfährt...
(wer weiss, vieleicht liesst @meerschwein hier mir und fragt einfach mal nach ;)

JRM
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Ein interessanter Thread ist zu Jake Bernstein und seinem Tradingmind vorhanden. Lasset uns hoffen, daß er und die NYBT in Bälde eine Cross-Selling Partnerschaft eingehen. Wo bleibt in diesem Triumvirat Ken Roberts?

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ JRM [#25]

Das Motto der New York Broker könnte lauten: "Wenn du glaubst, es kann nicht mehr schlimmer kommen, kommt es doppelt so schlimm." Beispiel: Ihr Advanded Momentum Trading Fund. Gestartet im November 99 bei 10 Dollar per Share. Ziel: durch Einsatz moderner Trading-Strategien eine monatliche Performance von 7 - 10%. Beim Stand von 15 Dollar im Februar große Werbeaktion. Viele steigen zum Höchstand ein. Dann geht es Schlag auf Schlag. "Aktion Geldvernichtung" beginnt. März: 12 Dollar, April 10 , Mai 7, Juni 5,1. Jetzt wird die Lage kritisch. Denn laut Prospekt soll das Traden eingestellt werden, wenn der Fund unter 5 Dollar fällt. Jetzt kommt das Tollste: Die Direktion beschließt "im Interesse der Kunden" diesen Stopp Loss ganz einfach zu ignorieren. Jetzt kann der Angriff auf die letzten Reste des Anlegervermögens ungebremst fortgeführt werde. Letzter Stand (laut Anfrage bei Birger Schäfermeier): 3,1!!!.

Der Mann hat seinen Optimismus aber nicht verloren und verspricht (wieder einmal) durch Einsatz neuer Methoden den Fund in den nächsten Wochen mindesten wieder auf 4 Dollar zu bringen! Übrigens: ein wichtiges Standbein der NB sind die Trading-Seminare, in denen für teures Geld "die hohe Schule der Spekulation" gelehrt wird. Gegen Klagen getäuschter Kunden fühlt man sich sicher, denn die Fondsgesellschaft sitzt offiziell auf den Cayman-Inseln (Kaimane sind Krokodile, in diesem Fall auf das Geld dupierter Kunden spezialisiert). Der interessierte Leser kann jetzt Wetten darauf anstellen, wie lange die New York Broker noch brauchen werden, die letzten Reste der ihnen anvertrauten Gelder zu vernichten.

Quelle: Share-info.at

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An diesen Sachverhalt kann ich mich gut erinnern. Mir ist nicht bekannt, ob es überhaupt zu einer Auszahlung von Restbeträgen kam.

JRM
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Bei den Gebührenstrukturen, die CTAs und Hedgefondsmanager haben, wundert es mich ohnehin, daß NYBT noch nichts aufgelegt hat. Sollte mangelndes Kundeninteresse etwa der Grund sein?

StillhalterTrader
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Auf der Website von NYBT erfolgt folgender Hinweis:

"Die Advanced Asset Management AG, für die die NYBT GmbH arbeitet mit der Refco im Bereich Futuretrading und Forexhandel zusammen. Refco übernimmt dabei die Kontoführung und Execution. Sie haben hier ........."

Ich dachte , dass Refco pleite ist, oder habe ich da was übersehen.

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