Bluetaipan5
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Die geplante Abgeltungssteuer

Heute habe ich auf w.o. folgenden interessanten Beitrag gefunden. Ob die aufgezeigten Beispiele so korrekt sind, lasse ich offen. Sicher aber ist der Beitrag diskussionswürdig, weil die Folgen einer Abgeltungssteuer uns alle erheblich treffen werden.

Gruß

Bluetaipan

Die Abgeltungssteuer kommt und damit das Aus für Anleger und Trader. Der Markt in Deutschland wird sterben.

Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von nahe an 100% kommt? Das ist ganz einfach und noch längst nicht die schlimmste Variante.

Die folgenden Ausführungen sind umfangreich, aber ich halte es für eine Pflicht für Anleger und Trader, diese zu lesen und für ein Versäumnis, es zu unterlassen. Ich gehe davon aus, dass es niemand hinterher bereut, sollte das doch der Fall sein, so bitte ich um Entschuldigung. Ich habe mich um eine einigermaßen übersichtliche und verständliche Darstellung bemüht, von daher dürfte es leicht zu lesen sein. Es mag an den Prioritäten zu Gunsten der Weltmeisterschaft liegen, ansonsten hätte ein Aufschrei von zumindest Teilen der Bevölkerung erfolgen müssen. Außerdem haben viele Journalisten sich noch keine Gedanken über die Auswirkungen gemacht, sonst würde sicher mehr berichtet. Ich weise darauf hin, dass ich die Ausführungen inhaltlich maßgeblichen Politikern und anderen VIPs zur Verfügung stelle. In der Hoffnung, dass es überhaupt gelesen wird, bevor es in den Papierkorb wandert. Ich will mit meinen Ausführungen niemanden provozieren, sondern lediglich konstruktive Kritik üben sowie die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken. Im besten Fall ergeben sich daraus Diskussionen. Ich bin aber keine Steuerexpertin, allenfalls eine interessierte Amateurin.

Die Abgeltungssteuer für Anleger und Trader kommt. Der Markt in Deutschland wird für Privatanleger sterben.

Am letzten Sonntag, 02.07.2006, in der Nacht und inmitten der WM, hat unsere große Koalition neben dem großen Wurf “Gesundheitsreform” fast unbemerkt auch noch die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform und damit auch die geplante Regelung über die künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgeschäften kommuniziert. Nach intensiver Recherche von mir aus den Quellen Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Spiegel, FAZ, Börse Online, Wirtschaftswoche, Focus, Focus Money und noch weiteren Quellen, ist sich die Koalition bereits über folgende Eckpunkte einig und darüber gibt es kaum Vorbehalte.

Es kommt ab 2008 zu einer Abgeltungssteuer

geplant sind in 2008 ein Satz von 30% und ab 2009 ein Satz von 25%

Und zwar sowohl auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.

Das ist aber nur die Untergrenze, der linke SPD-Flügel hat bereits angekündigt, dass diese Sätze eher zu niedrig sind. Ich erinnere mich noch an den damaligen Vorschlag von Hans Eichel mit einem Satz von 15% und Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens. Auch die Kirchen haben schon angemeldet, dass sie ihren Anteil am Kuchen haben wollen, deshalb wird ein gewisser Aufschlag in Erwägung gezogen. Weiter sind sicher Zweifel angebracht, ob der Steuersatz dann in 2009 tatsächlich auf die avisierten 25% sinkt. Es spielt dann aber auch keine Rolle mehr, wie man gleich sehen wird.

Die Spekulationsfrist von 12 Monaten für Veräußerungsgewinne wird gleichzeitig abgeschafft. Es besteht dann keine Steuerfreiheit für Kursgewinne mehr bei einer Haltedauer von über 12 Monaten, weder für Aktien, Renten, Zertifikaten, Derivaten noch sonst etwas, dass man an der Börse handelt.

Diese Regelung dürfte vor allem für Langfristanleger bitter sein, denn die werden künftig quasi von 0 auf 30% belastet!

Da die Abgeltungssteuer von den Banken anonym abgeführt wird, kann es von der logischen Systematik her auch keinen Verlustvortrag mehr geben.

Des Weiteren wird das sogenannte Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet für Veräußerungsgewinne aus Aktien und auch für deren Dividenden künftig, dass der volle Spekulationsgewinn versteuert werden muss und nicht mehr, wie bisher, innerhalb der Spekulationsfrist nur der halbe Gewinn!

Damit man sich diese Auswirkung vorstellen kann, hier mal ein ganz kurzes Beispiel:

Bei einem angenommenen Spekulationsgewinn durch Aktien in Höhe von 10.000 Euro werden im Moment 5.000, -- Euro mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nehmen wir mal an, der liegt bei 40%, was aber relativ selten sein dürfte, die meisten liegen weit darunter. Also fallen bei diesem Satz dann 40% Steuern aus
5.000, -- Euro an, das sind genau 2.000, -- Euro.
Nach der künftigen Regelung ohne Halbeinkünfteverfahren werden die vollen 10.000, -- Euro dann mit 30% versteuert, das ergibt dann 3.000, --.

