Bluetaipan5
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Die geplante Abgeltungssteuer

Heute habe ich auf w.o. folgenden interessanten Beitrag gefunden. Ob die aufgezeigten Beispiele so korrekt sind, lasse ich offen. Sicher aber ist der Beitrag diskussionswürdig, weil die Folgen einer Abgeltungssteuer uns alle erheblich treffen werden.

Gruß

Bluetaipan

Die Abgeltungssteuer kommt und damit das Aus für Anleger und Trader. Der Markt in Deutschland wird sterben.

Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von nahe an 100% kommt? Das ist ganz einfach und noch längst nicht die schlimmste Variante.

Die folgenden Ausführungen sind umfangreich, aber ich halte es für eine Pflicht für Anleger und Trader, diese zu lesen und für ein Versäumnis, es zu unterlassen. Ich gehe davon aus, dass es niemand hinterher bereut, sollte das doch der Fall sein, so bitte ich um Entschuldigung. Ich habe mich um eine einigermaßen übersichtliche und verständliche Darstellung bemüht, von daher dürfte es leicht zu lesen sein. Es mag an den Prioritäten zu Gunsten der Weltmeisterschaft liegen, ansonsten hätte ein Aufschrei von zumindest Teilen der Bevölkerung erfolgen müssen. Außerdem haben viele Journalisten sich noch keine Gedanken über die Auswirkungen gemacht, sonst würde sicher mehr berichtet. Ich weise darauf hin, dass ich die Ausführungen inhaltlich maßgeblichen Politikern und anderen VIPs zur Verfügung stelle. In der Hoffnung, dass es überhaupt gelesen wird, bevor es in den Papierkorb wandert. Ich will mit meinen Ausführungen niemanden provozieren, sondern lediglich konstruktive Kritik üben sowie die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken. Im besten Fall ergeben sich daraus Diskussionen. Ich bin aber keine Steuerexpertin, allenfalls eine interessierte Amateurin.

Die Abgeltungssteuer für Anleger und Trader kommt. Der Markt in Deutschland wird für Privatanleger sterben.

Am letzten Sonntag, 02.07.2006, in der Nacht und inmitten der WM, hat unsere große Koalition neben dem großen Wurf “Gesundheitsreform” fast unbemerkt auch noch die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform und damit auch die geplante Regelung über die künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgeschäften kommuniziert. Nach intensiver Recherche von mir aus den Quellen Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Spiegel, FAZ, Börse Online, Wirtschaftswoche, Focus, Focus Money und noch weiteren Quellen, ist sich die Koalition bereits über folgende Eckpunkte einig und darüber gibt es kaum Vorbehalte.

Es kommt ab 2008 zu einer Abgeltungssteuer

geplant sind in 2008 ein Satz von 30% und ab 2009 ein Satz von 25%

Und zwar sowohl auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.

Das ist aber nur die Untergrenze, der linke SPD-Flügel hat bereits angekündigt, dass diese Sätze eher zu niedrig sind. Ich erinnere mich noch an den damaligen Vorschlag von Hans Eichel mit einem Satz von 15% und Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens. Auch die Kirchen haben schon angemeldet, dass sie ihren Anteil am Kuchen haben wollen, deshalb wird ein gewisser Aufschlag in Erwägung gezogen. Weiter sind sicher Zweifel angebracht, ob der Steuersatz dann in 2009 tatsächlich auf die avisierten 25% sinkt. Es spielt dann aber auch keine Rolle mehr, wie man gleich sehen wird.

Die Spekulationsfrist von 12 Monaten für Veräußerungsgewinne wird gleichzeitig abgeschafft. Es besteht dann keine Steuerfreiheit für Kursgewinne mehr bei einer Haltedauer von über 12 Monaten, weder für Aktien, Renten, Zertifikaten, Derivaten noch sonst etwas, dass man an der Börse handelt.

Diese Regelung dürfte vor allem für Langfristanleger bitter sein, denn die werden künftig quasi von 0 auf 30% belastet!

Da die Abgeltungssteuer von den Banken anonym abgeführt wird, kann es von der logischen Systematik her auch keinen Verlustvortrag mehr geben.

Des Weiteren wird das sogenannte Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet für Veräußerungsgewinne aus Aktien und auch für deren Dividenden künftig, dass der volle Spekulationsgewinn versteuert werden muss und nicht mehr, wie bisher, innerhalb der Spekulationsfrist nur der halbe Gewinn!

