Bluetaipan5
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Die geplante Abgeltungssteuer

Heute habe ich auf w.o. folgenden interessanten Beitrag gefunden. Ob die aufgezeigten Beispiele so korrekt sind, lasse ich offen. Sicher aber ist der Beitrag diskussionswürdig, weil die Folgen einer Abgeltungssteuer uns alle erheblich treffen werden.

Gruß

Bluetaipan

Die Abgeltungssteuer kommt und damit das Aus für Anleger und Trader. Der Markt in Deutschland wird sterben.

Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von nahe an 100% kommt? Das ist ganz einfach und noch längst nicht die schlimmste Variante.

Die folgenden Ausführungen sind umfangreich, aber ich halte es für eine Pflicht für Anleger und Trader, diese zu lesen und für ein Versäumnis, es zu unterlassen. Ich gehe davon aus, dass es niemand hinterher bereut, sollte das doch der Fall sein, so bitte ich um Entschuldigung. Ich habe mich um eine einigermaßen übersichtliche und verständliche Darstellung bemüht, von daher dürfte es leicht zu lesen sein. Es mag an den Prioritäten zu Gunsten der Weltmeisterschaft liegen, ansonsten hätte ein Aufschrei von zumindest Teilen der Bevölkerung erfolgen müssen. Außerdem haben viele Journalisten sich noch keine Gedanken über die Auswirkungen gemacht, sonst würde sicher mehr berichtet. Ich weise darauf hin, dass ich die Ausführungen inhaltlich maßgeblichen Politikern und anderen VIPs zur Verfügung stelle. In der Hoffnung, dass es überhaupt gelesen wird, bevor es in den Papierkorb wandert. Ich will mit meinen Ausführungen niemanden provozieren, sondern lediglich konstruktive Kritik üben sowie die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken. Im besten Fall ergeben sich daraus Diskussionen. Ich bin aber keine Steuerexpertin, allenfalls eine interessierte Amateurin.

Die Abgeltungssteuer für Anleger und Trader kommt. Der Markt in Deutschland wird für Privatanleger sterben.

Am letzten Sonntag, 02.07.2006, in der Nacht und inmitten der WM, hat unsere große Koalition neben dem großen Wurf “Gesundheitsreform” fast unbemerkt auch noch die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform und damit auch die geplante Regelung über die künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgeschäften kommuniziert. Nach intensiver Recherche von mir aus den Quellen Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Spiegel, FAZ, Börse Online, Wirtschaftswoche, Focus, Focus Money und noch weiteren Quellen, ist sich die Koalition bereits über folgende Eckpunkte einig und darüber gibt es kaum Vorbehalte.

Es kommt ab 2008 zu einer Abgeltungssteuer

geplant sind in 2008 ein Satz von 30% und ab 2009 ein Satz von 25%

Und zwar sowohl auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.

Das ist aber nur die Untergrenze, der linke SPD-Flügel hat bereits angekündigt, dass diese Sätze eher zu niedrig sind. Ich erinnere mich noch an den damaligen Vorschlag von Hans Eichel mit einem Satz von 15% und Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens. Auch die Kirchen haben schon angemeldet, dass sie ihren Anteil am Kuchen haben wollen, deshalb wird ein gewisser Aufschlag in Erwägung gezogen. Weiter sind sicher Zweifel angebracht, ob der Steuersatz dann in 2009 tatsächlich auf die avisierten 25% sinkt. Es spielt dann aber auch keine Rolle mehr, wie man gleich sehen wird.

Die Spekulationsfrist von 12 Monaten für Veräußerungsgewinne wird gleichzeitig abgeschafft. Es besteht dann keine Steuerfreiheit für Kursgewinne mehr bei einer Haltedauer von über 12 Monaten, weder für Aktien, Renten, Zertifikaten, Derivaten noch sonst etwas, dass man an der Börse handelt.

Diese Regelung dürfte vor allem für Langfristanleger bitter sein, denn die werden künftig quasi von 0 auf 30% belastet!

Da die Abgeltungssteuer von den Banken anonym abgeführt wird, kann es von der logischen Systematik her auch keinen Verlustvortrag mehr geben.

Des Weiteren wird das sogenannte Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet für Veräußerungsgewinne aus Aktien und auch für deren Dividenden künftig, dass der volle Spekulationsgewinn versteuert werden muss und nicht mehr, wie bisher, innerhalb der Spekulationsfrist nur der halbe Gewinn!