Jetzige Regelung: 2.000, -- Euro Steuern

Geplante Regelung: 3.000, -- Euro Steuern

Damit sind dann satte 50% zusätzlich zu zahlen, das gilt auch für Dividenden. Die Differenz wird aber noch größer, wenn der persönliche Steuersatz unter den zu meiner Berechnung herangezogenen 40% liegt. Der momentane durchschnittliche Grenzsteuersatz dürfte so zwischen 25 und 30% liegen. Es mag unter diesen Voraussetzungen fast ein wenig ironisch anmuten, dass aus Regierungskreisen verlautbart wird, die neue geplante Regelung sei eine erhebliche Verbesserung für die Anleger. Die SPD-Linke spricht gar von einer ungerechten Entlastung der Anleger. Es kann soweit kommen, dass die breite Bevölkerung, die Gewerkschaften, die Kirchen usw. tatsächlich denken werden, eine Entlastung und damit eine Verbesserung für Anleger und Trader würde damit geschaffen, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Eine mögliche, aber auch nur wenige Anleger betreffende “Verbesserung”, kann nur bei reinen Zinseinkünften in Frage kommen und auch nur dann, wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 30% liegt. Dass alle anderen auch für Zinseinkünfte mehr bezahlen müssen als jetzt, ist also möglich. Das würde dann die sogenannten Kleinanleger treffen. Eine Chance, dass bei einer Schlechterstellung, für Anleger deren Grenzsteuersatz unter den 30% liegt, diese die Differenz der abgeführten Abschläge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wieder bekommen, besteht allerdings noch.

Offen ist noch, wie die Bank den Gewinn bei einem Depotübertrag von Wertpapieren ermitteln soll. Das ist für die Banken schlicht und einfach nicht möglich. Deshalb wird möglicherweise bei einem Verkauf nach einem Depotübertrag der gesamte Verkaufserlös als Spekulationsgewinn betrachtet und darauf die Abgeltungssteuer erhoben. Das ist ja im Prinzip heute schon so, beispielsweise bei einem Depotübertrag von Garantiezertifikaten. Wenn der Anleger hier leer ausgeht, könnte das mit einem Hinweis auf die nun schlanker werdende Verwaltung geschehen. Daraus ergibt sich dann auch gleich die Begründung, nämlich den Abbau der Bürokratie. Also, unter diesem Aspekt sind dann natürlich Depotüberträge tabu, auch wenn die Bank beispielsweise einen grottenschlechten Service bietet. Nun, liebe Investoren, Anleger, Trader...sucht euch noch schnell einen guten Broker, mit dem es Freude macht, langfristig zusammen zu arbeiten.

Aber das schlimmste kommt erst jetzt!

Weiter ist im gegenseitigen Einvernehmen der Koalitionsparteien nach dem momentanen Stand zu befürchten, dass die Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten entfällt. Dies sei durch die Systematik der Abgeltung gar nicht anders möglich. Wenn es zu einem Wegfall der Verlustverrechnung kommt, ist das der entscheidende Dolchstoss. Man muss sich das in der Praxis so vorstellen: Bei einem Verkauf prüft die Bank, ob ein Gewinn entstanden ist oder eben nicht.

Ist ein Spekulationsgewinn entstanden, der sich aus der Differenz zwischen Kauf und Verkauf ergibt, führt die Bank 30% auf den Gewinn sofort und anonym an das zuständige Finanzamt ab. Ist ein Verlust angefallen, kann die Bank natürlich im Gegenzug nichts gutschreiben, woher denn auch? Ein Verlust ist für die Bank und damit auch für das Finanzamt somit nicht relevant, er wird auch nirgendwo festgehalten. Weiter ist es für die Banken unmöglich, im gleichen Steuerjahr angefallene Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, das geht schon deshalb nicht, wenn man sich vorstellt, dass beispielsweise jeweils 2 Transaktionen mit Gewinnen und Verlusten anfallen. Jetzt sind aber die ersten beiden Transaktion mit einem Gewinn behaftet und die beiden weiteren Transaktionen mit einem Verlust, dann hat die Bank bereits für die ersten beiden Geschäfte Abgeltungssteuer abgeführt. Bei den letzten beiden Transaktionen, die mit Verlust enden, kann weder etwas abgeführt werden, noch kann etwas nachträglich verrechnet werden. Aber das ist ja vielleicht auch nicht gewünscht, würde es doch die Steuereinnahmen mindern. Eine konsequente Abgeltungssteuer sieht im Prinzip keine Verlustverrechnung vor, das ist ja gerade die Absicht einer Abschlagsteuer (nicht zu verwechseln mit einer Quellensteuer).