Damit man sich diese Auswirkung vorstellen kann, hier mal ein ganz kurzes Beispiel:

Bei einem angenommenen Spekulationsgewinn durch Aktien in Höhe von 10.000 Euro werden im Moment 5.000, -- Euro mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nehmen wir mal an, der liegt bei 40%, was aber relativ selten sein dürfte, die meisten liegen weit darunter. Also fallen bei diesem Satz dann 40% Steuern aus
5.000, -- Euro an, das sind genau 2.000, -- Euro.
Nach der künftigen Regelung ohne Halbeinkünfteverfahren werden die vollen 10.000, -- Euro dann mit 30% versteuert, das ergibt dann 3.000, --.

Jetzige Regelung: 2.000, -- Euro Steuern

Geplante Regelung: 3.000, -- Euro Steuern

Damit sind dann satte 50% zusätzlich zu zahlen, das gilt auch für Dividenden. Die Differenz wird aber noch größer, wenn der persönliche Steuersatz unter den zu meiner Berechnung herangezogenen 40% liegt. Der momentane durchschnittliche Grenzsteuersatz dürfte so zwischen 25 und 30% liegen. Es mag unter diesen Voraussetzungen fast ein wenig ironisch anmuten, dass aus Regierungskreisen verlautbart wird, die neue geplante Regelung sei eine erhebliche Verbesserung für die Anleger. Die SPD-Linke spricht gar von einer ungerechten Entlastung der Anleger. Es kann soweit kommen, dass die breite Bevölkerung, die Gewerkschaften, die Kirchen usw. tatsächlich denken werden, eine Entlastung und damit eine Verbesserung für Anleger und Trader würde damit geschaffen, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Eine mögliche, aber auch nur wenige Anleger betreffende “Verbesserung”, kann nur bei reinen Zinseinkünften in Frage kommen und auch nur dann, wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 30% liegt. Dass alle anderen auch für Zinseinkünfte mehr bezahlen müssen als jetzt, ist also möglich. Das würde dann die sogenannten Kleinanleger treffen. Eine Chance, dass bei einer Schlechterstellung, für Anleger deren Grenzsteuersatz unter den 30% liegt, diese die Differenz der abgeführten Abschläge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wieder bekommen, besteht allerdings noch.

Offen ist noch, wie die Bank den Gewinn bei einem Depotübertrag von Wertpapieren ermitteln soll. Das ist für die Banken schlicht und einfach nicht möglich. Deshalb wird möglicherweise bei einem Verkauf nach einem Depotübertrag der gesamte Verkaufserlös als Spekulationsgewinn betrachtet und darauf die Abgeltungssteuer erhoben. Das ist ja im Prinzip heute schon so, beispielsweise bei einem Depotübertrag von Garantiezertifikaten. Wenn der Anleger hier leer ausgeht, könnte das mit einem Hinweis auf die nun schlanker werdende Verwaltung geschehen. Daraus ergibt sich dann auch gleich die Begründung, nämlich den Abbau der Bürokratie. Also, unter diesem Aspekt sind dann natürlich Depotüberträge tabu, auch wenn die Bank beispielsweise einen grottenschlechten Service bietet. Nun, liebe Investoren, Anleger, Trader...sucht euch noch schnell einen guten Broker, mit dem es Freude macht, langfristig zusammen zu arbeiten.

Aber das schlimmste kommt erst jetzt!

Weiter ist im gegenseitigen Einvernehmen der Koalitionsparteien nach dem momentanen Stand zu befürchten, dass die Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten entfällt. Dies sei durch die Systematik der Abgeltung gar nicht anders möglich. Wenn es zu einem Wegfall der Verlustverrechnung kommt, ist das der entscheidende Dolchstoss. Man muss sich das in der Praxis so vorstellen: Bei einem Verkauf prüft die Bank, ob ein Gewinn entstanden ist oder eben nicht.