Damit man sich diese Auswirkung vorstellen kann, hier mal ein ganz kurzes Beispiel:

Bei einem angenommenen Spekulationsgewinn durch Aktien in Höhe von 10.000 Euro werden im Moment 5.000, -- Euro mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nehmen wir mal an, der liegt bei 40%, was aber relativ selten sein dürfte, die meisten liegen weit darunter. Also fallen bei diesem Satz dann 40% Steuern aus
5.000, -- Euro an, das sind genau 2.000, -- Euro.
Nach der künftigen Regelung ohne Halbeinkünfteverfahren werden die vollen 10.000, -- Euro dann mit 30% versteuert, das ergibt dann 3.000, --.

Jetzige Regelung: 2.000, -- Euro Steuern

Geplante Regelung: 3.000, -- Euro Steuern

Damit sind dann satte 50% zusätzlich zu zahlen, das gilt auch für Dividenden. Die Differenz wird aber noch größer, wenn der persönliche Steuersatz unter den zu meiner Berechnung herangezogenen 40% liegt. Der momentane durchschnittliche Grenzsteuersatz dürfte so zwischen 25 und 30% liegen. Es mag unter diesen Voraussetzungen fast ein wenig ironisch anmuten, dass aus Regierungskreisen verlautbart wird, die neue geplante Regelung sei eine erhebliche Verbesserung für die Anleger. Die SPD-Linke spricht gar von einer ungerechten Entlastung der Anleger. Es kann soweit kommen, dass die breite Bevölkerung, die Gewerkschaften, die Kirchen usw. tatsächlich denken werden, eine Entlastung und damit eine Verbesserung für Anleger und Trader würde damit geschaffen, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Eine mögliche, aber auch nur wenige Anleger betreffende “Verbesserung”, kann nur bei reinen Zinseinkünften in Frage kommen und auch nur dann, wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 30% liegt. Dass alle anderen auch für Zinseinkünfte mehr bezahlen müssen als jetzt, ist also möglich. Das würde dann die sogenannten Kleinanleger treffen. Eine Chance, dass bei einer Schlechterstellung, für Anleger deren Grenzsteuersatz unter den 30% liegt, diese die Differenz der abgeführten Abschläge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wieder bekommen, besteht allerdings noch.

Offen ist noch, wie die Bank den Gewinn bei einem Depotübertrag von Wertpapieren ermitteln soll. Das ist für die Banken schlicht und einfach nicht möglich. Deshalb wird möglicherweise bei einem Verkauf nach einem Depotübertrag der gesamte Verkaufserlös als Spekulationsgewinn betrachtet und darauf die Abgeltungssteuer erhoben. Das ist ja im Prinzip heute schon so, beispielsweise bei einem Depotübertrag von Garantiezertifikaten. Wenn der Anleger hier leer ausgeht, könnte das mit einem Hinweis auf die nun schlanker werdende Verwaltung geschehen. Daraus ergibt sich dann auch gleich die Begründung, nämlich den Abbau der Bürokratie. Also, unter diesem Aspekt sind dann natürlich Depotüberträge tabu, auch wenn die Bank beispielsweise einen grottenschlechten Service bietet. Nun, liebe Investoren, Anleger, Trader...sucht euch noch schnell einen guten Broker, mit dem es Freude macht, langfristig zusammen zu arbeiten.

Aber das schlimmste kommt erst jetzt!

Weiter ist im gegenseitigen Einvernehmen der Koalitionsparteien nach dem momentanen Stand zu befürchten, dass die Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten entfällt. Dies sei durch die Systematik der Abgeltung gar nicht anders möglich. Wenn es zu einem Wegfall der Verlustverrechnung kommt, ist das der entscheidende Dolchstoss. Man muss sich das in der Praxis so vorstellen: Bei einem Verkauf prüft die Bank, ob ein Gewinn entstanden ist oder eben nicht.