Selbstverständlich wäre bei der geplanten Regelung auch kein Verlustvortrag mehr möglich!

So mancher mag sich die Hände reiben, aber die Freude wird nicht lange halten, weil die Marktteilnehmer auf Dauer nicht mehr aktiv sein werden, ja gar nicht mehr können! Im Folgenden einige unglaubliche, aber absolut realistische Beispiele, wie sich die Streichung von Verlusten auswirken würde. Und welcher Anleger / Trader hat noch keine Verluste gemacht? Ich kenne keinen Einzigen.

[b]Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von 75% kommt. So geht das:

Beispiel 1

Prämissen: Aktien, Grenzsteuersatz 30%, Abgeltung 30%, Kapitaleinsatz: 150.000,--

Gewinn: 50.000,-- Verlust: 30.000,--

jetzige Regelung:

mit Halbeinkünfte Verfahren: 30% aus 10.000,--ergibt 3.000,--Steuer

Dem Anleger verbleiben 17.000,-- Euro. Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

geplante Regel:

30% aus 50.000,-- ergibt 15.000,-- Steuer / keine Verlustverrechnung möglich

Dem Anleger verbleiben 5.000,--Euro. In Bezug auf die 20.000,-- Euro tatsächlichen Gewinn hat er dann einen Steuersatz von 75% !!!!

Kommentar:

Für 5.000,-- verbleibendem Gewinn lohnt das Risiko nicht. Hätte er die 150.000,-- mit nur 4% angelegt, würde er einen risikolosen Bruttozins von 6.000,-- erhalten!

Und wer wird schon auf seinen tatsächlichen Gewinn 75% Steuern zahlen?

Beispiel 2

siehe 1, aber jetzt für Derivate (Optionen, Futures...), Zertifikaten, Fonds, Bonds

jetzige Regelung, ohne Halbeinkünfte Verfahren: 6.000,-- Steuer

Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

geplante Neuregelung 15.000,-- Steuer

Kommentar:

Auch dieser Anleger kann es bleiben lassen! Bei 20.000,-- Bruttogewinnen verbleiben mit der geplanten neuen Regelung 9.000,--Euro weniger übrig.

In Bezug auf die 20.000,--Euro ist das ebenfalls eine Steuerlast von 75%!!!!

Tatsächlich gibt es unzählige Konstellationen, bei denen die Steuerlast ohne weiteres nahe an 100% auf den tatsächlichen Gewinn kommt.

Aber es kommt noch schlimmer!!

Beispiel 3

In einem “schlechten Jahr”, was leider oft vorkommt, wird kein Gewinn gemacht,

sondern die Verluste und Gewinne, jeweils in Höhe von 80.000,-- Euro gleichen sich aus, so dass das Ergebnis 0,-- Euro ist. Dieses Beispiel gilt jetzt für sämtliche Finanzinstrumente.

jetzige Regelung: 0,--Euro Steuer

geplante Regelung: 24.000,-- Steuer (30% aus 80.000,--Euro)

Kommentar:

Dieser Anleger verliert aus der Substanz!! 24.000,--Euro, obwohl er keinen Cent Gewinn gemacht hat!!! Ich bin nicht in der Lage auszurechnen, wie hoch die prozentuale Steuerlast bei einer Nominalsteuerlast von 24.000,-- Euro in Bezug auf einen “Gewinn” von 0 Euro ist.

Man kann es nicht glauben, aber es kommt noch schlimmer! Im Falle eines Verlustes!

Beispiel 4

Wer erinnert sich nicht an die Baissejahre 2001 und 2002?

Gewinn mit Derivaten, Fonds, Zertifikaten: 30.000,-- Euro.

Verlust 60.000,-- Euro.

jetzige Regel:

Steuer 0,-- und ein Verlustvortrag von 30.000,-- Euro*

geplante Regel: 9.000,-- Euro!! Steuern und kein Verlustvortrag!

*Ein Verlustvortrag in Höhe von 30.000,-- Euro kann je nach persönlichem Steuersatz bis ca. 12.000,-- Euro “wert” sein!

Kommentar:

Dieser Anleger zahlt zu seinem schmerzlichen Verlust in Höhe von
30.000,-- Euro noch zusätzlich 9.000,--Euro Steuern. Damit erhöht sich der Verlust dann auf 39.000,--!!!

Ich glaube, dass es rein mathematisch nicht möglich ist, auszurechnen, wie hoch der prozentuale Steuersatz in Bezug auf die nominale Steuerlast von 9.000,-- Euro bei einem Verlust von 30.000,-- Euro ist.

Man könnte noch viele Beispiele rechnen, ich will es hierbei belassen. Egal ob große oder kleine Beträge, hoher Steuersatz oder niedriger Steuersatz, es gibt so gut wie keine Varianten für eine Besserstellung mit der geplanten Neuregelung. Auch nicht für andere, als von mir gewählte, Konstellationen.