Ist ein Spekulationsgewinn entstanden, der sich aus der Differenz zwischen Kauf und Verkauf ergibt, führt die Bank 30% auf den Gewinn sofort und anonym an das zuständige Finanzamt ab. Ist ein Verlust angefallen, kann die Bank natürlich im Gegenzug nichts gutschreiben, woher denn auch? Ein Verlust ist für die Bank und damit auch für das Finanzamt somit nicht relevant, er wird auch nirgendwo festgehalten. Weiter ist es für die Banken unmöglich, im gleichen Steuerjahr angefallene Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, das geht schon deshalb nicht, wenn man sich vorstellt, dass beispielsweise jeweils 2 Transaktionen mit Gewinnen und Verlusten anfallen. Jetzt sind aber die ersten beiden Transaktion mit einem Gewinn behaftet und die beiden weiteren Transaktionen mit einem Verlust, dann hat die Bank bereits für die ersten beiden Geschäfte Abgeltungssteuer abgeführt. Bei den letzten beiden Transaktionen, die mit Verlust enden, kann weder etwas abgeführt werden, noch kann etwas nachträglich verrechnet werden. Aber das ist ja vielleicht auch nicht gewünscht, würde es doch die Steuereinnahmen mindern. Eine konsequente Abgeltungssteuer sieht im Prinzip keine Verlustverrechnung vor, das ist ja gerade die Absicht einer Abschlagsteuer (nicht zu verwechseln mit einer Quellensteuer).

Selbstverständlich wäre bei der geplanten Regelung auch kein Verlustvortrag mehr möglich!

So mancher mag sich die Hände reiben, aber die Freude wird nicht lange halten, weil die Marktteilnehmer auf Dauer nicht mehr aktiv sein werden, ja gar nicht mehr können! Im Folgenden einige unglaubliche, aber absolut realistische Beispiele, wie sich die Streichung von Verlusten auswirken würde. Und welcher Anleger / Trader hat noch keine Verluste gemacht? Ich kenne keinen Einzigen.

[b]Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von 75% kommt. So geht das:

Beispiel 1

Prämissen: Aktien, Grenzsteuersatz 30%, Abgeltung 30%, Kapitaleinsatz: 150.000,--

Gewinn: 50.000,-- Verlust: 30.000,--

jetzige Regelung:

mit Halbeinkünfte Verfahren: 30% aus 10.000,--ergibt 3.000,--Steuer

Dem Anleger verbleiben 17.000,-- Euro. Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

geplante Regel:

30% aus 50.000,-- ergibt 15.000,-- Steuer / keine Verlustverrechnung möglich

Dem Anleger verbleiben 5.000,--Euro. In Bezug auf die 20.000,-- Euro tatsächlichen Gewinn hat er dann einen Steuersatz von 75% !!!!

Kommentar:

Für 5.000,-- verbleibendem Gewinn lohnt das Risiko nicht. Hätte er die 150.000,-- mit nur 4% angelegt, würde er einen risikolosen Bruttozins von 6.000,-- erhalten!

Und wer wird schon auf seinen tatsächlichen Gewinn 75% Steuern zahlen?

Beispiel 2

siehe 1, aber jetzt für Derivate (Optionen, Futures...), Zertifikaten, Fonds, Bonds

jetzige Regelung, ohne Halbeinkünfte Verfahren: 6.000,-- Steuer

Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

geplante Neuregelung 15.000,-- Steuer

Kommentar:

Auch dieser Anleger kann es bleiben lassen! Bei 20.000,-- Bruttogewinnen verbleiben mit der geplanten neuen Regelung 9.000,--Euro weniger übrig.

In Bezug auf die 20.000,--Euro ist das ebenfalls eine Steuerlast von 75%!!!!

Tatsächlich gibt es unzählige Konstellationen, bei denen die Steuerlast ohne weiteres nahe an 100% auf den tatsächlichen Gewinn kommt.

Aber es kommt noch schlimmer!!

Beispiel 3

In einem “schlechten Jahr”, was leider oft vorkommt, wird kein Gewinn gemacht,

sondern die Verluste und Gewinne, jeweils in Höhe von 80.000,-- Euro gleichen sich aus, so dass das Ergebnis 0,-- Euro ist. Dieses Beispiel gilt jetzt für sämtliche Finanzinstrumente.

jetzige Regelung: 0,--Euro Steuer

geplante Regelung: 24.000,-- Steuer (30% aus 80.000,--Euro)

Kommentar:

Dieser Anleger verliert aus der Substanz!! 24.000,--Euro, obwohl er keinen Cent Gewinn gemacht hat!!! Ich bin nicht in der Lage auszurechnen, wie hoch die prozentuale Steuerlast bei einer Nominalsteuerlast von 24.000,-- Euro in Bezug auf einen “Gewinn” von 0 Euro ist.