Ist ein Spekulationsgewinn entstanden, der sich aus der Differenz zwischen Kauf und Verkauf ergibt, führt die Bank 30% auf den Gewinn sofort und anonym an das zuständige Finanzamt ab. Ist ein Verlust angefallen, kann die Bank natürlich im Gegenzug nichts gutschreiben, woher denn auch? Ein Verlust ist für die Bank und damit auch für das Finanzamt somit nicht relevant, er wird auch nirgendwo festgehalten. Weiter ist es für die Banken unmöglich, im gleichen Steuerjahr angefallene Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, das geht schon deshalb nicht, wenn man sich vorstellt, dass beispielsweise jeweils 2 Transaktionen mit Gewinnen und Verlusten anfallen. Jetzt sind aber die ersten beiden Transaktion mit einem Gewinn behaftet und die beiden weiteren Transaktionen mit einem Verlust, dann hat die Bank bereits für die ersten beiden Geschäfte Abgeltungssteuer abgeführt. Bei den letzten beiden Transaktionen, die mit Verlust enden, kann weder etwas abgeführt werden, noch kann etwas nachträglich verrechnet werden. Aber das ist ja vielleicht auch nicht gewünscht, würde es doch die Steuereinnahmen mindern. Eine konsequente Abgeltungssteuer sieht im Prinzip keine Verlustverrechnung vor, das ist ja gerade die Absicht einer Abschlagsteuer (nicht zu verwechseln mit einer Quellensteuer).

Selbstverständlich wäre bei der geplanten Regelung auch kein Verlustvortrag mehr möglich!

So mancher mag sich die Hände reiben, aber die Freude wird nicht lange halten, weil die Marktteilnehmer auf Dauer nicht mehr aktiv sein werden, ja gar nicht mehr können! Im Folgenden einige unglaubliche, aber absolut realistische Beispiele, wie sich die Streichung von Verlusten auswirken würde. Und welcher Anleger / Trader hat noch keine Verluste gemacht? Ich kenne keinen Einzigen.

[b]Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von 75% kommt. So geht das:

Beispiel 1

Prämissen: Aktien, Grenzsteuersatz 30%, Abgeltung 30%, Kapitaleinsatz: 150.000,--

Gewinn: 50.000,-- Verlust: 30.000,--

jetzige Regelung:

mit Halbeinkünfte Verfahren: 30% aus 10.000,--ergibt 3.000,--Steuer

Dem Anleger verbleiben 17.000,-- Euro. Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

geplante Regel:

30% aus 50.000,-- ergibt 15.000,-- Steuer / keine Verlustverrechnung möglich

Dem Anleger verbleiben 5.000,--Euro. In Bezug auf die 20.000,-- Euro tatsächlichen Gewinn hat er dann einen Steuersatz von 75% !!!!

Kommentar:

Für 5.000,-- verbleibendem Gewinn lohnt das Risiko nicht. Hätte er die 150.000,-- mit nur 4% angelegt, würde er einen risikolosen Bruttozins von 6.000,-- erhalten!

Und wer wird schon auf seinen tatsächlichen Gewinn 75% Steuern zahlen?

Beispiel 2

siehe 1, aber jetzt für Derivate (Optionen, Futures...), Zertifikaten, Fonds, Bonds

jetzige Regelung, ohne Halbeinkünfte Verfahren: 6.000,-- Steuer

Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

geplante Neuregelung 15.000,-- Steuer

Kommentar:

Auch dieser Anleger kann es bleiben lassen! Bei 20.000,-- Bruttogewinnen verbleiben mit der geplanten neuen Regelung 9.000,--Euro weniger übrig.

In Bezug auf die 20.000,--Euro ist das ebenfalls eine Steuerlast von 75%!!!!

Tatsächlich gibt es unzählige Konstellationen, bei denen die Steuerlast ohne weiteres nahe an 100% auf den tatsächlichen Gewinn kommt.

Aber es kommt noch schlimmer!!

Beispiel 3

In einem “schlechten Jahr”, was leider oft vorkommt, wird kein Gewinn gemacht,

sondern die Verluste und Gewinne, jeweils in Höhe von 80.000,-- Euro gleichen sich aus, so dass das Ergebnis 0,-- Euro ist. Dieses Beispiel gilt jetzt für sämtliche Finanzinstrumente.

jetzige Regelung: 0,--Euro Steuer

geplante Regelung: 24.000,-- Steuer (30% aus 80.000,--Euro)

Kommentar:

Dieser Anleger verliert aus der Substanz!! 24.000,--Euro, obwohl er keinen Cent Gewinn gemacht hat!!! Ich bin nicht in der Lage auszurechnen, wie hoch die prozentuale Steuerlast bei einer Nominalsteuerlast von 24.000,-- Euro in Bezug auf einen “Gewinn” von 0 Euro ist.

Man kann es nicht glauben, aber es kommt noch schlimmer! Im Falle eines Verlustes!