Ich hoffe, damit widerlegt zu haben, dass es sich bei der geplanten Neuregelung um eine Verbesserung handelt. Kommt die Abgeltungssteuer in dieser Form, wird das meiner Meinung nach in mehrfacher Hinsicht ganz erhebliche Konsequenzen haben. Man kann nur hoffen, dass sich noch etwas ändert.Die Chancen sind nicht gerade rosig. Wie es andere Länder machen, die eine Abgeltungssteuer haben, weiß ich nicht. Vielleicht mit einer Möglichkeit der Verlustverrechnung oder mit erheblich niedrigeren Sätzen.

Fazit:

Der zentrale Punkt ist die Verrechnungsmöglichkeit zwischen Gewinnen und Verlusten. Diese Möglichkeit muss meiner Meinung nach unbedingt bestehen bleiben.

Aber auch durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens entsteht eine wesentliche Verschlechterung trotz optisch niedriger Sätze.30% Abgeltungssteuer ohne Halbeinkünfteverfahren entsprechen 60%!! Steuerlast im Vergleich zu dem derzeitig geltenden Halbeinkünfteverfahren.

Außerdem wäre eine Abschaffung von Verlustvorträgen ebenfalls sehr nachteilig und eine erhebliche Behinderung der Märkte. Auf diesen Punkt bin ich in meinen Ausführungen am wenigsten eingegangen, dennoch halte ich ihn für einen weiteren entscheidenden und äußerst sensiblen Punkt. Leider richten sich Gewinne und Verluste nicht nach Kalenderjahren. Wenn aber die Anleger dieses Risiko zusätzlich zum ohnehin bestehenden Marktrisiko tragen müssen, in einem Kalenderjahr erlittene Verluste nicht mehr berücksichtigen zu können, ergibt sich sofort ein wesentlich verschlechtertes Chance-Risiko-Verhältnis, das sehr viele potentielle Markteilnehmer davon abhalten würde, sich zu engagieren.

Wird die Abgeltungssteuer wie geplant eingeführt, ist der Markt in Deutschland zumindest für Privatanleger tot. Allenfalls machen noch reine Zinsanlagen, aber auch die nur bedingt, Sinn. Das Verhältnis zwischen Risiko und Chance ist dann so grottenschlecht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich unter solchen Voraussetzungen noch Marktteilnehmer finden lassen.

Der volkswirtschaftliche Schaden wäre immens. Es hätte Auswirkungen, die man sich jetzt auch mit viel Phantasie nicht vorstellen kann. Aber darauf will ich an dieser Stelle nicht eingehen.

Grüße

tina

P.S.
Dieser Beitrag hat mich eine Menge Arbeit gekostet. Ich werde in verschiedenen Boards einen Thread eröffnen. Sollte das Thema schon mal in einem anderen Thread angesprochen worden sein, bitte ich um Nachsehen. Aber ich kann jetzt nicht alle Beiträge recherchieren. Ich glaube, es macht trotzdem Sinn, da ich das Thema relativ ausführlich durchleuchtet habe. Weiter weise ich darauf hin, dass ich nicht alles bis in das letzte Detail angeführt habe, so sind beispielsweise aus Übersichtlichkeitsgründen bei den Berechnungen die Solidarzuschläge nicht berücksichtigt. Ich übernehme auch keine Gewähr, dass meine Ausführungen ohne Fehler sind. Der Beitrag beinhaltet lediglich meine persönliche Meinung. Kommentare erwünscht!

Gast

@ PFTR [#40]

Um sich bei den ganzen anstehenden Änderungen auf das wesentliche zu konzentrieren, wird man ja fast gezwungen sich Steuerlichen Rat zu holen.
Nur ist selbst der ja zukünftig im privatem Bereich nicht mehr anrechenbar...

Mir erscheint da folgender Weg als gute Alternative:
-Führung und Registrierung einer KG in Deutschland
-man selbst bestimmt über die eigene Einlage als Komplementär die liquiden Mittel zum Handel
-der Steuerberater des Vertrauens wird mit einer symbolischen Einlage von z.B. 100€ auch Kommanditist dieser KG
-der Handel findet durch den Komplementär im Namen der KG statt
-im Rahmen der gesetzlichen Einsichtsrechte kann die Bilanz der KG durch den Steuerberater rechtssicher "intern" erstellt werden (vergütet wird diese nach Kommandit-Vertrag vor Steuern)
-wie bei jeder Personengesellschaft könnten sogar Verluste aus der Anlaufphase jährlich mit anderen positiven Einkünften des Gesellschafters verrechnet werden

Da der Handel dann vollständig als gewerbliche Aktivität der KG abläuft, kommt es auch zur gewerblichen Besteuerung, aber eben garantiert nur der effektiven Gewinne abzüglich aller Kosten.
Mir wurde mehrfach ausgerechnet, das sich der Aufwand zukünftig schon fast alleine über die weitere Absetzbarkeit der Steuerberatungskosten vor Steuer rechnet.