Man kann es nicht glauben, aber es kommt noch schlimmer! Im Falle eines Verlustes!

Beispiel 4

Wer erinnert sich nicht an die Baissejahre 2001 und 2002?

Gewinn mit Derivaten, Fonds, Zertifikaten: 30.000,-- Euro.

Verlust 60.000,-- Euro.

jetzige Regel:

Steuer 0,-- und ein Verlustvortrag von 30.000,-- Euro*

geplante Regel: 9.000,-- Euro!! Steuern und kein Verlustvortrag!

*Ein Verlustvortrag in Höhe von 30.000,-- Euro kann je nach persönlichem Steuersatz bis ca. 12.000,-- Euro “wert” sein!

Kommentar:

Dieser Anleger zahlt zu seinem schmerzlichen Verlust in Höhe von
30.000,-- Euro noch zusätzlich 9.000,--Euro Steuern. Damit erhöht sich der Verlust dann auf 39.000,--!!!

Ich glaube, dass es rein mathematisch nicht möglich ist, auszurechnen, wie hoch der prozentuale Steuersatz in Bezug auf die nominale Steuerlast von 9.000,-- Euro bei einem Verlust von 30.000,-- Euro ist.

Man könnte noch viele Beispiele rechnen, ich will es hierbei belassen. Egal ob große oder kleine Beträge, hoher Steuersatz oder niedriger Steuersatz, es gibt so gut wie keine Varianten für eine Besserstellung mit der geplanten Neuregelung. Auch nicht für andere, als von mir gewählte, Konstellationen.

Ich hoffe, damit widerlegt zu haben, dass es sich bei der geplanten Neuregelung um eine Verbesserung handelt. Kommt die Abgeltungssteuer in dieser Form, wird das meiner Meinung nach in mehrfacher Hinsicht ganz erhebliche Konsequenzen haben. Man kann nur hoffen, dass sich noch etwas ändert.Die Chancen sind nicht gerade rosig. Wie es andere Länder machen, die eine Abgeltungssteuer haben, weiß ich nicht. Vielleicht mit einer Möglichkeit der Verlustverrechnung oder mit erheblich niedrigeren Sätzen.

Fazit:

Der zentrale Punkt ist die Verrechnungsmöglichkeit zwischen Gewinnen und Verlusten. Diese Möglichkeit muss meiner Meinung nach unbedingt bestehen bleiben.

Aber auch durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens entsteht eine wesentliche Verschlechterung trotz optisch niedriger Sätze.30% Abgeltungssteuer ohne Halbeinkünfteverfahren entsprechen 60%!! Steuerlast im Vergleich zu dem derzeitig geltenden Halbeinkünfteverfahren.

Außerdem wäre eine Abschaffung von Verlustvorträgen ebenfalls sehr nachteilig und eine erhebliche Behinderung der Märkte. Auf diesen Punkt bin ich in meinen Ausführungen am wenigsten eingegangen, dennoch halte ich ihn für einen weiteren entscheidenden und äußerst sensiblen Punkt. Leider richten sich Gewinne und Verluste nicht nach Kalenderjahren. Wenn aber die Anleger dieses Risiko zusätzlich zum ohnehin bestehenden Marktrisiko tragen müssen, in einem Kalenderjahr erlittene Verluste nicht mehr berücksichtigen zu können, ergibt sich sofort ein wesentlich verschlechtertes Chance-Risiko-Verhältnis, das sehr viele potentielle Markteilnehmer davon abhalten würde, sich zu engagieren.

Wird die Abgeltungssteuer wie geplant eingeführt, ist der Markt in Deutschland zumindest für Privatanleger tot. Allenfalls machen noch reine Zinsanlagen, aber auch die nur bedingt, Sinn. Das Verhältnis zwischen Risiko und Chance ist dann so grottenschlecht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich unter solchen Voraussetzungen noch Marktteilnehmer finden lassen.

Der volkswirtschaftliche Schaden wäre immens. Es hätte Auswirkungen, die man sich jetzt auch mit viel Phantasie nicht vorstellen kann. Aber darauf will ich an dieser Stelle nicht eingehen.