Beispiel 4

Wer erinnert sich nicht an die Baissejahre 2001 und 2002?

Gewinn mit Derivaten, Fonds, Zertifikaten: 30.000,-- Euro.

Verlust 60.000,-- Euro.

jetzige Regel:

Steuer 0,-- und ein Verlustvortrag von 30.000,-- Euro*

geplante Regel: 9.000,-- Euro!! Steuern und kein Verlustvortrag!

*Ein Verlustvortrag in Höhe von 30.000,-- Euro kann je nach persönlichem Steuersatz bis ca. 12.000,-- Euro “wert” sein!

Kommentar:

Dieser Anleger zahlt zu seinem schmerzlichen Verlust in Höhe von
30.000,-- Euro noch zusätzlich 9.000,--Euro Steuern. Damit erhöht sich der Verlust dann auf 39.000,--!!!

Ich glaube, dass es rein mathematisch nicht möglich ist, auszurechnen, wie hoch der prozentuale Steuersatz in Bezug auf die nominale Steuerlast von 9.000,-- Euro bei einem Verlust von 30.000,-- Euro ist.

Man könnte noch viele Beispiele rechnen, ich will es hierbei belassen. Egal ob große oder kleine Beträge, hoher Steuersatz oder niedriger Steuersatz, es gibt so gut wie keine Varianten für eine Besserstellung mit der geplanten Neuregelung. Auch nicht für andere, als von mir gewählte, Konstellationen.

Ich hoffe, damit widerlegt zu haben, dass es sich bei der geplanten Neuregelung um eine Verbesserung handelt. Kommt die Abgeltungssteuer in dieser Form, wird das meiner Meinung nach in mehrfacher Hinsicht ganz erhebliche Konsequenzen haben. Man kann nur hoffen, dass sich noch etwas ändert.Die Chancen sind nicht gerade rosig. Wie es andere Länder machen, die eine Abgeltungssteuer haben, weiß ich nicht. Vielleicht mit einer Möglichkeit der Verlustverrechnung oder mit erheblich niedrigeren Sätzen.

Fazit:

Der zentrale Punkt ist die Verrechnungsmöglichkeit zwischen Gewinnen und Verlusten. Diese Möglichkeit muss meiner Meinung nach unbedingt bestehen bleiben.

Aber auch durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens entsteht eine wesentliche Verschlechterung trotz optisch niedriger Sätze.30% Abgeltungssteuer ohne Halbeinkünfteverfahren entsprechen 60%!! Steuerlast im Vergleich zu dem derzeitig geltenden Halbeinkünfteverfahren.

Außerdem wäre eine Abschaffung von Verlustvorträgen ebenfalls sehr nachteilig und eine erhebliche Behinderung der Märkte. Auf diesen Punkt bin ich in meinen Ausführungen am wenigsten eingegangen, dennoch halte ich ihn für einen weiteren entscheidenden und äußerst sensiblen Punkt. Leider richten sich Gewinne und Verluste nicht nach Kalenderjahren. Wenn aber die Anleger dieses Risiko zusätzlich zum ohnehin bestehenden Marktrisiko tragen müssen, in einem Kalenderjahr erlittene Verluste nicht mehr berücksichtigen zu können, ergibt sich sofort ein wesentlich verschlechtertes Chance-Risiko-Verhältnis, das sehr viele potentielle Markteilnehmer davon abhalten würde, sich zu engagieren.

Wird die Abgeltungssteuer wie geplant eingeführt, ist der Markt in Deutschland zumindest für Privatanleger tot. Allenfalls machen noch reine Zinsanlagen, aber auch die nur bedingt, Sinn. Das Verhältnis zwischen Risiko und Chance ist dann so grottenschlecht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich unter solchen Voraussetzungen noch Marktteilnehmer finden lassen.

Der volkswirtschaftliche Schaden wäre immens. Es hätte Auswirkungen, die man sich jetzt auch mit viel Phantasie nicht vorstellen kann. Aber darauf will ich an dieser Stelle nicht eingehen.