Einzelveranlagung, Trading im Ausland... wenn das so kommt, dann lieber die KG, denn solange es hier nicht um Versuche des Fremdkapitalhandels über Beteiligungen geht, ist die Sache sehr überschaubar und sogar vom Finanzamt des Vertrauens meist gern gesehen.

wuelle
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ PFTR [#40]

Angenommen ich habe ausschließlich amerikanische Broker über die ich meine Gummibärchen Spreads und Futures handel. Muss ich dann weiterhin eine ganz normale Steuererklärung machen?

Deine ausländischen Konten sind natürlich von einer Abgeltungssteuer in Deutschland nicht betroffen. Dazu müßte Peer Steinbrück Mr. Snow davon überzeugen, deutschen Kunden in Amerika diese Vergeltungssteuer abzuziehen.

Das wird ihm nicht gelingen, da das Vorhaben des deutschen Finanzministers ein echter Wettbewerbsvorteil für Finanzdienstleister ausserhalb Deutschlands bedeutet. Die sich daraus ergebenden Geschäftsmöglichkeiten werden sich unsere amerikanischen und Schweizer Freunde nicht entgehen lassen. :-)

PeterF
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ TimeTrade [#42]

Der Ansatz ist gut, aber auch hier gilt es, die Reform der Unternehmensbesteuerung zu beachten. Das kann leicht dazu fuehren, dass die Steuerbelastung bei rund 48% liegt (30% auf den Gewinn und dann nochmals 30% bei der Ausschuettung oder Entnahme). Dann schon lieber eine englische Ltd. dazwischen schalten. Hier soll der Steuersatz auf Gewinne, die ausserhalb UK erwirtschaftet werden bei 0% liegen. Gibt es in Deutschland keine Betriebsstaette der Ltd., waere nur die Ausschuettung zu versteuern. Aber auch diese Variante sollte mit einem sehr guten Steuerberater durchgegangen werden.

PFTR
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ wuelle [#43]

Das heißt dann doch eigentlich, dass es mir mit meinen amerikanischen Brokern vollkommen egal sein kann, ob, was und wann der deutsche Fiskus hier eine neue Regelung einführt. Oder kann es mir passieren, dass ich dann doch nach den Regeln der hier geltenden Abschlagssteuer versteuert werde? Bislang gebe ich ja dem zuständigen FA hier eine Steuererklärung ab in der ich die bereits errechneten Gewine anhand meiner vom Broker erstellten Jahresübersicht nachweise. In diese Übersicht sind ja nun aber alle aufgelaufenen Gewinne als auch Verluste aufgeführt. Kann es mir dann passieren, dass mir das FA die Verluste herausrechnet und ich plötzlich viel mehr Gewinn und damit entsprechend hohe Steuern zu zahlen habe. Oder ist dies unrealistisch?

Richard Ebert
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Abgeltungsteuer verlangt Aufmerksamkeit

Von C. Kirchner

Handelsblatt Düsseldorf (25.07.06) - Noch bewegen sich selbst Experten im Reich der Spekulation, wenn es um die Konsequenzen der Steuerreform für Privatanleger geht. Doch die zum 1. Januar 2008 geplante pauschale Abgeltungsteuer in Höhe von 30 Prozent und später 25 Prozent verlangt besonders von den Käufern von Zertifikaten schon jetzt erhöhte Aufmerksamkeit, wenn es um die Wahl des richtigen Zertifikats geht.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=203978&_t=ft&_b=1111897)

Kobban
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Anlegerschützer organisieren Widerstand gegen Abgeltungsteuer - Lobbyisten sehen Nachteile für Sparer und Kleinaktionäre

welt.de (01.08.06) - Details zur geplanten Abgeltungsteuer stehen noch nicht fest, doch die Lobby läuft bereits dagegen Sturm. An diesem Dienstag wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) bei einer Pressekonferenz in Frankfurt noch einmal Öl ins Feuer gießen. Zuvor hatten bereits der deutsche Fondsverband BVI und die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) gezündelt.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.welt.de/data/2006/08/01/981388.html)

Bluetaipan5
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Pressekonferenz der DSW am 13. Juli 2006 in Berlin: Die geplante Abgeltungssteuer und ihre Folgen

Teilnehmer:

Herr Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer

Herr Jürgen Kurz, Pressesprecher

Es gilt das gesprochene Wort

Lassen Sie mich unsere Pressekonferenz mit ein paar beispielhaften Zitaten aus Schreiben von DSW-Mitgliedern beginnen, die seit Bekanntwerden der ersten Eckdaten der jetzt geplanten Abgeltungssteuer nahezu täglich bei uns eingehen.