Grüße

tina

P.S.
Dieser Beitrag hat mich eine Menge Arbeit gekostet. Ich werde in verschiedenen Boards einen Thread eröffnen. Sollte das Thema schon mal in einem anderen Thread angesprochen worden sein, bitte ich um Nachsehen. Aber ich kann jetzt nicht alle Beiträge recherchieren. Ich glaube, es macht trotzdem Sinn, da ich das Thema relativ ausführlich durchleuchtet habe. Weiter weise ich darauf hin, dass ich nicht alles bis in das letzte Detail angeführt habe, so sind beispielsweise aus Übersichtlichkeitsgründen bei den Berechnungen die Solidarzuschläge nicht berücksichtigt. Ich übernehme auch keine Gewähr, dass meine Ausführungen ohne Fehler sind. Der Beitrag beinhaltet lediglich meine persönliche Meinung. Kommentare erwünscht!

Kobban
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Option für Kleinverdiener

boerse.ard.de (12.07.06) - Bundesfinanzminister Peer Steinbrück rudert inzwischen wieder leicht zurück. Für die Bezieher niedriger Einkommen müsse über Modifizierungen bei der Abgeltungssteuer nachgedacht werden, wird er von der Financial Times Deutschland (FTD) zitiert: "Es gibt viele, die einen Grenzsteuersatz von unter 25 Prozent haben – etwa 22 oder 21 Prozent.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_173966)

StillhalterTrader
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Kobban [#32]

"boerse.ard.de (12.07.06) - Bundesfinanzminister Peer Steinbrück rudert inzwischen wieder leicht zurück. Für die Bezieher niedriger Einkommen müsse über Modifizierungen bei der Abgeltungssteuer nachgedacht werden, wird er von der Financial Times Deutschland (FTD) zitiert: "Es gibt viele, die einen Grenzsteuersatz von unter 25 Prozent haben – etwa 22 oder 21 Prozent. Denen muss ich möglicherweise eine Option einräumen, die ihnen erlaubt, individuell veranlagt zu werden."

Sehr großzügig Herr SPD Finanzminister, dass sie denjenigen , die einen Grenzsteuersatz von unter 25 % "möglicherweise" eine Option einräumen wollen, die Ihnen erlaubt , individuell veranlagt zu werden. Man kann ja dann im nächsten Wahlkampf die Einräumung dieser Option als soziale Großtat der Regierung verkaufen !

Kobban
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Fragezeichen hinter der Abgeltungssteuer - von Volker Looman

faz.net (15.07.06) - Die geplante Abgeltungssteuer auf Zinsen und Kursgewinne wirft ihre Schatten voraus. Der Bundesfinanzminister will die Steuer ab 2008 mit einem Satz von 30 Prozent einführen. Ab 2009 soll der Wert vielleicht auf 25 Prozent sinken.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: faz.net, http://snipurl.com/tajv)

scorpion260
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ all

Habe grade diesen Thread gelesen. Erstmal...EASY...keinen Streit:-).
Laßt select in Ruhe...

Manchne Beiträge machen mir Angst. Mich erinnert das an einige Zeitungsartikel.
Ich denke mal ich hatte mal gelesen (oder es so verstanden), daß mit der Einführung der Abgeltungssteuer die aufgelaufenen Buchgewinne bei Aktienanlagen jedes Jahres besteuert werden, ohne daß ein Verkauf stattfindet.
Also z.B. ich kaufe am 01.01.2007 Aktien für 100.000 €, verkaufe nix, hab dann im Jahr 2007 z.B. 15% Buchgewinne, hab keine einzige Aktie verkauft, und trotzdem werden in 2008 die 15% Buchgewinn mit der Abgeltungssteuer von 30% oder wie hoch auch immer besteuert.
Bitte sagt mir daß das Blödsinn ist!

StillhalterTrader
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ scorpion260 [#35]

Das halte für echt einen Blödsinn, dass Buchgewinne (= stille Reserven) versteuert werden. Man stelle sich vor, dass in einem Jahr Buchgewinne anfallen, die pauschal versteuert werden und im anderen Jahr dann Buchverluste, die unter den Tisch fallen sollen. Per Saldo erzielt man keinen Wertzuwachs mit seinen Anlagen, man müßte aber trotzdem Steuern zahlen.

Ich traue der jetzigen Regierung zwar vieles zu; aber nicht eine Buchgewinnversteuerung; es ist schon schlimm genug, wenn die realisierten Gewinne der Besteuerung unterliegen werden.

Grüße

scorpion260
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ StillhalterTrader [#36]

Dann habe ich mich zum Glück wirklich im Handelsblatt verlesen.

