waterloo
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Steward & Spencer: Wann wird ausgezahlt ?

Wer kennt den Steward & Spencer International Limited Fonds (WKN 986368) ?

Es handelt sich dabei um einen Managed Futures Fonds auf Genußscheinbasis mit Renditeerwartung von ca. 20 % p.a.

Der Fonds lieferte in den letzten Jahren durchaus diese Rendite.

Ich suche nähere Informationen zur Gesellschaft (Seriosität usw.)

Jürg
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Gruezi Schlumpf007
Das Geld wurde ja nicht auf andere Konten verschoben sondern in der GbR augelöst und wenn die Anleger es wollten wurde die "Auszahlung" in der K1 Ltd BVI angelegt. Ich denke schon, dass das Abwicklung erfüllt.Ich kenne nicht die Verträge von K1 aber ich gehe davon aus, dass den Anlegern mitgeteilt wurde, dass die GbR die gelder zu einem gewissen Zeitpunkt zurückzahlen muss, dass man aber wenn man weiter investiert bleiben will mit dem Betrag Aktien oder GS der BVI Ltd ohne Ausgabeaufschlag zeichnen kann. Das wäre dann ja Auszahlung und Neuanlage, auf jeden fall finde ich keine Schreiben, in denen BaFin darauf Bezug nähme, dass die GbR nicht ordentlich abgewickelt worden sei.
Eine ähnliche Verfügung wie bei Gamag wurde bei K1 offenbar nicht gemacht und bei Gamag ist das Bafin damit ja schlussendlich auch nicht durchgekommen.

Ich habe mir nochmals die Vefügungen des BaFin angeschaut und da liest man:
"Am 25.08.2003 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Global Ltd. mit Sitz in Tortola, British Virgin Islands, das Finanzkommissionsgeschäft und ordnete die Abwicklung der getätigten Geschäfte an."
Da ist also kein Bezug auf die GbR.
Und nun sagen sie, dass sie auf den BVI nicht zuständig sind. Ja gut vielleicht haben sie dazugelernt und sehen es nun so, dass ihre verfügung gegen die K1 Ltd gar nicht haltbar war, da sie nicht zuständig sind.

Schlumpf007
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Jürg [#102]

"Das wäre dann ja Auszahlung und Neuanlage."

Nein, denn hierdurch würde das Unternehmen die ordnungsgemäße Abwicklung unterlaufen. Wer denken kann, ist klar im Vorteil.

Jürg
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Wieso man kann doch eine Firma abwickeln aber in einer anderen Firma neu Gelder annehmen. Es ist ja in diesem Fall nicht einmal der gleiche Anbieter (offiziell).

Dann würde S&S ja auch nicht die BVI Firma abwickeln, wenn sie die eine Firma schliessen und gleichzeitig neu Zertifkate auflegen obwohl es deselbe Anbieter ist. Quadriga und E&R wurden ja schon genannt.

Klar hat BaFin das wohl anders gemeint, die wollen am liebsten, dass sie Kiener lebenslänglich sperren können, aber ich denke, dass mit dem Auflösen der GbR und dem Angebot eines neuen Produktes rechtlich alles i.O. ist. Kein Anleger wird ja gezwungen die Ltd zu zeichnen und jeder hatte die option sich sein Geld auf sein Bankkonto zu überweisen lassen. Mir ist nicht bekannt, dass da irgendwann ein Anleger nicht jederzeit zu den ordentlichen Kündigungsterminen erhalten hätte, oder dass bei der Abwicklung der GbR jemand sein geld nicht erhalten hätte oder auch nur ein cent gefehlt hätte.

Aber irgendwie ist das Haarspalterei ob es nun Abwicklung war oder nicht.

Es geht hier um S&S und ich wundere mich weiterhin wieso BaFin sich nicht als zuständig sieht. Wenn ich keine bösen Absichten annehmen will und davon ausgehe, dass sie unparteiisch sind, kann ich nur zum Schluss kommen, dass da ein Umdenken stattgefunden hat.

Schlumpf007
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Jürg [#104]

"Kein Anleger wird ja gezwungen die Ltd zu zeichnen und jeder hatte die Option sich sein Geld auf sein Bankkonto zu überweisen lassen."

Ich kann hier überhaupt keine Haarspalterei erkennen. Wenn das Geld nicht einmal von K1 Invest GbR bis auf das Bankkonto des Kunden kam, dann war es keine Auszahlung. BAFin ist genauso viel oder wenig für SAS auf BVI zuständig wie für HGS auf den Bahamas. Aber wenn es dich interessiert, dann sende eine E-Mail und nach 2 bis 4 Wochen hast du die Antwort der BAFin vorliegen.