Grüße

tina

P.S.
Dieser Beitrag hat mich eine Menge Arbeit gekostet. Ich werde in verschiedenen Boards einen Thread eröffnen. Sollte das Thema schon mal in einem anderen Thread angesprochen worden sein, bitte ich um Nachsehen. Aber ich kann jetzt nicht alle Beiträge recherchieren. Ich glaube, es macht trotzdem Sinn, da ich das Thema relativ ausführlich durchleuchtet habe. Weiter weise ich darauf hin, dass ich nicht alles bis in das letzte Detail angeführt habe, so sind beispielsweise aus Übersichtlichkeitsgründen bei den Berechnungen die Solidarzuschläge nicht berücksichtigt. Ich übernehme auch keine Gewähr, dass meine Ausführungen ohne Fehler sind. Der Beitrag beinhaltet lediglich meine persönliche Meinung. Kommentare erwünscht!

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Spekulationsfrist soll erst 2009 fallen

Focus Money (15.10.06) - Private Anleger können langfristig gehaltene Wertpapiere voraussichtlich ein Jahr länger steuerfrei verkaufen als bisher geplant. Union und SPD wollen die Spekulationsfrist für Wertpapiere erst im Jahr 2009 kippen, wie FOCUS aus Verhandlungskreisen der Unternehmenssteuerreform erfuhr. Die Verschiebung um ein weiteres Jahr begründen die Finanzpolitiker der Koalition damit, dass auch die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://focus.msn.de/finanzen/aktien/aktien_nid_37450.html)

scorpion260
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Weiß schon jemand, wann die Spekulationsfrist denn nun abgeschafft wird?
Hoffentlich nicht doch schon ab 01.01.2007.

Die letzte Info war, erst 2009 im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer. Sicher war das aber noch nicht, oder?!

Gruß

Scorpion

Roti
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ scorpion260 [#63]

mein Wissensstand ist auch der 1.1.2009, jedoch weisst Du wohl selbst das bei unserer Regierung sich dies auch alles wieder ändern kann, lass die doch mal die Reits einführen, da wird auch zum 1.1.2007 gestartet obwohl es endgültig erst im März 2007 gesetzlich geregt ist. So läuft es halt.

Ob die Stichtagsregelung so kommt sei mal dahingestellt?!

Dreist finde ich wie das FA gleich die Gewinne abgeführt bekommen soll, auch wenn ich Verluste gegenrechnen darf. Diese Verluste werden wohl erst ein Kalenderjahr später wieder erstattet.

Gut das ausländische Broker davon nicht betroffen sind!

Beste Grüße

Roti

scorpion260
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ select [#22]

Habe diese Grafik jetzt erst zufällig gesehen.
Was bedeutet denn diese, oder worauf bezieht sich diese?

Gruß

Scorpion

select
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ scorpion260 [#65]

Das war zur Diskussionsaufforderung gedacht.

GMTMaster
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

HANDELSBLATT, Freitag, 3. November 2006, 09:44 Uhr
Reform

Abgeltungsteuer kommt 2009 mit 25 Prozent
Von Sven Afhüppe

Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung hat neben einer Reform der Unternehmensbesteuerung auch finanzmarktrelevante Beschlüsse getroffen. Ab 2009 sollen Kapitalerträge und Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit 25 Prozent besteuert werden.

BERLIN. Demnach sollen zu Beginn des Jahres 2009 Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent besteuert werden. Damit tritt die Abgeltungsteuer ein Jahr später in Kraft als die geplante Unternehmensteuerreform. Zusätzlich sollen die noch bestehenden Steuervorteile bei der so genannten Wertpapierleihe deutlich reduziert werden, um einen Teil der Steuerausfälle im Rahmen der Unternehmensteuerreform gegenfinanzieren zu können.

Die beiden Verhandlungsführer, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück SPD) und Roland Hessens Ministerpräsident Koch (CDU), sagten, dass „mit der Abgeltungssteuer Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger wird, was für die Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland von großer Bedeutung ist“. Gleichzeitig könne die Kontenabfrage entfallen.

Mit der Einführung einer Abgeltungssteuer werden nach Steinbrücks Worten erstmals in Deutschland die unterschiedlichen Kapitalertragsarten einheitlich besteuert. Bemessungsgrundlage sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag reduziert werden. Dieser ergibt sich aus dem Sparer-Freibetrag und einem Werbungskosten-Pauschbetrag. Ein darüber hinausgehender Abzug von Werbungskosten soll nicht möglich sein.

Für Sparer mit einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent soll es die Möglichkeit einer individuellen Veranlagung geben. Sie müssten dann nicht mehr zahlen als im geltenden System, wo sie im Rahmen des so genannten Halbeinkünfteverfahrens die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent besteuern müssen.