Da heißt es etwa: „Ich für meinen Teil würde kein einziges Aktiengeschäft mehr in Deutschland tätigen, mein gesamtes Geld aus Deutschland abziehen und bei einem ausländischen Broker parken.“

Oder: „Mit der Abschaffung der Körperschaftssteuererstattung zugunsten des Halbeinkünfteverfahrens im Jahr 2001 wurde meine Altersvorsorge auf einen Schlag um 10 Prozent geschmälert. Mit der Einführung einer solchen Abgeltungssteuer wird meine private Vorsorge noch weiter verteuert.“

Die restlichen Schreiben waren ähnlichen Inhalts. Die Quintessenz war immer die gleiche:

Aktiengeschäfte in Deutschland werden unattraktiver

Die von den Politikern als unabdingbar notwendig bezeichnete private Altersvorsorge wird erschwert

Kapitalflucht wird zumindest in Erwägung gezogen

Doch lassen Sie uns zunächst auf die aktuelle Situation und dann erst auf die Pläne eingehen, die die deutschen Anleger derart auf die Palme bringen.

Wie sieht es aktuell aus?

Der Einfachheit halber gehe ich davon aus, dass der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist. Das ist vor dem Hintergrund, dass der Freibetrag ab nächstem Jahr auf 750 Euro pro Person halbiert wird, gerade für Anleger, die schon längere Zeit Geld für ihr Alter zurücklegen, wohl realistisch. Außen vor lasse ich den Solidaritätszuschlag, der zur Zeit 5,5 Prozent der jeweiligen Einkommensteuer beträgt, also bei allen genannten Steuern noch einmal oben drauf kommt.

Damit stellt sich die Versteuerung von Kapitalerträgen hierzulande aktuell wie folgt dar:

Zinserträge werden direkt an der Quelle mit einer Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 Prozent belastet. Im Rahmen der Steuererklärung folgt dann die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Alle Anleger, deren Steuersatz unter 30 Prozent liegt, geben dem Staat somit bis zur Erstattung ihres zuviel gezahlten Geldes einen zinslosen Kredit.

Gewinne aus Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren sind in Deutschland steuerfrei, wenn die Papiere länger als ein Jahr im Depot lagen. Werden sie kürzer gehalten, werden die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Ziel dieser Regelung war es nur zum Teil, langfristig orientierte Anleger zu belohnen. Auf der anderen Seite hat es für den Fiskus den Nebeneffekt, dass Verluste aus Wertpapierverkäufen nur dann Steuer mindernd gegen die Gewinne gerechnet werden können, wenn sie ebenfalls innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert werden. Wer ältere Verlustaktien im Depot hat, bleibt auf dem Minus sitzen.

Dividenden werden hierzulande nach dem so genannten „Halbeinkünfteverfahren“ besteuert. Was nichts anderes bedeutet, als dass die Hälfte der Dividende mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Was zunächst wie eine Bevorzugung klingt, ist in Wirklichkeit nicht anderes als eine klassische Doppelbesteuerung der Unternehmensgewinne. Auf Unternehmensebene wird mit der Körperschaftssteuer kassiert, auf der Ebene des Anlegers greift der Fiskus auf dieses bereits versteuerte Geld dann in Höhe des jeweiligen persönlichen Steuersatzes nochmals zu. Eingeführt wurde diese Doppelbesteuerung erst mit dem Halbeinkünfteverfahren. Bis zum Jahr 2000 galt in Deutschland die sehr viel gerechtere Körperschaftssteueranrechnung, die eine Doppelbesteuerung verhinderte.

Es verwundert nicht, dass der Wunsch nach einer einheitlichen Besteuerung von Kapitalerträgen vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Besteuerungsarten groß ist. Die Lösung, über die in Deutschland immer mal wieder diskutiert wurde, ist die Abgeltungssteuer, wie sie etwa in Österreich seit 1993 gilt. Die Faszination liegt in der Einfachheit. Ein pauschaler Steuersatz gilt für alle Kapitalerträge. Angaben in der Steuererklärung sind nicht mehr notwendig.

Doch auch hier liegt die Tücke im Detail, wie die von der Großen Koalition geplante Abgeltungssteuer deutlich zeigt, die ab 2008 greifen soll.

Der pauschale Steuersatz der Abgeltungssteuer soll zunächst auf 30 Prozent lauten. 2009 soll der Satz – wenn die Informationen stimmen – auf 25 Prozent fallen. Ob der Solidaritätszuschlag zusätzlich erhoben wird, ist den bisherigen Ankündigungen nicht zu entnehmen. Wir gehen deshalb zunächst davon aus, dass es dabei bleibt.