Zitat aus meinem Beitrag #96:

Offiziell gehört der Fonds ("SAS International Ltd.", BVI) nicht zur SAS AG (Düsseldorf) sondern zur SAS Ltd (London), siehe Briefpapier.

Jürg
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Mit Haarspalterei meinte ich uns beide, sorry wenn das falsch rüber kam. Es macht ja wohl keinen Sinn über eine Sache zu diskutieren die eh Historie ist und gegessen ist. Für mich ist Auszahlung auch schon, wenn es bei einem Administrator bzw. dessen Bank auf das Konto für einen Kunden geht, wenn der Kunde es wieder neu anlegen will. Natürlich ist mir klar, dass die BaFin wollte, dass die Gelder an Deutsche Banken zurückgehen und nie mehr in Produkte von Kiener angelegt würden. Nur kann auch eine BaFin Deutsche Bürger (bzw. residents) nicht völlig bevormunden und diese dürfen innerhalb eines gewissen Rahmens ihr Geld anlegen wie sie wollen.

Wurde das SAS BVI Produkt in Deutschland öffentlich angeboten oder vertrieben? K1 Ltd BVI gehörte auch nicht zu Kiener sondern zu Nito UK Asset Management Ltd. Ich kann also immer noch keinen Unterschied feststellen, ausser die GbR Vorgeschichte. Vielleicht haben Sie ja recht und das alleine war das Problem.

Hat jemand anders dazu noch eine Idee?

Schlumpf007
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Im Gegensatz zur K1 Invest GbR hat SAS "freiwillig einen Verkaufsprospekt hinterlegt" (Zitat BAFin).

Jürg
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Und offenbar dagegen verstossen. Ein Grund mehr, dass BaFin zuständig sein sollten. Das Motto kann doch nicht sein Hauptsache registriert und Prospekt hinterlegt und dann hat man Narrenfreiheitacht. Mir ist lieber ein Anbieter, der nicht registriert ist und das macht was er verspricht als das umgekehrte.

Schlumpf007
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Aber vor allem sollte man Vorsicht walten lassen bei Investments in Zertifikate, denn
anscheinend wird dabei keine besonders gründliche Prüfung des "Umfeldes" durchgeführt.

Jürg
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Ja es geht nichts über selber prüfen. Nicht von irgendwelchen Namen, angeblichem Ruf oder Registrierungen blenden lassen.

Jürg
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Obwohl ich Pause in diesem Forum machen wollte, möchte ich aufgrund neuerer Informationen meine Aussagen zu dem Thema S&S relativieren und korrigieren.

etirex (aus anderem Board) hat mir freundlicherweise die Unterlagen zu den S&S Genussrechten zugestellt.
Ich habe es kurz durchgeschaut und da steht kanz klar, dass neben den Termingeschäften auch private Equity Anlagen getätigt werden können.
Auf Seite 17 steht ganz klar: "Eine weitere Diversifikation wird durch den Aufbau LANGFRISTIGER Positionen um Bereich Private Equity erreicht. Hierbei handelt es sich um Beteiligungen an NICHT börsennotieren Unternehmen" (Hervorhebungen von mir). Auch wurde eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten vereinbart, die zumindest ein weitere Hinweis auf die Längere Frist sein könnte.

So stimmt das zwar mit meiner früheren Vermutung überein, dass Private Equity eingesetzt wurde und dies natürlich nicht über Nacht aufgelöst werden kann (ausser mit grossem Abschlag). Wenn ich es später seltsam fand, dass nicht schneller ausbezahlt wird, beruhte dies auf falschen Informationen in den Boards, dass nur Termingeschäfte zugelassen sind. So kann man natürlich auch nicht davon ausgehen, dass diese Anlagebeträge vertragswidrig angelegt wurden. Ich entschuldige mich für diese falsche Einschätzung.

Ich gehe davon aus dass, da nun mit renomierten Partnern ein neues Produkt aufgelegt wurde, die Firma S&S auch dazu schauen wird, dass das alte Produkt noch korrekt abgewickelt wird. So denke ich ist Geduld angebracht und rechtliche Schritte wohl unnötig investiertes Geld wären. Es lohnt sich also immer solche Prospekte vollständig zu lesen, dass man auch weiss in was man investiert.

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