Mit der Abgeltungsteuer wird das von der rot-grünen Koalition eingeführte Halbeinkünfteverfahren wieder abgeschafft. Das bedeutet, dass Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Spekulationsgewinne vollständig und nicht wie bisher zur Hälfte versteuert werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Steinbrück und Koch planen, die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne zu streichen.

Die Einführung einer Abgeltungssteuer sieht aber nicht nur Vorteile für die Bürger vor. So planen Steinbrück und Koch, die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne, die ein Jahr nach dem Kauf der Aktien erzielt wird, zu streichen. Gewinne aus privaten Spekulationsgeschäften sollen künftig „unabhängig von der Haltedauer“ besteuert werden. Dadurch steigt die Steuerlast für Anleger und Aktionäre zum Teil deutlich. Diese Regel soll jedoch nur für sämtliche nach Ende Dezember 2008 erworbenen Kapitalanlagen gelten.

Steinbrück kündigte zudem an, dass die heftig umstrittenen Kontrollmitteilungen der Banken künftig in den meisten Fällen entfallen sollten. Sie seien nur noch vorgesehen, wenn der Sparer staatliche Leistungen in Anspruch nehme.

Spürbare Einschränkungen plant die Steuer-Arbeitsgruppe der großen Koalition auch bei der Wertpapieranleihe. Dabei verleiht in der Regel eine Bank Aktien an ein Unternehmen und kassiert dafür eine Leihgebühr und eine Ausgleichszahlung für die erhaltende Dividende. Für das Unternehmen ist die Dividende steuerfrei, Leihgebühr und Ausgleichszahlung können dagegen vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden. Unterm Strich erzielt das Unternehmen durch das Leihgeschäft einen Verlust und reduziert damit seinen steuerpflichtigen Gewinn.

Um dieses Steuerschlupfloch zu minimieren schlägt die koalitionsinterne Steuergruppe verschiedene Lösungen vor. Steinbrück und Koch favorisieren eine Alternative, bei der die Dividendenerträge auch beim Unternehmen steuerpflichtig erklärt werden. Diese Lösung mache „die steuerinduzierte Wertpapierleihe unattraktiv, so die Begründung der Steuerexperten. Welches Modell für eine Reform der Wertpapierleihe in den Gesetzentwurf aufgenommen wird, sollen die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD in den nächsten Wochen entscheiden.

http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Deutschland/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1159075/default.aspx/abgeltungsteuer-kommt-2009-mit-25-prozent.html

scorpion260
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Roti [#64]

"Gut das ausländische Broker davon nicht betroffen sind!"

Ich habe noch ein Depot bei Nordnet (Norwegen) und IW-Bank (Italien).
EU-Länder dürften doch trotzdem sofort abführen, denke ich?!
Bei welchem Broker bist Du?

@ GMTMaster [#67]

Danke:-).
Hatte ich auch gelesen. Abwarten was aus der Spekulationsfrist wird.

"Diese Regel soll jedoch nur für sämtliche nach Ende Dezember 2008 erworbenen Kapitalanlagen gelten. "

Das wäre schon eine Verbesserung, daß die Spekulationsfrist erst für Positionen wegfällt, die ab 01.01.2009 gekauft wurden. Dann könnten alle alten Posi bestehen bleiben und wären auch bei einem Verkauf Jahre später immer noch steuerfrei. Damit könnte ich halbwegs leben.

Gast

Gewinn werden sofort besteuert und Verluste muss man sich mühselig nach Abschluss des Jahres vom Fiskus wiederholen. Das kann gut gegen einen laufen.

Ein graumsamer Gedanke, der verhindert das ich z. B. ein Konto bei ABN AMRO Marketindex ein Konto eröffne um dort den DAX zu handeln.

Wie läuft das eigentlich bei den Amerikanern, wird dort auch sofort der Gewinn besteuert, sprich vom Konto abgezogen? Wenn ja wie händeln das die dortigen DAytrader und kurzfristigen Trader?

Versteh nicht warum man das nicht einfach zum Stichttag 31.12. macht .....