Um zu verhindern, dass die Spargroschen von Anlegern mit geringeren Steuersätzen zu hoch belastet werden, will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück dem Vernehmen nach ein Wahlrecht einführen. Wer will, kann also auch nach Einführung der Abgeltungssteuer seine Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Für die Banken wäre damit der Traum, auf Kontrollmitteilungen an Finanzämter und die Erstellung von Jahressteuerbescheinigungen verzichten zu können, ausgeträumt. Auch in der Finanzverwaltung würde der Bürokratieabbau damit deutlich geringer ausfallen.

Die Spekulationsfrist soll nach den Plänen genauso wegfallen, wie das Halbeinkünfteverfahren. Für die Aktionäre hat das Steuererhöhungen von bis zu 100 Prozent zur Folge. Besonders betroffen sind dabei Anleger mit mittleren und geringen Einkommen, was Sie den folgenden Beispielrechnungen entnehmen können:

Für einen Steuerpflichtigen mit Einkünften, die nach geltendem Recht dem Halbeinkünfteverfahren und einem Steuersatz von 15 Prozent unterliegen, was einem zu versteuernden Einkommen von 21.2000 Euro oder (bei Verheirateten) von 42.400 Euro entspricht, sieht die Rechnung so aus:

Geltendes Recht:

Dividendenzahlung:
1000,00 Euro
Davon steuerfrei:
500,00 Euro
Zu versteuern:
500,00 Euro

Steuerlast 15%:
75,00 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%:
4,10 Euro
Gesamtsteuer:
79,10 Euro
Nach Steuer:
920,90 Euro

Neues Recht:

Dividendenzahlung:
1000,00 Euro
Abgeltungssteuer 30%:
300,00 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%
16,50 Euro

Steuerlast:
316,50 Euro

Aber:

Anrechnungsmöglichkeit, da der persönliche Steuersatz unter 30 Prozent liegt:

Dividendenzahlung:
1000,00 Euro
Anrechnung 15%
150,00 Euro
Anrechnung Soli 5,5%:
8,30 Euro

Gesamtsteuerlast
nach Anrechnung:
158,20 Euro

Nach Steuer:
841,80 Euro

Die Steuerlast steigt um sage und schreibe 100 Prozent.

Das gleich Bild bietet sich bei einem Anleger mit einem Steuersatz von 30 Prozent, was einem zu versteuernden Einkommen von 66.000 Euro bei Singles oder 132.000 Euro bei Ehepaaren entspricht.

Geltendes Recht:

Dividendenzahlung:
1000,00 Euro
Davon steuerfrei:
500,00 Euro
Zu versteuern:
500,00 Euro

Steuerlast 30%:
150,00 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%:
8,30 Euro
Gesamtsteuer:
158,30 Euro
Nach Steuer:
841,80 Euro

Neues Recht:

Dividendenzahlung:
1000,00 Euro
Abgeltungssteuer 30%:
300,00 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%
16,50 Euro
Gesamtsteuer:
316,50 Euro
Nach Steuer:
683,50 Euro

Auch hier liegt die Steigerung der Steuerlast bei satten 100 Prozent.

Zum Abschluss nun noch einen Blick auf einen Anleger mit einem 40prozentigen Steuersatz. Das zu versteuernde Einkommen liegt hier für einen Single bei 400.000 Euro. Ein Ehepaar mit diesem Steuersatz verdient gemeinsam 800.000 Euro.

Geltendes Recht:

Dividendenzahlung:
1000,00 Euro
Davon steuerfrei:
500,00 Euro
Zu versteuern:
500,00 Euro

Steuerlast 40%:
200,00 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%:
11,00 Euro
Gesamtsteuer:
211,00 Euro
Nach Steuer:
789,00 Euro

Neues Recht:

Dividendenzahlung:
1000,00 Euro
Abgeltungssteuer 30%:
300,00 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%
16,50 Euro
Gesamtsteuer:
316,50 Euro
Nach Steuer:
683,50 Euro

Der Steueraufschlag liegt immer noch bei 50 Prozent.

Damit nicht genug, mit dem ebenfalls geplanten Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist wird die Konzeptlosigkeit der Politiker vollends sichtbar.

Auf der einen Seite wird aktiv für private Altersvorsorge geworben. Insbesondere die Aktie wurde hierbei richtigerweise immer wieder als das Mittel der Wahl herausgekehrt. Da war es nur konsequent, dass der deutsche Gesetzgeber in den letzten Jahren einiges für den Schutz der Aktionäre getan hat. So wurde etwa der von Justizministerin Zypries gemeinsam mit dem damaligen Bundesfinanzminister Hans Eichel vorgestellte „10-Punkte-Plan zur Verbesserung des Anlegerschutzes“ in weiten Teilen umgesetzt.