Danke für die Antwort.

Jetzt aber wirklich au revoir.

Gruß

Scorpion

Gast

@scorpion260

"Dann habe ich mich zum Glück wirklich im Handelsblatt verlesen."

Durchaus möglich! In Österreich passiert das zum Teil unter gewissen Bedingungen. D.h bei gewissen Fonds wird, wenn man bei der Bank keine Offenlegungserklärung fürs Finanzamt unterschreibt das definitiv gemacht. Buchgewinne werden versteuert und bereits bei der Bank abgezogen un dem Finanzamt überwiesen! Ist jedoch alles sehr situationsabhängig und ich kenne die Details zu wenig. Aber wiesso soll das D nicht können? die lernen das auch noch, keine Sorge ... :)

Gruß OPTRADE

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Abgeltungssteuer: Die Anleger werden geschröpft / Wenger: "Eine Bevorzugung von Fonds wäre unvernünftig und verfassungswidrig"

Von Ekkehard Wenger

Frankfurter Allgemeine Zeitung (20.07.06) - Die von der Bundesregierung angekündigte Abgeltungsteuer auf alle Erträge aus Wertpapieren wird am linken Rand des politischen Spektrums zwar als unerwünschtes Zugeständnis an die Reichen mißverstanden; in Wahrheit ist sie freilich eine Kriegserklärung an alle Inhaber von Aktiendepots. Dreiste Vernebelungsversuche, mit denen das Bundesfinanzministerium derzeit die öffentliche Diskussion in die Irre führen will, können darüber nicht hinwegtäuschen. So läßt Steinbrück etwa vorrechnen, daß die geplante Herabsetzung der Belastung von Gewinnen auf Unternehmensebene von bisher knapp 40 Prozent auf zukünftig knapp 30 Prozent dem Anleger in einem Maße zugute kommt, daß er trotz einer Abgeltungssteuer von 30 Prozent auf Dividenden per saldo besser fährt als mit dem bisherigen Halbeinkünfteverfahren; danach werden auf Dividenden derzeit maximal 21 Prozent Einkommensteuer fällig.

Mit dieser Aufrechnung wird geflissentlich unterschlagen, daß die Tarifsenkung auf Unternehmensebene durch die geplante Erweiterung der Bemessungsgrundlage um Finanzierungskosten weitgehend aufgezehrt und in vielen Fällen sogar überkompensiert wird.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.faz.net/s/Rub42AFB371C83147B795D889BB33AF8404/Doc~ECA41D6F818CE401F801677229845AD33~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

PFTR
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Wie würden den eigentlich zukünftig Spreads behandelt?

Bsp. einfacher Spread in Gummibärchen

Long die grünen
Short die gelben

Mit der Longposition mache ich 100 EUR Gewinn
Mit der Shortposition mache ich 80 EUR Verlust

= 20 EUR Gewinn

Bedeutet die zukünftige Abgeltungssteuer, dass ich die 100 EUR versteuern muss, aber die 80 EUR Verlust nicht gegenrechnen kann?

Wäre so etwas überhaupt steuerrechtlich bzw. verfassungsrechtlich durchsetzbar? Und was heißt eigentlich die Bank führt die Abgeltungssteuer ab. Angenommen ich habe ausschließlich amerikanische Broker über die ich meine Gummibärchen Spreads und Futures handel. Muss ich dann weiterhin eine ganz normale Steuererklärung machen? Fragen, Fragen, Fragen...

Grüße
Jens

StillhalterTrader
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ PFTR [#40]
Das ist genau die entscheidende Frage, ob es bei der Abgeltungssteuer sich um eine definitive Besteuerung handelt (ohne Möglichkeit Verluste gegenzurechnen)oder ob eine Option eingeräumt wird, eine individuelle Veranlagung durchzuführen.
Der Finanzminister (siehe oben) hat ja großzügigerweise in Erwägung gezogen, eine solche Option auf individuelle Veranlagung für Geringverdiener zu ermöglichlichen (soziale Gesichtspunkte).
Ob eine solche Option auf Einzelveranlagung generell ermöglicht wird (um damit auch Verluste gegenzurechnen) ist völlig offen.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird man sich als Trader andere Gestaltungsmöglichkeiten überlegen müssen; wie z.B. Gründung einer Vermögens-Kapitalgesellschaft, Durchführung des Trading im Ausland usw.
Grüße

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