StillhalterTrader
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Deutschland/_pv/doc

HANDELSBLATT, Donnerstag, 2. November 2006, 18:00 Uhr

Eckpunkte der Beschlüsse zur Abgeltungsteuer

Neben der Unternehmensteuerreform haben sich die Experten der großen Koalition auch auf die Einführung einer Abgeltungsteuer verständigt. Hier die Eckpunkte:

Die Abgeltungsteuer soll Anfang 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent in Kraft treten und für Zinserträge, Investmentfondserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne gelten. Immobilien bleiben außen vor. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen hinzu. Die Einführung einer Abgeltungsteuer bricht radikal mit dem bestehenden System. Die Steuer wird nach Berechnungen des Ministeriums rund 1,73 Mrd. Euro kosten.

Wie wirkt die Abgeltungssteuer bei Dividenden?

Nach dem Willen der Koalitionäre soll die Abgeltungsteuer zudem das erst 2001 von der rot-grünen Regierung eingeführte Halbeinkünfteverfahren ablösen. Derzeit werden nur 50 Prozent der Einkünfte aus Dividenden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Aktionärs belegt. Diesen Rabatt räumt der Fiskus ein, um eine Doppelbesteuerung sowohl auf der Ebene des Unternehmens als auch beim Aktionär zu vermeiden.

Künftig soll nach dem Willen der Koalitionäre von jedem Euro Dividendenzahlung über dem Sparerfreibetrag 25 Cent Steuern fällig sein. Das führt nach Berechnungen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zu deutlich höheren Belastungen. Hat ein Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent seinen Sparerfreibetrag ausgeschöpft, muss er derzeit 158,30 Euro Steuern auf eine Dividende von 1000 Euro zahlen. Bei einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent müsste er 264,75 Euro an den Fiskus überweisen. Weniger kostspielig wäre die Neuregelung für gut Verdienende, die den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen. Derzeit bleiben ihnen von 1000 Euro Dividenden 778,45 Euro übrig. Mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent werden es 736,25 Euro sein.

Wie wirkt die Abgeltungssteuer bei Veräußerungsgewinnen?

In der Tendenz sind die Auswirkungen auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ähnlich. Ein Spekulationsgewinn wird künftig nicht mehr im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens besteuert, sondern es gilt der Satz der Abgeltungsteuer. Das heißt, die Steuerlast auf solche Gewinne steigt. Wie auch bei der Dividendenbesteuerung sind Spitzenverdiener von dieser Steigerung weniger betroffen als Geringverdiener. Vor allem für langfristig orientiere Anleger kommt es zu einer teuren Veränderung, weil die Koalition plant, die nach einem Jahr geltende Steuerfreiheit für private Veräußerungsgewinne abzuschaffen. Die Steuerlast steigt für jeden Anleger, am wenigsten sind jedoch Spitzenverdiener betroffen, die kurzfristig Aktien kaufen oder verkaufen. verwirrtverwirrtverwirrt

Die neue Abgeltungsteuer soll nur für Aktienkäufe und anschließende -verkäufe gelten, die nach dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden.

Mit dem Wegfall der Steuerfreiheit wird es künftig auch möglich sein, Verluste aus Spekulationsgeschäften bei der Steuergeltend zu machen. Dies soll aber nur im Rahmen der Einkunftsart gelten. Das heißt, eine Verrechnung etwa mit einem Gehalt ist nicht möglich.

Anmerkung:
Der Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren war schon total unsozial, da Kleinverdiener aufgrund einer "Doppelbesteuerung" beim Halbeinkünfteverfahren benachteiligt werden. Durch den geplanten Wegfall
des Halbeinkünfteverfahrens wird diese unsoziale Vorgehensweise noch weiter verschärft, was die obigen Berechnungsbeispiele zeigen. Die Großverdiener sind wieder einmal die Gewinner. Leider merkt die Masse nicht, wie sie wieder einmal über den Tisch gezogen wird; das ist ja das Schlimme !

Gast

"Leider merkt die Masse nicht, wie sie wieder einmal über den Tisch gezogen wird; das ist ja das Schlimme !"

Das stimmt nicht. Das wird sehr wohl gemerkt.
Wie soll man sich aber gegen verbohrte u. besserwissende Beschlussgeber (Koch, Steinbrück...) wehren ?

Rückrufservice
Beschreiben Sie bitte Ihr Anliegen, damit wir uns auf den Rückruf vorbereiten können.
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass die von mir angegebenen Daten inklusive der Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung meiner Anfrage genutzt und nicht ohne Einwilligung weitergegeben. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Jetzt registrieren

Jetzt registrieren und ZMP Live+ 14 Tage kostenlos testen!
  • Dauerhaft kostenfrei
  • Keine Zahlungsinformationen erforderlich