Langsam konnte man den Eindruck gewinnen, dass das gerade von SPD-Politikern gepflegte Zerrbild des Aktionärs als kurzfristig denkenden Spekulanten, der auf dem Rücken der arbeitenden Klasse sein Geld verdient, endlich auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet sei. Es schien so, als würden private Aktionäre als das wahrgenommen, was sie sind: Wichtige und das System stabilisierende Geldgeber, die mit ihrem Kapital Wachstum finanzieren, Risiken eingehen und zu Recht einen Ertrag erwarten. Doch all das scheint nun vergessen.

Ein echter Treppenwitz ist dabei, dass die geplanten Änderungen in erster Linie die langfristig orientierten Anleger bestrafen, die ihr Geld in dividendenstarke Gesellschaften investieren und ihre Aktien länger als ein Jahr halten. Während diejenigen, die kurzfristig agieren und wenig Wert auf Dividendenzahlungen legen von den Änderungen sogar profitieren können. Vorausgesetzt, ihr Steuersatz liegt über dem Abgeltungssatz.

Und das alles für ein Steueraufkommen, das zumindest in den ersten Jahren nahe Null liegen dürfte. Schließlich hätten Anleger mit Abschaffung der Spekulationsfrist auch die Möglichkeit, Verluste aus mehr als einem Jahr zurückliegenden Wertpapierkäufen steuerlich gegen ihre Gewinne zu rechnen. Und die Zahl der Aktionäre, die auch heute noch horrende Verlustbringer aus den Zeiten des Neuen Marktes im Depot haben, sollte nicht unterschätzt werden. Papiere, deren Performance Minus 90 Prozent oder noch schlechter liegt, würden so zu echten Steuersparmodellen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass auf diese Weise sicher nicht mit einem Ende der Kapitalflucht aus Deutschland zu rechnen ist. Das Gegenteil ist der Fall. Und dabei wäre die Einführung einer Abgeltungssteuer eigentlich genau der richtige Weg. So wie es die Regierung aktuell plant, geht es nach Ansicht der DSW allerdings nicht.

Der geplante Steuersatz von 30 Prozent liegt deutlich zu hoch. Dies zeigt schon die Tatsache, dass Bezieher geringer und mittlerer Einkommen, deren persönlicher Einkommenssteuersatz unter 30 Prozent liegt, auch weiterhin Steuererklärungen werden abgeben müssen. Eine Vereinfachung sieht anders aus.

Mit der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens würde die Große Koalition sich endgültig als die Steuererhöhungskoalition in die Geschichtsbücher eintragen. Nachdem sie vor kurzem bereits die bisher größte absolute Steuererhöhung beschlossen hat, steht nun eine der höchsten prozentualen Steigerungen an. Ich kann mich zumindest nicht an eine Steuererhöhung von 100 Prozent erinnern.

Eine sinnvolle Abgeltungssteuer, die das Kapital nach Deutschland zurückholt, statt es weiter nach Kräften zu vertreiben, kann nur wie folgt aussehen:

Moderater Steuersatz von 15 Prozent.

Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens bei Dividenden.

Beibehaltung der Spekulationsfrist.
(Einen Wegfall der Spekulationsfrist könnten wir uns höchsten unter der Voraussetzung vorstellen, dass die Verluste aus Veräußerungsgeschäften gegen sämtliche Einkunftsarten gerechnet werden können und nicht nur gegen Gewinne aus Veräußerungsgeschäften.)

Kobban
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

Doch keine Abgeltungssteuer?

(21.08.06) - In der CDU wächst die Kritik an Steinbrücks geplanter Abgabe auf Zinsen und Aktiengewinne. "Die Belastung der Vermögensanlagen hat mich bezüglich der Einführung einer 30-prozentigen Abgeltungssteuer nachdenklich gemacht", sagt der CDU-Finanzexperte Otto Bernhardt.

"Probleme für die Aktienkultur in Deutschland"

Für die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geplante Abgeltungssteuer auf Zinserträge und Aktienkursgewinne könnte es doch noch knapp werden. Nach Kritik aus der Wirtschaft und von Anlegerschützern wächst nun auch in der Union die Skepsis am steinbrückschen Vorhaben.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://www.fundresearch.de/index.asp?intPageID=5&pkBerichtNr=129593&pkRubrikNr=485)

scorpion260
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ Kobban [#49]

"Wenn sich die Bund-Länder-Kommission zur Unternehmenssteuerreform das nächste Mal am 29. August trifft, könnte also das vorzeitige Ende der Abgeltungssteuer in Deutschland eingeläutet werden."

Danke für diesen Artikel, Du hast mir soeben den Abend versüßt:-).

Bei der nächsten Wahl wähle ich fünfmal Dich;-))).

Gruß

Scorpion

fluggerät
Mitglied seit 10 Jahre 9 Monate

@ scorpion260 [#50]

"Bei der nächsten Wahl wähle ich fünfmal Dich;-)))."

Jetzt wird mir hier einiges klar. Verrate mir mal wie das funktioniert.

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